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  5. Kommentare ÖffR in Nds ab Okt. 2024
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Kommentare ÖffR in Nds ab Okt. 2024
denisjur92
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2024
#1
03.08.2024, 09:25
Hey, leider war mein letzter Durchgang nicht von Erfolg gekrönt, sodass ich im Oktober nochmal ran darf. 

Ab Oktober ist die Verwendung von Kommentaren in den VR und VA Klausuren ja erlaubt, was vorher nicht der Fall war... Da ich keine Ahnung habe wie die Klausuren sich dadurch verändern, wollte ich mal Fragen was ihr berichten könnt bzw. was die AG-Leiter euch dazu gesagt haben und wie sie euch darauf vorberieten...

Wäre über jeden Hinweis dankbar! :)
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Ref.Nds.24
Junior Member
**
Beiträge: 31
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2024
#2
04.08.2024, 15:18
Uns wurde gesagt dass das LJPA wahrscheinlich nicht bereits im ersten Durchgang, in dem die Kommentare des VwVfG und der VwGO erlaubt sein werden, mit darauf zugeschnittenen Sachverhalten reagieren wird sondern erst in den Durchgängen darauf. Aber das ist am Ende auch nur die Aussage einer AG-Leiterin aus der Verwaltungsstation, die weiß es natürlich auch nicht genau  Upside_down
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denisjur92
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2024
#3
05.08.2024, 23:05
(04.08.2024, 15:18)Ref.Nds.24 schrieb:  Uns wurde gesagt dass das LJPA wahrscheinlich nicht bereits im ersten Durchgang, in dem die Kommentare des VwVfG und der VwGO erlaubt sein werden, mit darauf zugeschnittenen Sachverhalten reagieren wird sondern erst in den Durchgängen darauf. Aber das ist am Ende auch nur die Aussage einer AG-Leiterin aus der Verwaltungsstation, die weiß es natürlich auch nicht genau  Upside_down

Danke dir schon einmal... Liebe immer diese Ungewisseheit...NICHT! ^^
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BW2024
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#4
08.08.2024, 08:36
Ich glaube allzu schlimm dürfte es für dich nicht werden. In Baden-Württemberg sind VwVfG- und VwGO Kommentare schon seit einiger Zeit erlaubt und sowohl bei den Altklausuren als auch bei den aktuellen Examensklausuren war der Anwendungsbereich recht gering. Wenn ich mich richtig erinnere hab ich den VwVfG Kommentar nie verwendet und den VwGO Kommentar ausschließlich bei Fristproblemen bzw. Abgrenzungen zwischen verschiedenen Klagearten. Alle Probleme hätte man mit entsprechender Argumentation aber auch ohne Kommentar lösen können...

Also: Kopf hoch, das wird schon!  Prost
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