11.04.2019, 20:47
Ich fand das heut echt schwierig in NRW. Anspruchsvolle Klausur... die hauen echt ganz schön was raus diesen Durchgang. Bin so gespannt wie das ausfallen wird. Was morgen wohl verrücktes kommt?:-D Die Anwaltsklausuren waren bisher ja noch echt harmlos.
11.04.2019, 21:03
Morgen kommt nochmal kranker Shit.
11.04.2019, 21:13
11.04.2019, 21:50
Aber hey, würden wir in Bayern schreiben, würden wir nächste Woche noch drei Klausuren schreiben :P. Da gönn ich mir lieber morgen ein Bier.
11.04.2019, 22:16
11.04.2019, 22:22
Endspurt. :D
Der SV-Bericht kommt dann morgen vielleicht etwas später, bevor hier jemand hibbelig wird! ;)
Der SV-Bericht kommt dann morgen vielleicht etwas später, bevor hier jemand hibbelig wird! ;)
12.04.2019, 16:49
Sooo, das war es. Zum Abschluss durften wir noch mal Nazis vertreten.
ÖR-Anwaltsklausur. Zwei Mandanten (Eheleute). Der Fall spielte sogar in Hamburg!
Sie betreibt eine Gaststätte, die kürzlich von der Polizei durchsucht wurde. Er war mit seinen Kumpanen zu Gast am Stammtisch.
Die Polizei hat um kurz nach 21 Uhr den Laden gestürmt und alle anwesenden Personen kontrolliert. D.h. den Gastraum, die Nebenräume und auch die vermietete Wohnung im Obergeschoss (dort allerdings mit Zustimmung des Mieters).
Die Gastwirtin ist empört. Dort haben sich friedliche Jungs zum Stammtisch getroffen, denen vielleicht "Jugendsünden" vorzuwerfen sind und die Polizei ist einfach herein. Herausgekommen sei auch nichts, weil niemand dort Straftaten begeht. Die Polizei war auch ganz schön aggressiv, hat alle angebrüllt und jemanden geschubst. Jetzt gibt es schlechte Presse und der Mieter überlegt sich auch noch, ob er ausziehen will (wer kann es ihm verübeln, wenn ständig die Polizei rechtswidrig in die Wohnung kommt). Die Polizei hat sich in einem Schreiben uneinsichtig gezeigt. Die wollten einfach nur jemanden einschüchtern. In Zukunft wird sie die Gäste sicherlich nicht abweisen. Und der Julius hat das juristisch schon einmal durchgeprüft, er studiert nämlich Jura im 7. Semester an einer renommierten Privatuni. Die Rechtsgrundlage für das Betreten ist sicherlich verfassungswidrig und irgendwas mit Verwertungsverbot.
Der Ehemann will gewusst wissen, ob die Ausweiskontrolle bei ihm rechtens war. Er war zwar mal Mitglied in einer Vereinigung (irgendwas mit Deutsche Politische Gefangene oder so), aber seit die verboten wurde interessiert ihn Politik nicht mehr. Er ist zwar in der NPD, aber bekleidet dort kein Amt.
Danach die Presseartikel (BILD und NDR) in denen der Laden genannt wird und ein Sprecher der Polizei verlauten lässt, dass man mit dieser Razzia den Zweck erreicht hätte, den Rechtsradikalen mal zu zeigen, dass man sie im Auge hat.
Im Antwortschreiben der Polizei auf die Beschwerde der Mandantin hin wird kein Fehler eingestanden. Man habe den Verdacht gehabt, dass dort verbotene Vereinigungen (§ 85 StGB) aufrecht erhalten werden. Viele Gäste seien als einschlägige Rechtsradikale polizeibekannt. Und von wegen NSU und so muss man da jetzt handeln. Da war eine Maßnahme nach § 16 Abs. 5 SOG notwendig.
Dann Auszüge aus der Ermittlungsakte. Zwei Observationsberichte, welche Personen da so ein- und ausgehen. Im Prinzip eine Liste mit Neonazis, die schon verbotene Vereine gegründet haben, hier und da mal Körperverletzung an Afrikanern geleistet haben. Irgendwer ist mit einem Shirt mit dem Symbol einer verbotenen Vereinigung reingegangen, man ermittelt gegen Unbekannt wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.
Einsatzbericht der Razzia. Man ist rein, hat Personen kontrolliert, nichts durchsucht (keine Schubladen, Schränke), nichts gefunden, Einsatz beendet.
Abgedruckt waren dazu §§ 3, 16 HmbSOG und §§ 1, 4 PolDVG
Sodann knallten die Sektkorken vor dem Klausurgebäude.
ÖR-Anwaltsklausur. Zwei Mandanten (Eheleute). Der Fall spielte sogar in Hamburg!
Sie betreibt eine Gaststätte, die kürzlich von der Polizei durchsucht wurde. Er war mit seinen Kumpanen zu Gast am Stammtisch.
Die Polizei hat um kurz nach 21 Uhr den Laden gestürmt und alle anwesenden Personen kontrolliert. D.h. den Gastraum, die Nebenräume und auch die vermietete Wohnung im Obergeschoss (dort allerdings mit Zustimmung des Mieters).
Die Gastwirtin ist empört. Dort haben sich friedliche Jungs zum Stammtisch getroffen, denen vielleicht "Jugendsünden" vorzuwerfen sind und die Polizei ist einfach herein. Herausgekommen sei auch nichts, weil niemand dort Straftaten begeht. Die Polizei war auch ganz schön aggressiv, hat alle angebrüllt und jemanden geschubst. Jetzt gibt es schlechte Presse und der Mieter überlegt sich auch noch, ob er ausziehen will (wer kann es ihm verübeln, wenn ständig die Polizei rechtswidrig in die Wohnung kommt). Die Polizei hat sich in einem Schreiben uneinsichtig gezeigt. Die wollten einfach nur jemanden einschüchtern. In Zukunft wird sie die Gäste sicherlich nicht abweisen. Und der Julius hat das juristisch schon einmal durchgeprüft, er studiert nämlich Jura im 7. Semester an einer renommierten Privatuni. Die Rechtsgrundlage für das Betreten ist sicherlich verfassungswidrig und irgendwas mit Verwertungsverbot.
Der Ehemann will gewusst wissen, ob die Ausweiskontrolle bei ihm rechtens war. Er war zwar mal Mitglied in einer Vereinigung (irgendwas mit Deutsche Politische Gefangene oder so), aber seit die verboten wurde interessiert ihn Politik nicht mehr. Er ist zwar in der NPD, aber bekleidet dort kein Amt.
Danach die Presseartikel (BILD und NDR) in denen der Laden genannt wird und ein Sprecher der Polizei verlauten lässt, dass man mit dieser Razzia den Zweck erreicht hätte, den Rechtsradikalen mal zu zeigen, dass man sie im Auge hat.
Im Antwortschreiben der Polizei auf die Beschwerde der Mandantin hin wird kein Fehler eingestanden. Man habe den Verdacht gehabt, dass dort verbotene Vereinigungen (§ 85 StGB) aufrecht erhalten werden. Viele Gäste seien als einschlägige Rechtsradikale polizeibekannt. Und von wegen NSU und so muss man da jetzt handeln. Da war eine Maßnahme nach § 16 Abs. 5 SOG notwendig.
Dann Auszüge aus der Ermittlungsakte. Zwei Observationsberichte, welche Personen da so ein- und ausgehen. Im Prinzip eine Liste mit Neonazis, die schon verbotene Vereine gegründet haben, hier und da mal Körperverletzung an Afrikanern geleistet haben. Irgendwer ist mit einem Shirt mit dem Symbol einer verbotenen Vereinigung reingegangen, man ermittelt gegen Unbekannt wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.
Einsatzbericht der Razzia. Man ist rein, hat Personen kontrolliert, nichts durchsucht (keine Schubladen, Schränke), nichts gefunden, Einsatz beendet.
Abgedruckt waren dazu §§ 3, 16 HmbSOG und §§ 1, 4 PolDVG
Sodann knallten die Sektkorken vor dem Klausurgebäude.
12.04.2019, 17:18
Vielen Dank an alle, die so ausführlich über die Sachverhalte berichtet haben!! Das hat in den letzten Monaten ja nicht immer so gut geklappt... Das hilft ungemein für die Vorbereitung!!
An alle, die es geschafft habt - genießt eure Freiheit und feiert ordentlich!
An alle, die es geschafft habt - genießt eure Freiheit und feiert ordentlich!
12.04.2019, 18:20
(12.04.2019, 17:18)Gast0311 schrieb: Vielen Dank an alle, die so ausführlich über die Sachverhalte berichtet haben!! Das hat in den letzten Monaten ja nicht immer so gut geklappt... Das hilft ungemein für die Vorbereitung!!
An alle, die es geschafft habt - genießt eure Freiheit und feiert ordentlich!
Die Zusammenfassungen fand ich auch super, danke!!!
Allerdings weiß ich nicht, inwieweit das für Vorbereitungen hilft. Manche Kandidaten denken immer noch, dass ähnliche Thematiken nicht in zwei Durchgängen hintereinander abgeprüft werden können. Das ist ein großer Irrtum!
Herzlichen Glückwunsch an alle, die es seit heute hinter sich haben!! ::)
Ich hoffe, ihr bekommt die Wartezeit ohne viel Panik hinter euch!!!
12.04.2019, 18:21
Ihr habt es geschafft, feiert schön ::)
Wenn ihr morgen nüchtern seid oder heute doch noch jemand ins Forum schaut:
Was lief heute in NRW? Auch der Sachverhalt aus HH?
Die Hamburger Klausur finde ich übrigens sehr dankbar nach erster Einschätzung.
Wenn ihr morgen nüchtern seid oder heute doch noch jemand ins Forum schaut:
Was lief heute in NRW? Auch der Sachverhalt aus HH?
Die Hamburger Klausur finde ich übrigens sehr dankbar nach erster Einschätzung.