07.08.2024, 12:14
Hallo
Muss ein Aktenvortrag aus Anwaltssicht im Gutachten- oder im Urteilsstil gehalten werden?
Muss ein Aktenvortrag aus Anwaltssicht im Gutachten- oder im Urteilsstil gehalten werden?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
08.08.2024, 08:30
Zumindest für das Strafrecht kann ich das beantworten:
Materielles und prozessuales Gutachten werden immer im Urteilsstil präsentiert. Gutachtenstil würde auch kein Sinn machen, da du nach dem Sachbericht ein Kurzergebnis deiner Prüfung voranstellst. Dementsprechend wäre es inkonsequent, wenn du anschließend wieder mit Obersätzen anfängst die bestimmte Ergebnisse in Frage stellen.
Materielles und prozessuales Gutachten werden immer im Urteilsstil präsentiert. Gutachtenstil würde auch kein Sinn machen, da du nach dem Sachbericht ein Kurzergebnis deiner Prüfung voranstellst. Dementsprechend wäre es inkonsequent, wenn du anschließend wieder mit Obersätzen anfängst die bestimmte Ergebnisse in Frage stellen.