07.09.2024, 20:03
Hallo zusammen,
Hat einer von Euch Erfahrungen mit den Partnerschaftsbonus-Monaten beim Bezug von Elterngeld, wenn eine/r der Eltern Richter/in ist?
Voraussetzung des Bezugs ist ja, dass beide Eltern in Teilzeit nicht mehr als je 32 Stunden/Woche arbeiten. Nun ist es ja aber so, dass Richter*innen keine festen Arbeitszeiten haben und die auch nicht mit den Dienstherren vereinbaren können... reicht dann bspw. der Beleg, dass der Arbeitsumfang auf 80% reduziert wurde?
Ich freue mich auf Eure Erfahrungen!
Hat einer von Euch Erfahrungen mit den Partnerschaftsbonus-Monaten beim Bezug von Elterngeld, wenn eine/r der Eltern Richter/in ist?
Voraussetzung des Bezugs ist ja, dass beide Eltern in Teilzeit nicht mehr als je 32 Stunden/Woche arbeiten. Nun ist es ja aber so, dass Richter*innen keine festen Arbeitszeiten haben und die auch nicht mit den Dienstherren vereinbaren können... reicht dann bspw. der Beleg, dass der Arbeitsumfang auf 80% reduziert wurde?
Ich freue mich auf Eure Erfahrungen!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
07.09.2024, 21:40
(07.09.2024, 20:03)Xarie23 schrieb: Hallo zusammen,
Hat einer von Euch Erfahrungen mit den Partnerschaftsbonus-Monaten beim Bezug von Elterngeld, wenn eine/r der Eltern Richter/in ist?
Voraussetzung des Bezugs ist ja, dass beide Eltern in Teilzeit nicht mehr als je 32 Stunden/Woche arbeiten. Nun ist es ja aber so, dass Richter*innen keine festen Arbeitszeiten haben und die auch nicht mit den Dienstherren vereinbaren können... reicht dann bspw. der Beleg, dass der Arbeitsumfang auf 80% reduziert wurde?
Ich freue mich auf Eure Erfahrungen!
Ja, das bescheinigt so die Gerichtsverwaltung. Das reicht.
07.09.2024, 23:18
32 Stunden? Da müsste manch ein Richter ja eher aufstocken :P
08.09.2024, 15:09