13.10.2024, 09:37
Moin Moin,
Thema steht ja im Betreff. Als Anwälte sind wir wegen des Versorgungswerks ja davon ausgenommen, es sei denn man ist mit jemandem verheiratet, der in die gesetzliche RV einzahlt,oder?
Ich habe ohnehin ein eigenes Depot, aber hätte vllt noch die 600€ Zuschuss/Jahr mitgenommen. Schwierig finde ich jedoch, dass man vor Rentenbeginn gar nicht an das Kapital kommt.
Weitere Frage: Ich bin jetzt ca. 1,5Jahre im Beruf. Müsste ich vom VW nicht mal eine Hochrechnung der Rente erhalten?
Und liege ich richtig mit der Annahme, dass die Rente aus dem VW Hessen lediglich bis zu einem bestimmten Einkommen (ich meine 75k) berechnet wird und dann nicht mehr weiter ansteigen kann? Das bedeutet, man bekommt mit 100k im Endeffekt dieselbe Rente, wie jemand mit 75k bei gleicher Einzahlungsdauer, richtig? Bin leider noch weit von 100k entfernt und mir ist klar, dass man dann ja noch mehr privat vorsorgen kann, aber ich wollte dennoch schon mal wissen, ob meine Annahmen hier richtig sind.
Nächste Frage: In der Rente zahlen wir 100% der Krankenversicherung selbst, richtig? Das schmälert ja den Vorteil zur gesetzlichen RV schon erheblich, wenn man mal sieht, wie hoch die Beiträge mittlerweile sind.
Danke schon mal für die Antworten.
VG
Thema steht ja im Betreff. Als Anwälte sind wir wegen des Versorgungswerks ja davon ausgenommen, es sei denn man ist mit jemandem verheiratet, der in die gesetzliche RV einzahlt,oder?
Ich habe ohnehin ein eigenes Depot, aber hätte vllt noch die 600€ Zuschuss/Jahr mitgenommen. Schwierig finde ich jedoch, dass man vor Rentenbeginn gar nicht an das Kapital kommt.
Weitere Frage: Ich bin jetzt ca. 1,5Jahre im Beruf. Müsste ich vom VW nicht mal eine Hochrechnung der Rente erhalten?
Und liege ich richtig mit der Annahme, dass die Rente aus dem VW Hessen lediglich bis zu einem bestimmten Einkommen (ich meine 75k) berechnet wird und dann nicht mehr weiter ansteigen kann? Das bedeutet, man bekommt mit 100k im Endeffekt dieselbe Rente, wie jemand mit 75k bei gleicher Einzahlungsdauer, richtig? Bin leider noch weit von 100k entfernt und mir ist klar, dass man dann ja noch mehr privat vorsorgen kann, aber ich wollte dennoch schon mal wissen, ob meine Annahmen hier richtig sind.
Nächste Frage: In der Rente zahlen wir 100% der Krankenversicherung selbst, richtig? Das schmälert ja den Vorteil zur gesetzlichen RV schon erheblich, wenn man mal sieht, wie hoch die Beiträge mittlerweile sind.
Danke schon mal für die Antworten.
VG
13.10.2024, 10:28
Das nennt sich Beitragsbemessungsgrenze. Du zahlst nur bis zu einem bestimmten Betrag in die Sozialversicherungen ein. Entsprechend ist natürlich deine Rente begrenzt. Wobei du bei einigen Versorgungswerken überzahlen kannst, in NRW bspw 15/10.
Und ja, du musst deine KV später selbst zahlen. Das kommt daher, dass viele Anwälte irgendwann selbstständig sind und ihre KV dann auch selbst zahlen. Das Versorgungswerk bildet das in der Rente ab... während die gesetzliche Rente es eben abbildet, dass bei Arbeitnehmern alles vorab bezahlt wird. Da die VW-Rente aber deutlich höher ist als die gesetzliche Rente, passt das schon.
Es ist aber gut, dass du dir schon früh Gedanken machst. Eine private Vorsorge (ob nun Versicherung oder Sparplan) ist auf jeden Fall ratsam.
Und ja, du musst deine KV später selbst zahlen. Das kommt daher, dass viele Anwälte irgendwann selbstständig sind und ihre KV dann auch selbst zahlen. Das Versorgungswerk bildet das in der Rente ab... während die gesetzliche Rente es eben abbildet, dass bei Arbeitnehmern alles vorab bezahlt wird. Da die VW-Rente aber deutlich höher ist als die gesetzliche Rente, passt das schon.
Es ist aber gut, dass du dir schon früh Gedanken machst. Eine private Vorsorge (ob nun Versicherung oder Sparplan) ist auf jeden Fall ratsam.
13.10.2024, 10:44
Thema Krankenversicherung:
Für diejenigen, die eine Rente aus der DRV erhalten und 9/10 der zweiten Hälfte der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bei der GKV versichert waren, folgt aus § 5 I Nr. 11 SGB V eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner und damit die paritätische Teilung der Mitgliedsbeiträge durch Versicherungsträger und Mitglied. Für die VW-Rentner gilt das gerade nicht, die können freiwilliges Mitglied nach § 9 SGB V sein, wobei dann eben abhängig von Einkommen selbst seinen Beitrag trägt.
Wie von Patenter Gast gesagt ist im Durchschnitt die VW Rente jedoch wesentlich höher als die durchschnittliche DRV Rente, sodass das unerheblich ist.
Einziger Nachteil: Bei der Berechnung der Beiträge für die KVdR bleiben Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung unberücksichtigt. Diese beiden Einkunftsarten stellen aber gerade die typischen privaten Altersversorgevehikel dar. Bei der freiwilligen KV in der GKV werden alle Einkünfte berücksichtigt.
Für diejenigen, die eine Rente aus der DRV erhalten und 9/10 der zweiten Hälfte der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bei der GKV versichert waren, folgt aus § 5 I Nr. 11 SGB V eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner und damit die paritätische Teilung der Mitgliedsbeiträge durch Versicherungsträger und Mitglied. Für die VW-Rentner gilt das gerade nicht, die können freiwilliges Mitglied nach § 9 SGB V sein, wobei dann eben abhängig von Einkommen selbst seinen Beitrag trägt.
Wie von Patenter Gast gesagt ist im Durchschnitt die VW Rente jedoch wesentlich höher als die durchschnittliche DRV Rente, sodass das unerheblich ist.
Einziger Nachteil: Bei der Berechnung der Beiträge für die KVdR bleiben Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung unberücksichtigt. Diese beiden Einkunftsarten stellen aber gerade die typischen privaten Altersversorgevehikel dar. Bei der freiwilligen KV in der GKV werden alle Einkünfte berücksichtigt.
13.10.2024, 17:51
Laut dem FDP-Staatssekretär im Finanzminsterium Toncar, der maßgeblich an der Reform beteiligt war, sollen auch Selbstständige von der Reform umfasst werden. Ob das dann auch für angestellte Anwälte gilt, weiß ich aber nicht.
13.10.2024, 20:25
Die Rentenberechnung gibt’s vom Versorgungswerk Hessen jährlich (meist im Februar) zusammen mit der Beitragsüberssicht fürs vergangene Jahr.
14.10.2024, 00:15
Bisher ist ja alles nur ein Entwurf. Ich habe ihn selbst nicht durchgelesen und nur das Video von Finanztipp (YT-Kanal) dazu gesehen.
Demnach ist es eine Modernisierung der aktuellen Riesterrente und demnach nur für Leute möglich, die in die DRV einzahlen. Über den Ehegatten könnte man riestern. Ob das Sinn macht oder man nicht die Kinderzulage beim Partner belässt, ist eine andere Frage.
Ich riester nicht und habe es auch in Zukunft nicht vor. Mein Mann hat einen alten Riestervertrag und bekommt die Zulagen für unsere Kinder.
Was das neue Modell angeht, bin ich skeptisch. Wer noch gar keine Altersvorsorge hat, für den wird das sicherlich etwas sein. Wer sich selbst schon kümmert, wird vermutlich nicht umschwenken. Dafür ist das Modell zu starr und unflexibel. Außerdem ist die Vererbbarkeit noch nicht abschließend geklärt. Es soll wohl vererbbar sein, bis zu dem Zeitpunkt, wo du dich für eine Rentenzahlung entscheidest. Diese Rentenzahlung ist es nicht. So wohl der aktuelle Stand des Entwurfs. Bis zu 30% des angesparten Kapitals soll man sich auf einen Schlag auszahlen lassen können, somit läuft es nach meinem Verständnis für die restlichen 70% zwangsläufig auf eine monatliche Rente hinaus. Bei in den Raum geworfenen 400k Kapital ist mir das zu viel Geld, was an den Staat gehen würde, sollte man früh versterben.
Ich persönlich habe außerdem nicht vor, bis 67 oder 65 zu arbeiten. Deswegen möchte ich jede weitere Altersabsicherung, zusätzlich zu denen, die ich schon habe, unabhängig von staatlichen Vorgaben aufbauen, damit ich flexibel bin.
Das Thema Krankenversicherungsbeiträge hatten wir hier schon mehrfach. Ich habe nicht mehr alles im Kopf, aber soweit ich mich erinnere, fällt nur auf die Rente aus der DRV kein Arbeitgeberbeitrag an. Wer eine Rente aus der DRV und dem VW bekommt und gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die VW-Rente AN- und AG-Anteil zahlen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das habe ich noch aus den wiederholten Diskussionen im Kopf.
Demnach ist es eine Modernisierung der aktuellen Riesterrente und demnach nur für Leute möglich, die in die DRV einzahlen. Über den Ehegatten könnte man riestern. Ob das Sinn macht oder man nicht die Kinderzulage beim Partner belässt, ist eine andere Frage.
Ich riester nicht und habe es auch in Zukunft nicht vor. Mein Mann hat einen alten Riestervertrag und bekommt die Zulagen für unsere Kinder.
Was das neue Modell angeht, bin ich skeptisch. Wer noch gar keine Altersvorsorge hat, für den wird das sicherlich etwas sein. Wer sich selbst schon kümmert, wird vermutlich nicht umschwenken. Dafür ist das Modell zu starr und unflexibel. Außerdem ist die Vererbbarkeit noch nicht abschließend geklärt. Es soll wohl vererbbar sein, bis zu dem Zeitpunkt, wo du dich für eine Rentenzahlung entscheidest. Diese Rentenzahlung ist es nicht. So wohl der aktuelle Stand des Entwurfs. Bis zu 30% des angesparten Kapitals soll man sich auf einen Schlag auszahlen lassen können, somit läuft es nach meinem Verständnis für die restlichen 70% zwangsläufig auf eine monatliche Rente hinaus. Bei in den Raum geworfenen 400k Kapital ist mir das zu viel Geld, was an den Staat gehen würde, sollte man früh versterben.
Ich persönlich habe außerdem nicht vor, bis 67 oder 65 zu arbeiten. Deswegen möchte ich jede weitere Altersabsicherung, zusätzlich zu denen, die ich schon habe, unabhängig von staatlichen Vorgaben aufbauen, damit ich flexibel bin.
Das Thema Krankenversicherungsbeiträge hatten wir hier schon mehrfach. Ich habe nicht mehr alles im Kopf, aber soweit ich mich erinnere, fällt nur auf die Rente aus der DRV kein Arbeitgeberbeitrag an. Wer eine Rente aus der DRV und dem VW bekommt und gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die VW-Rente AN- und AG-Anteil zahlen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das habe ich noch aus den wiederholten Diskussionen im Kopf.
14.10.2024, 00:39
(14.10.2024, 00:15)Egal schrieb: Das Thema Krankenversicherungsbeiträge hatten wir hier schon mehrfach. Ich habe nicht mehr alles im Kopf, aber soweit ich mich erinnere, fällt nur auf die Rente aus der DRV kein Arbeitgeberbeitrag an. Wer eine Rente aus der DRV und dem VW bekommt und gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die VW-Rente AN- und AG-Anteil zahlen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das habe ich noch aus den wiederholten Diskussionen im Kopf.
Das ist zutreffend.
Im Übrigen stimme ich dir zu. Die 600 EUR Zulage sind "nett", im Übrigen ist es aber lediglich dem US-amerikanischen IRS Code 401(k) (nachgelagerte Besteuerung) ähnlich mit jedoch noch stärkeren Beschränkungen des Zugriffs und der fehlenden Vererbbarkeit. Was wirklich interessant wäre, wäre ein an die Roth IRA (Individual Retirement Account) angelehnte Version mit vorgelagerter Besteuerung/Einzahlung versteuerter Einkünfte und die Gewinne bleiben dann steuerfrei. Zumal bei dem jetzt vorgeschlagenen Entwurf nicht mal klar sein wird, welche Auswahlmöglichkeiten von Anlagegegenständen man innerhalb eines Depots hätte.
14.10.2024, 09:10
Die Musik spielt in der steuerlichen Absetzbarkeit der 3.600 EUR (ja, auch die Zulage soll man absetzen können).
Bei vielen bedeutet das dann 42% von 3.600 EUR, also 1.512 EUR, mehr netto. Dazu noch die 600 EUR Zulage, also wirtschaftlicher Zugewinn von 2.112 EUR im Jahr. Das würde ich schon mitnehmen, wenn es denn außerhalb der DRV geht.
Bei vielen bedeutet das dann 42% von 3.600 EUR, also 1.512 EUR, mehr netto. Dazu noch die 600 EUR Zulage, also wirtschaftlicher Zugewinn von 2.112 EUR im Jahr. Das würde ich schon mitnehmen, wenn es denn außerhalb der DRV geht.
14.10.2024, 11:31
(14.10.2024, 09:10)Greif schrieb: Die Musik spielt in der steuerlichen Absetzbarkeit der 3.600 EUR (ja, auch die Zulage soll man absetzen können).
Bei vielen bedeutet das dann 42% von 3.600 EUR, also 1.512 EUR, mehr netto. Dazu noch die 600 EUR Zulage, also wirtschaftlicher Zugewinn von 2.112 EUR im Jahr. Das würde ich schon mitnehmen, wenn es denn außerhalb der DRV geht.
Das ist mir durchaus bewusst und eben eine typische nachgelagerte Besteuerung (wie beim 401(k)), wobei du unversteuerte Einkünfte zur Anlage nutzt und du am Ende versteuerst. Das ist aber insofern unattraktiv, dass bei einer ETF oder mutual funds basierten Anlagestrategie der Wertzuwachs ein Vielfaches der investierten Beträge darstellt. Das heißt, dass du dann die großen Gewinne am Ende trotzdem mit 25%+ Kapitalerstragsteuer+Solidaritätszuschlag+ggf. Kirchensteuer versteuern musst UND dazu noch die ganzen besagten Einschränkungen hast, die vorgesehen sind. Viel attraktiver wäre deshalb eben die vorgelagerte Besteuerung, bei der die zur Anlage genutzten Beträge versteuert sind und die Gewinne steuerfrei sind, nicht ohne Grund wird in den USA (wo die steuerlich geförderte private kapitalmarktbasiete Vorsorge schon lange Standard ist) für ein solches Vehikel in Form des Roth IRA am meisten geworben.
14.10.2024, 11:46
(14.10.2024, 00:15)Egal schrieb: Das Thema Krankenversicherungsbeiträge hatten wir hier schon mehrfach. Ich habe nicht mehr alles im Kopf, aber soweit ich mich erinnere, fällt nur auf die Rente aus der DRV kein Arbeitgeberbeitrag an. Wer eine Rente aus der DRV und dem VW bekommt und gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die VW-Rente AN- und AG-Anteil zahlen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das habe ich noch aus den wiederholten Diskussionen im Kopf.
Das ist so grob richtig. Deswegen macht es Sinn sich früh privat zu versichern und die gesparten Beiträge anzulegen. Wenn es im Alter dann teurer wird, hat man dafür die Rücklagen.