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  5. Probezeit in der Verwaltung
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Probezeit in der Verwaltung
Almöhi
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#1
06.11.2024, 19:18
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2025, 10:33 von Almöhi.)
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Friedman
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#2
06.11.2024, 22:28
Ich habe noch nie von einem Juristen gehört, der in der Verwaltung die Probezeit nicht geschafft hätte.
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Besorgter Anwohner
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#3
07.11.2024, 08:28
Oh, das gibt es. Die Zeiten, wo so was nie vorkam (wenn es die je gab) sind lange vorbei. Die Verwaltung ist riesengroß. Da gibt es alles.

Sowohl während meiner eigenen Probezeit habe ich einen Kollegen gehen sehen, dem man das seeeehr nahe gelegt hatte. Da wäre garantiert was gekommen sonst.

Und während einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bist du völlig schutzlos zB. Es gibt dann einfach keine rechtliche Schutzmöglichkeit. Wenn Du dann da auf jemanden triffst, der massiv mobbt kann das natürlich passieren …
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BavarianLawyer
Senior Member
****
Beiträge: 271
Themen: 4
Registriert seit: May 2021
#4
07.11.2024, 08:34
Du übertreibst schon ein bisschen oder? Wieso steigerst du dich in solchen Kleinkram so sinnlos rein?

In der Verwaltung arbeitest du einfach mit einer "scheißegal" Einstellung und gut ist. Da braucht es nicht deinen vermeintlichen Perfektionismus. Wenn du mit der aktuellen Leitung nicht zurecht kommst, dann eben nach 2 Jahren auf eine andere Stelle bewerben und gut ist
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Almöhi
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#5
07.11.2024, 08:55
(07.11.2024, 08:34)BavarianLawyer schrieb:  Du übertreibst schon ein bisschen oder? Wieso steigerst du dich in solchen Kleinkram so sinnlos rein?

In der Verwaltung arbeitest du einfach mit einer "scheißegal" Einstellung und gut ist. Da braucht es nicht deinen vermeintlichen Perfektionismus. Wenn du mit der aktuellen Leitung nicht zurecht kommst, dann eben nach 2 Jahren auf eine andere Stelle bewerben und gut ist
 
Danke das klingt sinnig  Happywide
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Sesselpupser
Member
***
Beiträge: 103
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#6
08.11.2024, 10:28
In einer streng hierarchischen Behörde hängt es stark davon ab, wer der Chef ist. Wenn dir jemand dauernd kleinlich auf die Finger guckt, musst du das Spiel eben mitspielen. Trptzdem sind auch in der Probezeit formale Entlassungsvoraussetzungen existent, die auch der strengste Chef nicht einfach nach Sympathie umbiegen kann.
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JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 245
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#7
08.11.2024, 14:55
(07.11.2024, 08:28)Besorgter Anwohner schrieb:  Oh, das gibt es. Die Zeiten, wo so was nie vorkam (wenn es die je gab) sind lange vorbei. Die Verwaltung ist riesengroß. Da gibt es alles.

Sowohl während meiner eigenen Probezeit habe ich einen Kollegen gehen sehen, dem man das seeeehr nahe gelegt hatte. Da wäre garantiert was gekommen sonst.

Und während einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bist du völlig schutzlos zB. Es gibt dann einfach keine rechtliche Schutzmöglichkeit. Wenn Du dann da auf jemanden triffst, der massiv mobbt kann das natürlich passieren …

wieso ist man denn bei einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung "völlig rechtslos"? 

Wenn die Abordnung nicht zur Versetzung führt, geht's wieder zurück auf die Stelle, von der abgeordnet wurde?  Fragezeichen
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 485
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#8
08.11.2024, 15:15
(08.11.2024, 14:55)JuraLiebhaber schrieb:  
(07.11.2024, 08:28)Besorgter Anwohner schrieb:  Oh, das gibt es. Die Zeiten, wo so was nie vorkam (wenn es die je gab) sind lange vorbei. Die Verwaltung ist riesengroß. Da gibt es alles.

Sowohl während meiner eigenen Probezeit habe ich einen Kollegen gehen sehen, dem man das seeeehr nahe gelegt hatte. Da wäre garantiert was gekommen sonst.

Und während einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bist du völlig schutzlos zB. Es gibt dann einfach keine rechtliche Schutzmöglichkeit. Wenn Du dann da auf jemanden triffst, der massiv mobbt kann das natürlich passieren …

wieso ist man denn bei einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung "völlig rechtslos"? 

Wenn die Abordnung nicht zur Versetzung führt, geht's wieder zurück auf die Stelle, von der abgeordnet wurde?  Fragezeichen

Weil das auch Unfug ist. Ob abgeordnet oder abgeordnet mit Ziel der Versetzung - in beiden Fällen bleibst du du deinem bisherigen Dienstherrn zugeordnet, hast dort deine Planstelle, führst deine entsprechende bisherige Amtsbezeichnung (!) usw. fort. Auch deine Besoldung wird grds. weiterhin von deinem Dienstherrn geleistet. Dieser kriegt die lediglich von dem Dienstherrn, zu dem man abgeordnet ist, 'erstattet' (sofern es nicht ohnehin der gleiche Dienstherr ist). Einziger wesentlicher Unterschied zwischen "normaler" Abordnung und Abordnung mit dem Ziel der Versetzung ist, dass bei Letzterem für alle Beteiligten klar ist, dass das Ziel am Ende der Abordnung eben nicht die Rückkehr ist, sondern dass am Ende eine Versetzung erfolgt/erfolgen soll, sofern sowohl Beamter als auch (ggf. neuer) Dienstherr zufrieden sind.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2024, 15:15 von RefNdsOL.)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.990
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
08.11.2024, 15:21
Um diese Art der völligen Rechtlosigkeit, bei der man schlimmstenfalls auf seine Lebenszeitstelle wieder zurückkehren muss, wird man vermutlich von vielen Beschäftigten beneidet...
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Almöhi
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#10
08.11.2024, 17:55
Update nach dem Gespräch: Fachlich alles top, aber natürlich gab's einen Anlass hierfür. Lag dann eher im Bereich von ua meiner "Persönlichkeit". Mal schauen, wie bzw ob ich das noch irgendwie zur Zufriedenheit angepasst bekomme. Habe diese Punkte im vorigen Arbeitsleben nie als Kritik gespiegelt bekommen und war einigermaßen baff. Aber gut man tut sein Bestes ...   Cheese
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2024, 09:07 von Almöhi.)
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