05.04.2019, 18:16
Leider darf der Schwerpunkt nicht herausgerechnet werden, deswegen zählt leider das 1.Examen auch kaum noch; entscheidend ist ein VB im Zweiten (wenn man relative Einstellungssicherheit haben will)
05.04.2019, 21:00
Alles klar vielen Dank für die Antworten. Ich frage mich irgendwie ob die nicht doch bei den Noten letztendlich schauen was die Person im staatlichen und was im SP Bereich hat. Aber wahrscheinlich ist das wirklich total egal. Viel Erfolg allen weiterhin!
05.04.2019, 21:14
(05.04.2019, 21:00)Gast1 schrieb: Alles klar vielen Dank für die Antworten. Ich frage mich irgendwie ob die nicht doch bei den Noten letztendlich schauen was die Person im staatlichen und was im SP Bereich hat. Aber wahrscheinlich ist das wirklich total egal. Viel Erfolg allen weiterhin!
Ist das nicht letztlich egal? Die guten Leute haben doch einen guten Staatsteil UND einen guten Schwerpunkt. Deswegen verschiebt die Sicht nur das allgemeine Notenniveau durch den Schwerpunkt nach oben. Es wird also durch den Blick auf die Gesamtnote nach wie vor niemand diskriminiert...keine Sorge! Und wer glaub sich durch den Schwerpunkt noch nicht genug vom Rest der Vergleichsgruppe absetzen zu können, der kann ja im 2. Examen noch einmal nachlegen. Denn selbst wenn man beim Staat nur auf den Staatsteil schaut reicht dort selbst ein "gut" nicht für die Richterschaft, wenn im zweiten nicht nochmal nachgelegt werden kann.
05.04.2019, 21:35
Im ersten Staatsexamen zählt nur die Gesamtnote. Natürlich sieht man aber auf dem Zeugnis die Zusammensetzung zwischen Schwerpunkt und Staatsteil -genauso wie auf der Einzelnotenbescheinigung des Asssessorexamens die Zusammensetzung zwischen Klausuren und Mündlicher erkennen kann.
Die absolute Spitzengruppe glänzt dabei einfach überall... Da kommen zu mindestens 2 vb noch super Stationszeugnisse, gerne noch eine Promotion und Erfahrungen als WisMit, Anwalt etc.
Solche Bewerber können sich momentan nur noch durch extrem ungünstige Antworten im Auswahlgespräch/-Verfahren aus dem Rennen schießen...
Bei sonstigen Bewerbern kommt es einfach darauf an, wie viele Bewerbungen auf wie viele Stellen kommen. Wenn Bewerberüberschuss besteht, wird nach Differenzierungsmöglichkeiten geguckt... Die Zusammensetzung des ersten Staatsexamens kommt dabei aber meist an ganz unter geordnete Stelle... Wichtiger sind da das Asssessorexamen und Arbeits- oder Stationszeugnisse...
Also nicht verrückt machen lassen, wenn der Staatsteil nicht vb ist ;)
Die absolute Spitzengruppe glänzt dabei einfach überall... Da kommen zu mindestens 2 vb noch super Stationszeugnisse, gerne noch eine Promotion und Erfahrungen als WisMit, Anwalt etc.
Solche Bewerber können sich momentan nur noch durch extrem ungünstige Antworten im Auswahlgespräch/-Verfahren aus dem Rennen schießen...
Bei sonstigen Bewerbern kommt es einfach darauf an, wie viele Bewerbungen auf wie viele Stellen kommen. Wenn Bewerberüberschuss besteht, wird nach Differenzierungsmöglichkeiten geguckt... Die Zusammensetzung des ersten Staatsexamens kommt dabei aber meist an ganz unter geordnete Stelle... Wichtiger sind da das Asssessorexamen und Arbeits- oder Stationszeugnisse...
Also nicht verrückt machen lassen, wenn der Staatsteil nicht vb ist ;)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
05.04.2019, 21:38
(Bitte entschuldigt die Rechtschreibung... Ich stehe mit dem Handy auf Kriegsfuß...)
06.04.2019, 07:39
Wie klingt denn eine gute Empfehlung für den Staatsdienst in einem Stationszeugnis?
Bei mir steht (Richter): "Der Unterzeichner hält Herrn X für das Richteramt geeignet."
Für mich klingt es irgendwie schlecht, weil da nicht gut oder besonders geeignet steht.
Während der Zeugnisbesprechung meinte er allerdings, er schreibt das sonst nie, sodass ich irgendwie schon glaube, dass es gut gemeint war...
Bei mir steht (Richter): "Der Unterzeichner hält Herrn X für das Richteramt geeignet."
Für mich klingt es irgendwie schlecht, weil da nicht gut oder besonders geeignet steht.
Während der Zeugnisbesprechung meinte er allerdings, er schreibt das sonst nie, sodass ich irgendwie schon glaube, dass es gut gemeint war...
06.04.2019, 08:12
Ist ne 1+ mit Sternchen
06.04.2019, 09:24
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ja, letztendlich spielt es sicher nur eine kleine Rolle im Gesamtkonzept. Ich habe 7.5 staatlich und 9.3 im SP und damit insgesamt 8.04 und wollte daher wissen, ob mit 7.5 staatlich der Weg in die Justiz abgeschnitten ist, da ich eben nicht wusste ob die Leute im 1. Ex. von 8 Punkten staatlich oder insgesamt reden. Bisher läuft das Ref nämlich super und ich hoffe sehr auf 8 Punkte im zweiten Examen.
Zu der Frage mit der Formulierung in dem Stationszeugnis: meine Formulierung lautet etwas anders aber ich kenne ein paar meiner ag Kollegen die genau diesen Satz dort stehen haben und der ist auch sehr gut. Soweit ich weiß schreiben die sowas nicht rein wenn die daran Zweifel hätten. Es ist schon ein super Bonus wenn's drin steht (meiner Erfahrung nach).
(Ebenfalls sorry für die handybedingte Rechtschreibung)
Zu der Frage mit der Formulierung in dem Stationszeugnis: meine Formulierung lautet etwas anders aber ich kenne ein paar meiner ag Kollegen die genau diesen Satz dort stehen haben und der ist auch sehr gut. Soweit ich weiß schreiben die sowas nicht rein wenn die daran Zweifel hätten. Es ist schon ein super Bonus wenn's drin steht (meiner Erfahrung nach).
(Ebenfalls sorry für die handybedingte Rechtschreibung)
06.04.2019, 09:31
(06.04.2019, 09:24)Gast schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ja, letztendlich spielt es sicher nur eine kleine Rolle im Gesamtkonzept. Ich habe 7.5 staatlich und 9.3 im SP und damit insgesamt 8.04 und wollte daher wissen, ob mit 7.5 staatlich der Weg in die Justiz abgeschnitten ist, da ich eben nicht wusste ob die Leute im 1. Ex. von 8 Punkten staatlich oder insgesamt reden. Bisher läuft das Ref nämlich super und ich hoffe sehr auf 8 Punkte im zweiten Examen.
Zu der Frage mit der Formulierung in dem Stationszeugnis: meine Formulierung lautet etwas anders aber ich kenne ein paar meiner ag Kollegen die genau diesen Satz dort stehen haben und der ist auch sehr gut. Soweit ich weiß schreiben die sowas nicht rein wenn die daran Zweifel hätten. Es ist schon ein super Bonus wenn's drin steht (meiner Erfahrung nach).
(Ebenfalls sorry für die handybedingte Rechtschreibung)
*natürlich 8 Punkte oder mehr ;), momentan ist in meinem BL die Voraussetzung jedoch zum Glück nur die 8 im 2.
06.04.2019, 09:55
(06.04.2019, 09:24)Gast schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ja, letztendlich spielt es sicher nur eine kleine Rolle im Gesamtkonzept. Ich habe 7.5 staatlich und 9.3 im SP und damit insgesamt 8.04 und wollte daher wissen, ob mit 7.5 staatlich der Weg in die Justiz abgeschnitten ist, da ich eben nicht wusste ob die Leute im 1. Ex. von 8 Punkten staatlich oder insgesamt reden. Bisher läuft das Ref nämlich super und ich hoffe sehr auf 8 Punkte im zweiten Examen.
Zu der Frage mit der Formulierung in dem Stationszeugnis: meine Formulierung lautet etwas anders aber ich kenne ein paar meiner ag Kollegen die genau diesen Satz dort stehen haben und der ist auch sehr gut. Soweit ich weiß schreiben die sowas nicht rein wenn die daran Zweifel hätten. Es ist schon ein super Bonus wenn's drin steht (meiner Erfahrung nach).
(Ebenfalls sorry für die handybedingte Rechtschreibung)
Verlass dich aber bitte nicht zu sehr auf Stations- und AG-Zeugnisse, insbesondere auf Klausurnoten. Sonst gibt es nachher eine böse Überraschung. (Ich sag das nicht, weil ich dir was böses will, sondern weil hier immer wieder Leute aus allen Wolken fallen, bei denen es auch „super“ lief und das Examen dann eher so suboptimal. Aber ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und dass du das packst ::) dein erstes ist ja schon mal eine solide Grundlage)