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  5. Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024
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Notarassessoriat BaWü - Bewerbung 2024
dottore
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#1
13.07.2024, 11:37
Hallo zusammen,

ich würde mich gerne im Herbst für das Notarassessoriat in BaWü bewerben. Meint Ihr, dass ich mit meinen Noten eine Chance habe?

1. Examen: Staatlich 12.0 / Gesamt 11,9
2. Examen: 9,3

Beide Examen habe ich in BaWü absolviert.

Was kann ich tun, um die Chancen zu erhöhen? 

Wäre für ein paar Auskünfte/Erfahrungsberichte dankbar!
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Gast112351235
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#2
13.07.2024, 11:43
Was soll dich daran hindern, dich zu bewerben? Die Noten kannst du jetzt eh nicht mehr ändern, den Roten Faden genauso wenig. Du schickst also deine Bewerbung hin und wirst eine Antwort bekommen 🤷
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Mindermeinung
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2024
#3
13.07.2024, 13:57
Mir wurde vom zuständigen Bearbeiter im Ministerium gesagt, es kommt auf jeden Fall gut, wenn man mal bei einem Notar hospitiert hat. Ob man damit die Mitbewerber mit 12/13 P ausstechen kann, wage ich jedoch zu bezweifeln. Generell wird im Vorstellungsgespräch die Motivation und die örtliche Flexibilität abgefragt. 

Ich kann dir nur sagen, dass es bei der letzten Runde mit 11 P im 2. Examen nicht gereicht hat. Erstes Examen ist egal, bzw. kommt die Note daraus nur dann zum Zug wenn zwei Kandidaten die gleiche Note haben und man sich für einen entscheiden muss. 

Probiere es einfach. Mehr als ne Absage zu kassieren, kann dir nicht passieren.
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Unheilig
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2023
#4
13.07.2024, 14:40
Ich habe es letztes Jahr in BW und BY versucht. Da hatte ich mit Gut+knapp unter Gut und Dr keine Chance

Vllt haben die mir aber auch nicht abgekauft, dass ich ernsthaftes Interesse habe. Alle meine Stationen und Diss waren weit entfernt von GesR/FamR etc
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Greif
Member
***
Beiträge: 121
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#5
15.07.2024, 01:03
(13.07.2024, 11:37)dottore schrieb:  Hallo zusammen,

ich würde mich gerne im Herbst für das Notarassessoriat in BaWü bewerben. Meint Ihr, dass ich mit meinen Noten eine Chance habe?

1. Examen: Staatlich 12.0 / Gesamt 11,9
2. Examen: 9,3

Beide Examen habe ich in BaWü absolviert.

Was kann ich tun, um die Chancen zu erhöhen? 

Wäre für ein paar Auskünfte/Erfahrungsberichte dankbar!

Das reicht nicht und wird auch in (mittelfristiger) Zukunft nicht reichen, da das 2. Examen entscheidend ist. Verbesserungsversuch?
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Law.NRW
Member
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Beiträge: 110
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#6
15.07.2024, 15:43
Das hat in BaWü aber vor ein paar Jahren (Umstellung des Notariats) noch gereicht und wird in den östlichen Bundesländern sicher reichen.

Aber hilft dem TE natürlich nur begrenzt.
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Greif
Member
***
Beiträge: 121
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#7
15.07.2024, 16:52
(15.07.2024, 15:43)Law.NRW schrieb:  Das hat in BaWü aber vor ein paar Jahren (Umstellung des Notariats) noch gereicht und wird in den östlichen Bundesländern sicher reichen.

Aber hilft dem TE natürlich nur begrenzt.

Stimmt beides, gefragt war aber nach BW jetzt. Dort sind die Anforderungen in den letzten Jahren gestiegen.
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dottore
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#8
16.07.2024, 21:48
Verbesserungsversuch wird nichts… 

Kann man Assessoriat im Osten machen und später nach BaWü wechseln? Wäre das eine - theoretische - Möglichkeit?
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#9
16.07.2024, 22:16
Grundsätzlich werden in den Nur-Notariaten immer so viele Anwärter eingestellt, wie voraussichtlich nach Ablauf des Anwärterdienstes auch Amtssitze verfügbar sein und neue Nur-Notare benötigt werden. Dementsprechend planen die Nur-Notariate ihre Anwärtereinstellungen nach den später freiwerdenden Amtssitzen. Sollte es dennoch möglich sein aus einem andern Nur-Notariat zu wechseln (das sollte die Kammer dir zuverlässig mitteilen können, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht oder ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einen Tauschpartner), so gilt für die Bewerbung auf einen freien oder freiwerdenden Amtssitz wie sonst auch bei öffentlichen Ämtern das Prinzip der Bestenauslesen, des Dienstalters etc. Das heißt, dass es grundsätzlich nicht möglich sein sollte durch ein simples Ausweichen auf ein anderes Nur-Notariat für das Absolvieren des Anwärterdienstes die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen und damit Art. 33 II GG zu umgehen. Die Notenanforderung denkt sich das entsprechende Land schließlich nicht einfach aus, sondern es gibt schlicht genug Bewerber mit hohen Examina. Deswegen sind ja die Anforderungen im Osten geringer als im Süden und im Süden geringer als in Hamburg. Bei öffentlichen Stellen geht das in erster Linie rein nach den objektiven Kriterien. Erst wenn diese gleich sind, können ggf. andere Faktoren Bedeutung gewinnen.


Allenfalls könnte es gegebenenfalls in dem seltenen Fall möglich sein, dass es einen äußerst unbeliebten, schwer zu besetzenden Amtssitz gibt, bei dem aufgrund der Schwierigkeit des Auffindens eines geeigneten Amtsinhabers möglicherweise geringfügige (!) Abweichungen zugestanden werden. Das ist aber gerade in den Nur-Notariaten und erst recht im Süden eher abwegig.

Die verlässlichsten Informationen, was zulässig/möglich ist, kann dir aber die zuständige Notarkammer mitteilen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2024, 22:17 von RefNdsOL.)
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Greif
Member
***
Beiträge: 121
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#10
18.07.2024, 08:23
(16.07.2024, 22:16)RefNdsOL schrieb:  Grundsätzlich werden in den Nur-Notariaten immer so viele Anwärter eingestellt, wie voraussichtlich nach Ablauf des Anwärterdienstes auch Amtssitze verfügbar sein und neue Nur-Notare benötigt werden. Dementsprechend planen die Nur-Notariate ihre Anwärtereinstellungen nach den später freiwerdenden Amtssitzen. Sollte es dennoch möglich sein aus einem andern Nur-Notariat zu wechseln (das sollte die Kammer dir zuverlässig mitteilen können, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht oder ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einen Tauschpartner), so gilt für die Bewerbung auf einen freien oder freiwerdenden Amtssitz wie sonst auch bei öffentlichen Ämtern das Prinzip der Bestenauslesen, des Dienstalters etc. Das heißt, dass es grundsätzlich nicht möglich sein sollte durch ein simples Ausweichen auf ein anderes Nur-Notariat für das Absolvieren des Anwärterdienstes die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen und damit Art. 33 II GG zu umgehen. Die Notenanforderung denkt sich das entsprechende Land schließlich nicht einfach aus, sondern es gibt schlicht genug Bewerber mit hohen Examina. Deswegen sind ja die Anforderungen im Osten geringer als im Süden und im Süden geringer als in Hamburg. Bei öffentlichen Stellen geht das in erster Linie rein nach den objektiven Kriterien. Erst wenn diese gleich sind, können ggf. andere Faktoren Bedeutung gewinnen.


Allenfalls könnte es gegebenenfalls in dem seltenen Fall möglich sein, dass es einen äußerst unbeliebten, schwer zu besetzenden Amtssitz gibt, bei dem aufgrund der Schwierigkeit des Auffindens eines geeigneten Amtsinhabers möglicherweise geringfügige (!) Abweichungen zugestanden werden. Das ist aber gerade in den Nur-Notariaten und erst recht im Süden eher abwegig.

Die verlässlichsten Informationen, was zulässig/möglich ist, kann dir aber die zuständige Notarkammer mitteilen.

Stimme zu und möchte ergänzen, dass "auswärtige" Bewerber immer auch ein Politikum sind, wenn es für die konkrete Stelle auch einheimische Assessoren als Bewerber gibt. Die hat man ja damals mit dem Versprechen eingestellt, man habe die Notarassessor-Stellen anhand der erwartbaren Stellenlagen 3-5 Jahren ausgeschrieben. Deswegen wird man als auswärtiger Bewerber in 99,99% der Fälle nur Erfolg haben können, wenn sich kein einheimischer Assessor bewirbt. Diese Fälle gibt es (selten) mal, betroffen sind aber natürlich immer nur schlechte Stellen. 

Ich würde dir nicht raten, hierauf zu hoffen. Das ist alles so vage und nicht planbar - und am Ende klappt es doch nicht und du hängst unzufrieden in Thüringen (no offence) fest.
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