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  5. Ref RLP November 24
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Ref RLP November 24
HallLax
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#21
03.10.2024, 16:08
Hey,
Wie ist bei euch die Lage?
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Caro_Ref24
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2024
#22
03.10.2024, 16:12
Bisher keinerlei Info
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Caro_Ref24
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2024
#23
04.10.2024, 17:21
Hab heute eine Zusage für das LG Koblenz als Stammausbildungsstelle bekommen
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Oskar_Ref
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#24
04.10.2024, 20:19
@Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)
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Caro_Ref24
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2024
#25
04.10.2024, 21:01
(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb:  @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)

Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#26
04.10.2024, 21:16
(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:  
(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb:  @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)

Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)

§ 121 I 1 BGB  Wink

Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
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Caro_Ref24
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2024
#27
04.10.2024, 21:47
(04.10.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:  
(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:  
(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb:  @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)

Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)

§ 121 I 1 BGB  Wink

Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
Ja, das ist mir schon klar 😅 wollte damit nur sagen, dass kein Datum drin steht, bis zu welchem man "Ja, ich nehme das Angebot an" sagen muss
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Oskar_Ref
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#28
05.10.2024, 08:53
(04.10.2024, 21:47)Caro_Ref24 schrieb:  
(04.10.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:  
(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:  
(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb:  @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)

Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)

§ 121 I 1 BGB  Wink

Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
Ja, das ist mir schon klar 😅 wollte damit nur sagen, dass kein Datum drin steht, bis zu welchem man "Ja, ich nehme das Angebot an" sagen muss
Ok, danke für die Info!
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Oskar_Ref
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#29
05.10.2024, 08:53
(04.10.2024, 21:47)Caro_Ref24 schrieb:  
(04.10.2024, 21:16)RefNdsOL schrieb:  
(04.10.2024, 21:01)Caro_Ref24 schrieb:  
(04.10.2024, 20:19)Oskar_Ref schrieb:  @Caro Glückwunsch! Gibt es eine Frist, bis wann man angenommen haben muss? Frage ich mich wegen einem eventuellen Nachrückverfahren:)

Da steht keine Frist. Nur, dass man "unverzüglich" angeben soll, wenn man einen anderen Platz angenommen hat oder aus einem anderen Grund nicht annehmen möchte. Also kann man "nur ablehnen" und nicht "annehmen". (Wenn ich das richtig verstanden habe)

§ 121 I 1 BGB  Wink

Die Justizverwaltungen wollen es in der Regel einfach schnell erfahren, damit eben vom Vorposter besagtes Nachrückverfahren sonst so schnell wie möglich durchgeführt werden kann. Denn gerade wenn im Nachrückverfahren ein auswärtiger Bewerber noch einen Platz bekommt, muss der ggf. sehr kurzfristig noch die notwendigen Maßnahmen (ggf. Job kündigen/reduzieren, ggf. sogar Umzug etc.). Nötigenfalls sonst nachfragen, wie viel Zeit du tatsächlich hast, falls das für einen wichtig ist (bspw. wenn man sich in 2 Ländern beworben hat). In Nds wird einem bspw. 1 Woche mitgeteilt in der Zusage.
Ja, das ist mir schon klar 😅 wollte damit nur sagen, dass kein Datum drin steht, bis zu welchem man "Ja, ich nehme das Angebot an" sagen muss
Ok, danke für die Info!
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Sunny0309
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#30
06.10.2024, 18:52
(04.10.2024, 17:21)Caro_Ref24 schrieb:  Hab heute eine Zusage für das LG Koblenz als Stammausbildungsstelle bekommen
Dann sehen wir uns in der AG :D
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