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  5. Teilzeit in Kanzleien
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Teilzeit in Kanzleien
LaesioEnormis
Junior Member
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Beiträge: 29
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2024
#1
11.11.2024, 21:22
Wie realistisch ist es, eine Kanzlei mit einer drei Tages Stelle zu finden? Welches monatliche Gehalt kann man für eine drei Tages Stelle erwarten, wenn man man im ersten Examen 7,X und im zweiten Examen 8,X hat? Macht es einen Unterschied, ob man mit oder ohne Anwaltszulassung eingestellt wird?


Wäre dankbar für eure Erfahrung oder allgemeine Einschätzung
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2024, 21:42 von LaesioEnormis.)
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JuraHassLiebe
Hangaround
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Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#2
12.11.2024, 09:13
(11.11.2024, 21:22)LaesioEnormis schrieb:  Wie realistisch ist es, eine Kanzlei mit einer drei Tages Stelle zu finden? Welches monatliche Gehalt kann man für eine drei Tages Stelle erwarten, wenn man man im ersten Examen 7,X und im zweiten Examen 8,X hat? Macht es einen Unterschied, ob man mit oder ohne Anwaltszulassung eingestellt wird?


Wäre dankbar für eure Erfahrung oder allgemeine Einschätzung

Ohne Anwaltszulassung wirst du nur als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt, verdienst demnach weniger und hast keine Chancen auf der Karriereleiter aufzusteigen. Ich kenne solche Stellen insbesondere promotionsbegleitend (auch für Rechtsanwälte) und kann mir vorstellen, dass es am Anfang zum Einarbeiten nicht gerne gesehen wird. Aber die Kanzleien werben schließlich alle mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, demnach wirst du auf jeden Fall Chancen haben, insbesondere mit deinen zwei durchaus vernünftigen Examina.

Du wirst dich vermutlich darauf einstellen müssen, dass dein Gehalt überproportional gekürzt wird, gemessen an der Arbeitszeit. Die einzige Kanzlei von der ich bisher gehört habe, die es wohl wirklich im direkten Verhältnis zur Arbeitszeit kürzt (sprich jeder Tag macht 20% des regulären Einstiegsgehalt aus) ist Noerr, da wird es aber mit deinen Noten vermutlich schon wieder schwierig werden.

Viel Erfolg bei der Suche!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2024, 09:14 von JuraHassLiebe.)
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LaesioEnormis
Junior Member
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Beiträge: 29
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2024
#3
12.11.2024, 20:10
Danke dir für die Rückmeldung! Weißt du weshalb das Gehalt überproportional gekürzt wird? 

Bsp: Sind zwei Anwälte, die jeweils 2,5 Tage arbeiten, für eine Kanzlei teurer als ein Anwalt, der 5 Tage arbeitet? Wegen iwelchen weiteren Abgaben etc? Oder geht es da eher um den Effizienz Gedanken?
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RefNdsOL
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Beiträge: 482
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Registriert seit: May 2024
#4
12.11.2024, 21:04
(12.11.2024, 20:10)LaesioEnormis schrieb:  Danke dir für die Rückmeldung! Weißt du weshalb das Gehalt überproportional gekürzt wird? 

Bsp: Sind zwei Anwälte, die jeweils 2,5 Tage arbeiten, für eine Kanzlei teurer als ein Anwalt, der 5 Tage arbeitet? Wegen iwelchen weiteren Abgaben etc? Oder geht es da eher um den Effizienz Gedanken?

Der Rechtsanwalt ist Dienstleister, d.h. im Zweifel hat er seine Arbeitszeit danach zu richten, dass die Belange des Mandanten erledigt werden; die zahlen schließlich auch entsprechend dafür. Wenn ein RA daher nicht in Vollzeit tätig ist, dann wird es ggf. dazu kommen, dass er etwas dringendes, das bis morgen erledigt sein muss, nicht mehr erledigen würde, wenn da sein freier Tag wäre o.ä. 
Es ist das gleiche das Kanzleien lieber einen Ref an 4 Tagen da haben als 2 oder 3 Tagen. Denn je mehr Tage jemand da ist, desto sinnvollere Aufgaben kann er ausüben/übernehmen, wenn die Aufgaben ggf. auch relativ spontan kommen und dringend bis zum nächsten Tag erledigt sein müssen. Wenn ein RA das wegen seiner Teilzeit nicht übernehmen kann, muss das jemand anders machen oder fertigstellen o.ä. Das heißt da ist nicht nur ein zeitliches Minus, sondern in der Tat auch Effektivität und Effizienz gemindert. Dementsprechend wird das in der Regel auch nicht sich proportional herunterskalieren lassen mit der Vergütung. Daher sind auch die alternativen Modelle, die manche GK anbieten, oft deutlich niedriger vergütet. Der Teilzeit-Anwalt mit bspw. 70% Teilzeit, ist - für die Kanzlei aus unternehmerischer Sicht - nicht einfach nur 30% weniger als ein Vollzeit-Anwalt, sondern eben mehr.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#5
12.11.2024, 22:35
Sprecht ihr von GK oder auch anderen? Das GK sich gesetzeswidrig verhalten, ist ja hinlänglich bekannt, aber von anderen Kanzleien kenne ich das nicht.
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LaesioEnormis
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Beiträge: 29
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2024
#6
12.11.2024, 23:07
(12.11.2024, 22:35)Egal schrieb:  Sprecht ihr von GK oder auch anderen? Das GK sich gesetzeswidrig verhalten, ist ja hinlänglich bekannt, aber von anderen Kanzleien kenne ich das nicht.

Meine Frage war ganz allgemein gestellt, in Bezug auf alle Kanzleien. Inwiefern gesetzeswidrig?
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Themen: 0
Registriert seit: Nov 2024
#7
13.11.2024, 09:51
(11.11.2024, 21:22)LaesioEnormis schrieb:  Wie realistisch ist es, eine Kanzlei mit einer drei Tages Stelle zu finden? Welches monatliche Gehalt kann man für eine drei Tages Stelle erwarten, wenn man man im ersten Examen 7,X und im zweiten Examen 8,X hat? Macht es einen Unterschied, ob man mit oder ohne Anwaltszulassung eingestellt wird?


Wäre dankbar für eure Erfahrung oder allgemeine Einschätzung

Hey, 
zunächst, definitiv nur mit Zulassung, andernfalls kannst du nicht als Anwalt arbeiten. 

Ich sehe eine gewisse Problematik weniger bei den Kanzlein, die öffnen sich dafür immer mehr, als vielmehr darin, dass es zu Terminkonflikten kommen könnte, je nach Rechtsgebiet. Also, wenn du bspw. in einem Rechtsgebiet tätig bist, das viele Gerichtsverfahren nach sich zieht, du aber nur von Montag bis Mittwoch arbeitest, der Richter aber nur Donnerstag Verhandlungstag hat, dann gibt es Probleme. Das müsste im Detail geklärt werden.
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Egal
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#8
13.11.2024, 10:51
(12.11.2024, 23:07)LaesioEnormis schrieb:  
(12.11.2024, 22:35)Egal schrieb:  Sprecht ihr von GK oder auch anderen? Das GK sich gesetzeswidrig verhalten, ist ja hinlänglich bekannt, aber von anderen Kanzleien kenne ich das nicht.

Meine Frage war ganz allgemein gestellt, in Bezug auf alle Kanzleien. Inwiefern gesetzeswidrig?

Insbesondere § 4 Abs. 1 TzBfG. Je nachdem, worauf du deine Teilzeit stützt, aber auch das AGG und bestimmt noch ein paar andere Normen, an die man nicht sofort denkt. Mir fallen, je nach Grund, noch mehr ein, die in verschiedenen Gesetzen verstreut sind.

Ich finde es halt schon wieder lustig, wie wir in einem Juristenforum darüber diskutieren, wie völlig normal und selbstverständlich es für Juristen ist, gegen Gesetze zu verstoßen. Das darf man keinem anderen zeigen Cheese

Auf den Punkt gebracht: niemand darf wegen seiner Teilzeit schlechter behandelt werden, als ein Vollzeitkollege. Jedem Arbeitsrechtler ist das sofort klar und er würde keinem Unternehmen dazu raten, dies zu tun. Urteile gibt es mittlerweile einige, die den Arbeitnehmern recht geben und Schadensersatz und Gehaltnachforderungen zusprechen. Wie immer im Arbeitsrecht, muss man sich halt trauen, seine Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber durchzusetzen und im Zweifel einzuklagen. Macht nicht jeder, ist mir klar, aber trotzdem finde ich diese Diskussion spannend.

Übrigens kenne ich etliche Anwälte, meist Anwältinnen, die in Teilzeit arbeiten und selbstverständlich dafür nicht benachteiligt werden. Sie sind natürlich flexibel genug, nicht darauf zu beharren, dass Mittwoch ihr freier Tag ist, wenn an diesem Tag ein Gerichtstermin ansteht.
Mag für die Sklaverei in der GK anders aussehen, aber bei den übrigen Juristen geht auch die Welt nicht unter, wenn man mal einen Tag nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. Wenn ich für einen Gerichtstermin vom Norden Deutschlands nach Süden fahren/fliegen muss, bin ich den ganzen Tag auch nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig und die Kanzlei nimmt trotzdem keinen Schaden.

Wenn ihr das Gehalt in der GK als Schadensersatz anseht, spielt das Spiel von mir aus mit. Bei weniger Gehalt solltet ihr euch jedoch überlegen, ob es das wert ist. Das Recht ist jedenfalls auf eurer Seite und es gibt genügend Kanzleien und Arbeitgeber, die sich daran halten.
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Freidenkender
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#9
13.11.2024, 15:05
GK nehmen es ja auch mit dem ArbZG nicht so eng. Eine HR-Leiterin einer MK hat mir mal erzählt wie unlustig es wurde, nachdem RA, der gekündigt hatte, seinen Streit mit dem Partner dadurch weiter geführt hat, dass er die Gewerbeaufsicht eingeschaltet hat. Die haben inzwischen jährlich Besuch ;)
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Egal
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Beiträge: 1.236
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Registriert seit: Feb 2022
#10
13.11.2024, 19:58
(13.11.2024, 15:05)Freidenkender schrieb:  GK nehmen es ja auch mit dem ArbZG nicht so eng. Eine HR-Leiterin einer MK hat mir mal erzählt wie unlustig es wurde, nachdem RA, der gekündigt hatte, seinen Streit mit dem Partner dadurch weiter geführt hat, dass er die Gewerbeaufsicht eingeschaltet hat. Die haben inzwischen jährlich Besuch ;)

Cheese
Leider trauen sich zu wenige, dies durchzuziehen.
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