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Bewerbung ohne Zeugnis
thofrahe
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2024
#1
20.08.2024, 14:08
Ich hatte letzte Woche meine mündliche Prüfung.
Mir wurde das Zeugnis aber noch nicht zugesandt.
Kann ich mich trotzdem bereits bei Kanzleien bewerben und sagen, dass ich das Zeugnis nachreichen werde?
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KiLoeWst
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2024
#2
20.08.2024, 14:42
Du kennst deine Note ja bereits, insofern dürfte das Nachreichen kein Problem sein.

Ich selbst habe mich damals noch vor meiner mündlichen Prüfung beworben und bereits Einstellungszusagen von Kanzleien erhalten.
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Law.NRW
Member
***
Beiträge: 110
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#3
20.08.2024, 15:06
Klausurnoten (sofort vorzeigbar) reichen auch aus.
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sl4442
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2021
#4
20.08.2024, 22:12
Klar. Gib einfach die Note an und sag, dass du das Zeugnis noch nicht erhalten hast und nachreichen wirst.
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Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#5
21.08.2024, 08:41
Wie sieht das eigentlich später aus, wenn man als Berufsträger die Kanzlei wechselt?

Ist es üblich sich ohne Zeugnis zu bewerben, insbesondere wenn der bisherige Arbeitgeber noch nichts von der eigenen Bewerbung bei Dritten wissen soll? 

Ist nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht üblich, dass anlasslose Zeugnisse in regelmäßigen Intervallen ausgestellt werden…
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A_Ghast
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#6
21.08.2024, 09:53
Kann man auf jeden Fall machen, ist jedenfalls bei mir nicht negativ aufgefallen (oder auch nur erwähnt worden). Die HR-Abteilungen und die einstellenden Partner wissen ja auch, wie der Hase läuft und auch bei denen haben sich schon Leute wegbeworben.
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thofrahe
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2024
#7
21.08.2024, 17:57
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe das Zeugnis mittlerweile erhalten.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#8
22.08.2024, 08:58
(21.08.2024, 08:41)Konova schrieb:  Wie sieht das eigentlich später aus, wenn man als Berufsträger die Kanzlei wechselt?

Ist es üblich sich ohne Zeugnis zu bewerben, insbesondere wenn der bisherige Arbeitgeber noch nichts von der eigenen Bewerbung bei Dritten wissen soll? 

Ist nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht üblich, dass anlasslose Zeugnisse in regelmäßigen Intervallen ausgestellt werden…

Du kannst ein Zwischenzeugnis bekommen, wenn Du Dich aus einem Anstellungsverhältnis wegbewirbst, aber ja, das kriegt der AG natürlich mit (Du musst das anfragen, außer bei Kündigungen stellt man nicht anlasslos Zwischenzeugnisse aus). Je nachdem, wie Dein Verhältnis zum Partner/Team ist, ist nicht auszuschließen, dass die Stimmung nicht super ist, wenn sie wissen, dass Du wechseln willst. Sich wegzubewerben ist aber grds. absolut nicht unüblich und ich habe eigentlich eher erlebt, dass alles normal weiterläuft (kann ja auch taktisch klug sein, wenn der AG weiß, dass man auf der Suche ist und sie Dich halten wollen). Ohne Arbeitszeugnis kann man sich aber natürlich auch bewerben, manchmal will HR dann irgendwann das Zeugnis nachgereicht bekommen.
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