07.11.2024, 22:08
Hallo, wie reagiert man am besten auf eine telefonische Zusage von Seiten einer Kanzlei, wenn man noch auf die Rückmeldung anderer wartet und man da noch nicht ganz sicher ist? Wie sieht da der gewöhnliche Ablauf im Übrigen aus nach einer Zusage? Geht man da nochmals hin wegen des Arbeitsvertrages? Viel zu verhandeln dürfte es bei mir nicht geben, die Gehälter sind fix.
08.11.2024, 13:37
Sag, dass du noch einige Tage Bedenkzeit brauchst und bedanke für das Angebot.
Vertrag kommt in der Regel per Post. Unterschrift vor Ort kenne ich von kleineren Unternehmen.
Vertrag kommt in der Regel per Post. Unterschrift vor Ort kenne ich von kleineren Unternehmen.
13.11.2024, 10:19
(07.11.2024, 22:08)Gast123gh schrieb: Hallo, wie reagiert man am besten auf eine telefonische Zusage von Seiten einer Kanzlei, wenn man noch auf die Rückmeldung anderer wartet und man da noch nicht ganz sicher ist? Wie sieht da der gewöhnliche Ablauf im Übrigen aus nach einer Zusage? Geht man da nochmals hin wegen des Arbeitsvertrages? Viel zu verhandeln dürfte es bei mir nicht geben, die Gehälter sind fix.
"Vielen Dank, das freut mich sehr. Ich kann mir gut vorstellen, die Stelle anzunehmen. Ich habe mich natürlich nicht nur bei Ihnen beworben, sondern habe parallel noch andere Bewerbungsprozesse durchlaufen. Hier würde ich gerne noch den Ausgang abwarten. Wäre es für Sie in Ordnung, wenn ich mich bis zum [...] bei Ihnen mit einer Entscheidung melde?"
So hat es bei mir bei den letzten beiden versuchen jeweils gut funktioniert. Die Arbeitgeber sind ja auch nicht blöd, die wissen schon, dass sie nicht die einzigen sind. Ist ja umgekehrt nicht anders.
13.11.2024, 10:46
Grundsätzlich schließe ich mich dem an.
Eine Ausnahme kommt meiner Ansicht nach in Betracht, wenn es sich um eine Tier 1 Kanzlei handelt. Intern könnte man dann nämlich daran zweifeln, ob der Bewerber ernsthaftes Interesse hat bzw. weiß, was er will und wo er hin möchte.
Im Übrigen kommt der Vertrag (grundsätzlich) nicht durch die telefonische Zusage zustande, weil dir erst in der Folge der Arbeitsvertrag zugesandt wird. Deine mündliche Zusage bleibt bis dahin unverbindlich.
Eine Ausnahme kommt meiner Ansicht nach in Betracht, wenn es sich um eine Tier 1 Kanzlei handelt. Intern könnte man dann nämlich daran zweifeln, ob der Bewerber ernsthaftes Interesse hat bzw. weiß, was er will und wo er hin möchte.
Im Übrigen kommt der Vertrag (grundsätzlich) nicht durch die telefonische Zusage zustande, weil dir erst in der Folge der Arbeitsvertrag zugesandt wird. Deine mündliche Zusage bleibt bis dahin unverbindlich.
13.11.2024, 15:08
auch als HRler eines Unternehmens nehme Abstand von Bewerbern, die sich nicht sofort klar zu dem angebotenen Job bekennen. Überlegungsfrist von einem Tag ist ok, aber dann hat man in der Regel noch weitere Kandidaten in der Hinterhand
Daher würde ich mir ein solche Hinhaltetaktik nur von einem absoluten Überflieger gefallen lassen. Und das sind zumindest bei einem Unternehmen nicht der Berufseinsteiger
Daher würde ich mir ein solche Hinhaltetaktik nur von einem absoluten Überflieger gefallen lassen. Und das sind zumindest bei einem Unternehmen nicht der Berufseinsteiger
13.11.2024, 16:17
So blöd das für alle Seiten ist: Bei Deiner Option B erstmal zusagen, möglichst den Beginn ein oder zwei Monate hinausschieben und wenn Deine erste Wahl noch zeitnah klappt, die Zusage wieder zurückziehen. Ansonsten stehst Du am Ende ohne jede Stelle da, wenn die Option B es nicht so toll findet, hingehalten zu werden. Nachteil kann natürlich sein, dass Du bei Option B dauerhaft verbrannt bist und man Dich dort vermutlich nie wieder einstellen wird (wenn Du Dich in ein paar Jahren mal verändern willst).
Wenn die Stelle, wo Du eine Zusage hast, gar nicht Deine Option B ist, sondern Du jetzt alle gleich gut findest und Du nur mal im Vorstellungsgespräch gucken willst, ob das Gras auf der anderen Seite des Zauns grüner ist, dann lass es und geh zu der ersten Zusage. Die Gehälter kennst Du von Deiner Internetrecherche auch jetzt schon und was Dir im Vorstellungsgespräch erzählt wird, muss nicht der Realität entsprechen, so dass Du allein davon und ob Dir Deine Gesprächspartner sympathisch sind, nicht die Entscheidung abhängig machen solltest.
Die zweite Option sollte aus heutiger Sicht m.E. schon erheblich besser sein, um das Risiko/Aufwand einer Zusage und Absage/Hinhalten bei der ersten Option zu rechtfertigen.
Wenn die Stelle, wo Du eine Zusage hast, gar nicht Deine Option B ist, sondern Du jetzt alle gleich gut findest und Du nur mal im Vorstellungsgespräch gucken willst, ob das Gras auf der anderen Seite des Zauns grüner ist, dann lass es und geh zu der ersten Zusage. Die Gehälter kennst Du von Deiner Internetrecherche auch jetzt schon und was Dir im Vorstellungsgespräch erzählt wird, muss nicht der Realität entsprechen, so dass Du allein davon und ob Dir Deine Gesprächspartner sympathisch sind, nicht die Entscheidung abhängig machen solltest.
Die zweite Option sollte aus heutiger Sicht m.E. schon erheblich besser sein, um das Risiko/Aufwand einer Zusage und Absage/Hinhalten bei der ersten Option zu rechtfertigen.
13.11.2024, 16:18
Mein Gott, Einfach nach dem Motto "vielen Dank! Freut mich sich. Gerne können Sie mir den Vertrag zusenden."
Bis der da ist, haste bissl Zeit zum Überlegen. Dann haste dich dafür entschieden und unterschreibst. Wenn doch nicht, sagste, tut mir Leid."
Wer macht es denn so kompliziert und ist überehrlich, dass noch andere Angebote möglicherweise kommen? Warum sollte man das sagen? Der AG sagt ja auch nicht, dass er den 2 Leuten vor dir das gleiche Angebot gemacht hat, die aber abgesagt haben und du nur die 3. Wahl bist.
Bis der da ist, haste bissl Zeit zum Überlegen. Dann haste dich dafür entschieden und unterschreibst. Wenn doch nicht, sagste, tut mir Leid."
Wer macht es denn so kompliziert und ist überehrlich, dass noch andere Angebote möglicherweise kommen? Warum sollte man das sagen? Der AG sagt ja auch nicht, dass er den 2 Leuten vor dir das gleiche Angebot gemacht hat, die aber abgesagt haben und du nur die 3. Wahl bist.
13.11.2024, 16:18
(13.11.2024, 15:08)Freidenkender schrieb: auch als HRler eines Unternehmens nehme Abstand von Bewerbern, die sich nicht sofort klar zu dem angebotenen Job bekennen. Überlegungsfrist von einem Tag ist ok, aber dann hat man in der Regel noch weitere Kandidaten in der Hinterhand
Daher würde ich mir ein solche Hinhaltetaktik nur von einem absoluten Überflieger gefallen lassen. Und das sind zumindest bei einem Unternehmen nicht der Berufseinsteiger
Aber warum siehst du das so? Klar, der Idealfall ist natürlich, dass der Bewerber sich so mit der neuen Stelle identifiziert, dass weitere Angebote für ihn nicht in Betracht kommen.
Auf der anderen Seite sagt der Arbeitgeber dem geeigneten Bewerber ja auch nicht sofort zu. Auch hier werden regelmäßig mehrere Bewerber eingeladen und der "Beste", wie auch immer man das für sich dann definiert, bekommt ein Angebot. Warum das auf Arbeitgeberseite in Ordnung sein soll, auf Arbeitnehmerseite aber nicht, macht für mich keinen Sinn.
Warum nicht im Zweifel sportlich damit umgehen, wenn der Bewerber sich für eine andere Stelle entscheiden und sich gegenseitig auf dem Schirm behalten, falls es an einem anderen Zeitpunkt nicht passt?
Ich würde mich auch wirklich nicht als Überflieger bezeichnen, aber bei mir hat es so, wie gesagt, gut funktioniert. Bei meiner letzten Bewerbungsrunde habe ich bereits im Gespräch auf Rückfrage offengelegt, dass ich mich noch woanders beworben habe. Nach der Zusage habe ich dann Bedenkzeit bis zur Rückmeldung der anderen Kanzlei erbeten und nach ca. 1,5 Wochen dann abgesagt und der zweiten Kanzlei zugesagt. Die erste Kanzlei hat es sportlich genommen und mir viel Glück gewünscht. Wenn die Situation bei mir irgendwann eine andere sein sollte, habe ich die Kanzlei nun auf dem Schirm und werde mich eventuell wieder dort bewerben. So profitieren doch beide von dem Umgang miteinander.
Wenn im Gegenzug dazu die erstgenannte Kanzlei mir á la "Sei froh, dass wir dir ein Angebot machen" eine sofortige Entscheidung abverlangt hätte, hätte ich ihnen abgesagt und würde sie nicht mehr in Betracht ziehen.
13.11.2024, 19:50
(13.11.2024, 16:18)Gast1904 schrieb:(13.11.2024, 15:08)Freidenkender schrieb: auch als HRler eines Unternehmens nehme Abstand von Bewerbern, die sich nicht sofort klar zu dem angebotenen Job bekennen. Überlegungsfrist von einem Tag ist ok, aber dann hat man in der Regel noch weitere Kandidaten in der Hinterhand
Daher würde ich mir ein solche Hinhaltetaktik nur von einem absoluten Überflieger gefallen lassen. Und das sind zumindest bei einem Unternehmen nicht der Berufseinsteiger
Aber warum siehst du das so? Klar, der Idealfall ist natürlich, dass der Bewerber sich so mit der neuen Stelle identifiziert, dass weitere Angebote für ihn nicht in Betracht kommen.
Auf der anderen Seite sagt der Arbeitgeber dem geeigneten Bewerber ja auch nicht sofort zu. Auch hier werden regelmäßig mehrere Bewerber eingeladen und der "Beste", wie auch immer man das für sich dann definiert, bekommt ein Angebot. Warum das auf Arbeitgeberseite in Ordnung sein soll, auf Arbeitnehmerseite aber nicht, macht für mich keinen Sinn.
Warum nicht im Zweifel sportlich damit umgehen, wenn der Bewerber sich für eine andere Stelle entscheiden und sich gegenseitig auf dem Schirm behalten, falls es an einem anderen Zeitpunkt nicht passt?
Ich würde mich auch wirklich nicht als Überflieger bezeichnen, aber bei mir hat es so, wie gesagt, gut funktioniert. Bei meiner letzten Bewerbungsrunde habe ich bereits im Gespräch auf Rückfrage offengelegt, dass ich mich noch woanders beworben habe. Nach der Zusage habe ich dann Bedenkzeit bis zur Rückmeldung der anderen Kanzlei erbeten und nach ca. 1,5 Wochen dann abgesagt und der zweiten Kanzlei zugesagt. Die erste Kanzlei hat es sportlich genommen und mir viel Glück gewünscht. Wenn die Situation bei mir irgendwann eine andere sein sollte, habe ich die Kanzlei nun auf dem Schirm und werde mich eventuell wieder dort bewerben. So profitieren doch beide von dem Umgang miteinander.
Wenn im Gegenzug dazu die erstgenannte Kanzlei mir á la "Sei froh, dass wir dir ein Angebot machen" eine sofortige Entscheidung abverlangt hätte, hätte ich ihnen abgesagt und würde sie nicht mehr in Betracht ziehen.
Jetzt denke doch bitte mal aus Sicht eines AGs. Wenn ich einen Bewerbungsverfahren laufen habe, ich mich für eine/n Bewerber:in entscheide, weitere Option Kandidat:in B ist. Topkandidat:in spielt nun die Karte "ja nettes Angebot, aber ich habe ja weitere Möglichkeiten, ich melde mich in Kürze". Am Ende stehe ich ggf ohne Mitarbeiter:in, da sich beide anderweitig entscheiden.
Je länger sich der Bewerbungsprozess nach Eingang der Bewerbung zieht, desto schlechter wird in einem Arbeitnehmendenmarkt die Chance die Stelle zu besetzen. Ich optimiere seit Jahren den Bewerbungsprozess um die Time-to-Hire immer weiter zu reduzieren. Und wir können es in den Kennzahlen ablesen, dass Führungskräfte, deren Bewerbungsprozess in den einzelnen Gates Längen haben, bei der Besetzung der Stellen größere Probleme haben. Daher über das Angebot schlafen ist ok, anders wird es schwierig.
14.11.2024, 03:46
(13.11.2024, 19:50)Freidenkender schrieb:(13.11.2024, 16:18)Gast1904 schrieb:(13.11.2024, 15:08)Freidenkender schrieb: auch als HRler eines Unternehmens nehme Abstand von Bewerbern, die sich nicht sofort klar zu dem angebotenen Job bekennen. Überlegungsfrist von einem Tag ist ok, aber dann hat man in der Regel noch weitere Kandidaten in der Hinterhand
Daher würde ich mir ein solche Hinhaltetaktik nur von einem absoluten Überflieger gefallen lassen. Und das sind zumindest bei einem Unternehmen nicht der Berufseinsteiger
Aber warum siehst du das so? Klar, der Idealfall ist natürlich, dass der Bewerber sich so mit der neuen Stelle identifiziert, dass weitere Angebote für ihn nicht in Betracht kommen.
Auf der anderen Seite sagt der Arbeitgeber dem geeigneten Bewerber ja auch nicht sofort zu. Auch hier werden regelmäßig mehrere Bewerber eingeladen und der "Beste", wie auch immer man das für sich dann definiert, bekommt ein Angebot. Warum das auf Arbeitgeberseite in Ordnung sein soll, auf Arbeitnehmerseite aber nicht, macht für mich keinen Sinn.
Warum nicht im Zweifel sportlich damit umgehen, wenn der Bewerber sich für eine andere Stelle entscheiden und sich gegenseitig auf dem Schirm behalten, falls es an einem anderen Zeitpunkt nicht passt?
Ich würde mich auch wirklich nicht als Überflieger bezeichnen, aber bei mir hat es so, wie gesagt, gut funktioniert. Bei meiner letzten Bewerbungsrunde habe ich bereits im Gespräch auf Rückfrage offengelegt, dass ich mich noch woanders beworben habe. Nach der Zusage habe ich dann Bedenkzeit bis zur Rückmeldung der anderen Kanzlei erbeten und nach ca. 1,5 Wochen dann abgesagt und der zweiten Kanzlei zugesagt. Die erste Kanzlei hat es sportlich genommen und mir viel Glück gewünscht. Wenn die Situation bei mir irgendwann eine andere sein sollte, habe ich die Kanzlei nun auf dem Schirm und werde mich eventuell wieder dort bewerben. So profitieren doch beide von dem Umgang miteinander.
Wenn im Gegenzug dazu die erstgenannte Kanzlei mir á la "Sei froh, dass wir dir ein Angebot machen" eine sofortige Entscheidung abverlangt hätte, hätte ich ihnen abgesagt und würde sie nicht mehr in Betracht ziehen.
Jetzt denke doch bitte mal aus Sicht eines AGs. Wenn ich einen Bewerbungsverfahren laufen habe, ich mich für eine/n Bewerber:in entscheide, weitere Option Kandidat:in B ist. Topkandidat:in spielt nun die Karte "ja nettes Angebot, aber ich habe ja weitere Möglichkeiten, ich melde mich in Kürze". Am Ende stehe ich ggf ohne Mitarbeiter:in, da sich beide anderweitig entscheiden.
Je länger sich der Bewerbungsprozess nach Eingang der Bewerbung zieht, desto schlechter wird in einem Arbeitnehmendenmarkt die Chance die Stelle zu besetzen. Ich optimiere seit Jahren den Bewerbungsprozess um die Time-to-Hire immer weiter zu reduzieren. Und wir können es in den Kennzahlen ablesen, dass Führungskräfte, deren Bewerbungsprozess in den einzelnen Gates Längen haben, bei der Besetzung der Stellen größere Probleme haben. Daher über das Angebot schlafen ist ok, anders wird es schwierig.
HR so: Auf diesem umkämpften Markt müssen wir jede Gelegenheit nutzen, um geeignete Talente zu finden und einzustellen.
auch HR: Oh, Du willst deine Optionen vernünftig abwägen? Ich gebe dir max. einen Tag, ansonsten bist Du für uns verbrannt.