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Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Stil
thofrahe
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2024
#1
07.08.2024, 12:14
Hallo
Muss ein Aktenvortrag aus Anwaltssicht im Gutachten- oder im Urteilsstil gehalten werden?
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Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
BW2024
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#2
08.08.2024, 08:30
Zumindest für das Strafrecht kann ich das beantworten:

Materielles und prozessuales Gutachten werden immer im Urteilsstil präsentiert. Gutachtenstil würde auch kein Sinn machen, da du nach dem Sachbericht ein Kurzergebnis deiner Prüfung voranstellst. Dementsprechend wäre es inkonsequent, wenn du anschließend wieder mit Obersätzen anfängst die bestimmte Ergebnisse in Frage stellen.
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