12.09.2024, 11:06
Hallo Forum!
Ich bin in meinem ersten Job nicht rundum zufrieden und denke schon länger über einen Wechsel in die Justiz nach (Berlin).
Allerdings habe ich zwei größere private Projekte am Laufen: ein Kind und die Sanierung eines Altbaus, die wir in einigen Teilen selbst durchführen.
Daher würde ich gerne in Teilzeit einsteigen. Am liebsten 50%. (Was am Anfang ja eh deutlich mehr als 20 Wochenstunden sein werden...)
Hat jemand Erfahrungen damit, ob und wie die Einarbeitung als Richter*in in Teilzeit läuft? Hattet Ihr es im Nachhinein evtl. bereut?
Und kann jemand einschätzen wie die Senatsverwaltung auf einen solchen Wunsch reagieren würde?
Sollte ich den Wunsch im Vorstellungsgespräch (vorausgesetzt es kommt dazu) formulieren oder abwarten bis zur Einstellung?
Danke für Eure Erfahrungen und Meinungen!
Ich bin in meinem ersten Job nicht rundum zufrieden und denke schon länger über einen Wechsel in die Justiz nach (Berlin).
Allerdings habe ich zwei größere private Projekte am Laufen: ein Kind und die Sanierung eines Altbaus, die wir in einigen Teilen selbst durchführen.
Daher würde ich gerne in Teilzeit einsteigen. Am liebsten 50%. (Was am Anfang ja eh deutlich mehr als 20 Wochenstunden sein werden...)
Hat jemand Erfahrungen damit, ob und wie die Einarbeitung als Richter*in in Teilzeit läuft? Hattet Ihr es im Nachhinein evtl. bereut?
Und kann jemand einschätzen wie die Senatsverwaltung auf einen solchen Wunsch reagieren würde?
Sollte ich den Wunsch im Vorstellungsgespräch (vorausgesetzt es kommt dazu) formulieren oder abwarten bis zur Einstellung?
Danke für Eure Erfahrungen und Meinungen!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
12.09.2024, 14:59
Das sollte kein Problem sein. Als Begründung würde ich aber der/die/das Kind*in anführen, die Hausrenovierung als Grund könnte mitunter auf weniger Verständnis stoßen.
13.09.2024, 06:15
(12.09.2024, 14:59)Friedman schrieb: Das sollte kein Problem sein. Als Begründung würde ich aber der/die/das Kind*in anführen, die Hausrenovierung als Grund könnte mitunter auf weniger Verständnis stoßen.
Das ist nicht nur eine Frage des Verständnisses, sondern auch eine Rechtsfragen bei der Bewilligung von Teilzeit. Also genau so vorgehen.
Ansonsten ist es natürlich so, dass es die Tendenz gibt, bei 50 % doch mehr als die Hälfte zu arbeiten. Aber das liegt an einem selbst, weil man sich bei halber Zahl von Eingängen unter Umständen mehr Zeit lässt. Aber an sich spricht nichts gegen Dein Vorhaben.
16.09.2024, 15:14
Danke erstmal!
Ja, das hatte ich auch so vor. Mir ging es vor allem darum ob jemand der Meinung ist, dass man mit nur 50%-Tätigkeit einfach viel zu lange für die Einarbeitung braucht und dann ewig hinterher hängt.
Ist wahrscheinlich eine sehr individuelle Frage....
Und ob einen von Beginn an alle komisch ansehen von wegen "der meint´s ja gar nicht ernst". Nun, auch das ist vermutlich schwer vorher zu sagen...
Ja, das hatte ich auch so vor. Mir ging es vor allem darum ob jemand der Meinung ist, dass man mit nur 50%-Tätigkeit einfach viel zu lange für die Einarbeitung braucht und dann ewig hinterher hängt.
Ist wahrscheinlich eine sehr individuelle Frage....
Und ob einen von Beginn an alle komisch ansehen von wegen "der meint´s ja gar nicht ernst". Nun, auch das ist vermutlich schwer vorher zu sagen...
16.09.2024, 15:33
(16.09.2024, 15:14)FruehstueckamSonntag schrieb: Danke erstmal!
Ja, das hatte ich auch so vor. Mir ging es vor allem darum ob jemand der Meinung ist, dass man mit nur 50%-Tätigkeit einfach viel zu lange für die Einarbeitung braucht und dann ewig hinterher hängt.
Ist wahrscheinlich eine sehr individuelle Frage....
Und ob einen von Beginn an alle komisch ansehen von wegen "der meint´s ja gar nicht ernst". Nun, auch das ist vermutlich schwer vorher zu sagen...
Es gibt eine Richterin (mittlerweile VorsRiBGH), die von Beginn an in Teilzeit tätig war und auch während ihrer Beförderung zur RiOLG weiterhin in Teilzeit tätig war, mittlerweile ist sie VorsRiBGH aber erst seitdem sie zum RiBGH gewählt bzw. ernannt wurde, ist sie auf Vollzeit gewechselt - die Teilzeit war auch in erster Linie dem Aufziehen von Kindern gedacht. Teilzeit heißt dementsprechend definitiv nicht Edeka.
17.09.2024, 09:16
Ich denke auch nicht, dass Teilzeit Edeka bedeutet.
Allerdings muss TE klar sein, dass 50 Prozent gerade am Anfang nur auf dem Lohnzettel "echte" 50 Prozent sein werden, was die Arbeitsbelastung angeht aber - je nach Dezernat - deutlich mehr. Das hängt zum einen mit der Einarbeitung zusammen, während der man ohnehin deutlich länger für alles brauchen wird, zum anderen damit, dass die 50 Prozent ja nur beim Turnus, sprich der absoluten Zahl der Eingänge berücksichtigt wird, nicht aber beim Umfang bzw. der Komplexität der einzelnen Sachen. Bei der StA kann das ggf. noch der AL im Rahmen der abteilungsinternen Verteilung regeln, bei Gericht gibt es den gesetzlichen Richter.
Allerdings muss TE klar sein, dass 50 Prozent gerade am Anfang nur auf dem Lohnzettel "echte" 50 Prozent sein werden, was die Arbeitsbelastung angeht aber - je nach Dezernat - deutlich mehr. Das hängt zum einen mit der Einarbeitung zusammen, während der man ohnehin deutlich länger für alles brauchen wird, zum anderen damit, dass die 50 Prozent ja nur beim Turnus, sprich der absoluten Zahl der Eingänge berücksichtigt wird, nicht aber beim Umfang bzw. der Komplexität der einzelnen Sachen. Bei der StA kann das ggf. noch der AL im Rahmen der abteilungsinternen Verteilung regeln, bei Gericht gibt es den gesetzlichen Richter.