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Notenanforderungen öD
RomaSole
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#1
29.07.2024, 11:14
Hallo zusammen, 

mein zweites Examen steht noch aus, auf mein erstes bin ich nicht sonderlich stolz. Liege dort im staatlichen Teil bei 5,x und mein Schwerpunkt reißt mich aufgrund einer vermasselten Seminararbeit nicht wirklich nach oben. 

Mich persönlich reizen aber insbesondere die Verwaltungsberufe des öD in BW. Leider wird dort ja laut Ausschreibungen sich an 2x 6,5 festgemacht. 
Lohnt sich eine Bewerbung überhaupt? Ich dachte bspw. sobald ich das Ergebnis des 2. StEx habe an eine Bewerbung bei der Finanzverwaltung oder beim Innenministerium zur Arbeit an einem Landratsamt o.ä. 
Hat jemand groben Einblick über aktuelle Bewerberzahlen? Wie wird es dort die kommenden Jahre aussehen? Oder brauche ich bei meiner Note im ersten Examen überhaupt erst gar nicht auf eine Rückmeldung hoffen? 

Gerne etwas an Erfahrungen oder auch Vermutungen hier schilden, bin über alles dankbar. 

Beste Grüße
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 483
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
29.07.2024, 11:27
Soweit bekannt ist der öD fest bei den Mindestgrenzen, die er ausschreibt. Manchmal werden auch mehrere Alternativen genannt oder als Alternative auch eine Kombination aus schlechteren Examina und Berufserfahrung. Der öD schaut beim ersten Examen ausschließlich auf die Gesamtnote, sofern nicht explizit etwas abweichendes genannt ist, was eine absolute Ausnahme darstellt.
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VerzweifelterJurist
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Beiträge: 190
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Registriert seit: Jan 2020
#3
29.07.2024, 11:29
Im ÖD sind die Kriterien mMn fest. D.h. wenn dort steht 2x 7,5 dann wirst du nicht eingeladen wenn du diese VSS nicht erfüllst.

Aber: es gibt wirklich zahlreiche Stellen im ÖD / in Behörden, bei denen nur auf das zweite Examen geguckt wird. Insofern würde ich mich da nicht verrückt machen, du kannst das Ergebnis von deinem ersten Examen ja eh nicht mehr ändern. Mach ein vernünftiges zweites Examen und dann wird’s genug Stellen geben, die für dich passen.
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RomaSole
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#4
29.07.2024, 11:45
(29.07.2024, 11:29)VerzweifelterJurist schrieb:  Im ÖD sind die Kriterien mMn fest. D.h. wenn dort steht 2x 7,5 dann wirst du nicht eingeladen wenn du diese VSS nicht erfüllst.

Aber: es gibt wirklich zahlreiche Stellen im ÖD / in Behörden, bei denen nur auf das zweite Examen geguckt wird. Insofern würde ich mich da nicht verrückt machen, du kannst das Ergebnis von deinem ersten Examen ja eh nicht mehr ändern. Mach ein vernünftiges zweites Examen und dann wird’s genug Stellen geben, die für dich passen.

Von welchen Stellen reden wir da? So eine ist mir bislang noch gar nicht auf das Radar gefallen.
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VerzweifelterJurist
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Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#5
29.07.2024, 11:54
Kennst du die Stellenausschreibungsseite vom Bund?

https://www.service.bund.de/Content/DE/S...nn=4641514

Einfach mal Volljurist eingeben und Stellen suchen. Mir werden direkt auf der ersten Seite Stellen angezeigt, wo keine 2x 6,5 gefordert werden.

Ist halt nicht Innenministerium. Aber ÖD und zahlreiche Stellen mit Chancen auf Verbeamtung.
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Freidenkender
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Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#6
29.07.2024, 13:34
Nach meinem Kenntnisstand, sind die Behörden hier sehr klar und hart. Mit deiner Note im 1. Examen muss man ggf auch etwas flexibler sein. Es gibt  z.B. auch Ausschreibungen, da wird eine Gesamtpunktzahl aus 1. und 2. Examen gewünscht. Einfach mal breiter schauen. Da kann sich durchaus was ergeben
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REF.NRW
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Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#7
29.07.2024, 14:12
Interessiert dich denn nur BW oder kommen für dich auch andere Bundesländer oder der Bund in Frage?
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RomaSole
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#8
29.07.2024, 15:14
(29.07.2024, 14:12)REF.NRW schrieb:  Interessiert dich denn nur BW oder kommen für dich auch andere Bundesländer oder der Bund in Frage?

Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt auch mir andere Länder oder den Bund in Betracht zu ziehen. Jedoch hörte ich jetzt schon oft von der Gefahr, dass man gerade in den ersten Jahren beim Bund bspw. nur so hin und hergeschickt wird und da weiß ich nicht ob es mir das im Verhältnis zur Anstellung im öD Wert wäre.
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REF.NRW
Junior Member
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Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#9
29.07.2024, 15:43
Ok, ich kann dir zu NRW sagen, dass hier für die allgemeine Verwaltung (und die Justiz) nur das zweite Examen von Bedeutung ist. Hier liegt die Notengrenze bei 6.5. Für die Staatsanwaltschaft liegt diese vorübergehend bei 7.0.

Die Finanzverwaltung hier hat dagegen gar keine Notengrenze. 

Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn stellt ab 7,0 im Zweiten ein wenn du im ersten ein ausreichend hattest.

Ich weiß noch, dass die Bundesländer im Osten niedrige Notengrenzen haben, wobei dort in der Regel die Summe zwischen den Beiden Examina maßgeblich ist.
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RomaSole
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#10
29.07.2024, 15:46
(29.07.2024, 15:43)REF.NRW schrieb:  Ok, ich kann dir zu NRW sagen, dass hier für die allgemeine Verwaltung (und die Justiz) nur das zweite Examen von Bedeutung ist. Hier liegt die Notengrenze bei 6.5. Für die Staatsanwaltschaft liegt diese vorübergehend bei 7.0.

Die Finanzverwaltung hier hat dagegen gar keine Notengrenze. 

Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn stellt ab 7,0 im Zweiten ein wenn du im ersten ein ausreichend hattest.

Ich weiß noch, dass die Bundesländer im Osten niedrige Notengrenzen haben, wobei dort in der Regel die Summe zwischen den Beiden Examina maßgeblich ist.

Sind diese "lockereren" Notenanforderungen auf geringere Bewerberzahlen zurückzuführen oder seit wann ist das in NRW so? Klingt nicht unattraktiv sich dort zu bewerben, jedoch bin ich schon recht heimatverbunden, daher werde ich mich doch etwas schwer tun.
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