25.07.2024, 08:54
Aus der Justiz kenne ich die Möglichkeit der Abordnungen. Ist das auch in der (bayerischen) Sozialgerichtsbarkeit möglich? Mir graut davor, auf Jahrzehnte im gleichen Gericht zu sitzen und nichts anderes mehr zu sehen.
25.07.2024, 09:56
Ich bin in der Wahlstation am SG (in Hessen) und zumindest dort soll es möglich sein und es machen wohl auch gerade Kolleg*innen.
25.07.2024, 15:56
(25.07.2024, 09:56)RefHes22 schrieb: Ich bin in der Wahlstation am SG (in Hessen) und zumindest dort soll es möglich sein und es machen wohl auch gerade Kolleg*innen.
Ich kann auch nur für Hessen sprechen. Hier sind Abordnungen an das BSG, das BVerfG, ein Landesministerium, das BMAS oder das BMJ häufig und erwünscht.
25.07.2024, 20:32
Unabhängig von der Gerichtsbarkeit: wie frei ist man in der eigenen Auswahl der Abordnungen? Ggf. was ganz anderes als Richterdienst oder gar Ausland? Hat da jemand Erfahrungen mit?
25.07.2024, 21:01
(25.07.2024, 20:32)JuraLiebhaber schrieb: Unabhängig von der Gerichtsbarkeit: wie frei ist man in der eigenen Auswahl der Abordnungen? Ggf. was ganz anderes als Richterdienst oder gar Ausland? Hat da jemand Erfahrungen mit?
Interesse bekunden bzw. dich bewerben kannst du dich auf vieles. Du musst halt genommen werden und dir natürlich auch gut überlegen, ob und was dir die Abordnungsstellen jeweils bringen und wie du damit umgehst, wenn es nichts wird.
25.07.2024, 21:54
(25.07.2024, 20:32)JuraLiebhaber schrieb: Unabhängig von der Gerichtsbarkeit: wie frei ist man in der eigenen Auswahl der Abordnungen? Ggf. was ganz anderes als Richterdienst oder gar Ausland? Hat da jemand Erfahrungen mit?
Sehr frei. Ich bin in der Sozialgerichtsbarkeit in NRW und hier kommen mehrere Male im Monat Ausschreibungen für Abordnungsstellen über den Schreibtisch bzw Mailverteiler. Auf die kann man sich dann einfach bewerben. Natürlich muss man genommen werden, aber es zwingt einen niemand zu einer bestimmten Abordnung. Wenn man Lust hat und die Stelle passt bewirbt man sich und wenn nicht dann eben nicht.
Ansonsten kann man auch einfach ohne Ausschreibung sein Interesse bekunden und dann wirkt halt geguckt was ggf möglich ist.
26.07.2024, 15:55
Ja, wobei die Bewerbung zumindest bei uns (VG) immer auch von der jeweiligen Hausspitze unterstützt werden muss. Sprich, wenn dein Präsident etwas dagegen hat, zB aufgrund der aktuellen Belastungssituation bzw bereits laufender Abordnungen von Kollegen kann er sein Veto einlegen („keine Spaßabordnungen“). Das hat bei uns schon zu einigem Frust und sogar Abgängen geführt, weil den Leuten im Bewerbungsverfahren immer die Möglichkeit solche Abordnungen in Aussicht gestellt wird und man dann nach doch auf irgendwann später vertröstet wurde. Blöd nur, wenn man dann Familie hat. Gerade am Anfang ihrer Laufbahn sind die Kollegen ja meist noch relativ ungebunden. Da heisst es aber nicht selten (evtl auch zu Recht), sie sollten erst mal ihren Job lernen. Ab dem 3. bis 6. Jahr tut sich dann oft ein Zeitfenster für (weiter weg gelegene) Abordnungen auf. Wenn es dann nicht klappt, kann das zu Frustration bzw Laufbahnwechseln führen.