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  5. Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW)
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Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW)
Ref250
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Registriert seit: Dec 2022
#11
30.06.2024, 15:47
(26.06.2024, 13:06)Snuggles schrieb:  Ich finde die Vorverlegung der mündlichen Prüfung bzw. Streichung des Lernmonats vor allem im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Referendare in NRW problematisch. 
Referendaren der bisherigen Durchgänge wurde ein ganzer Monat zum Lernen und zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gewährt, der den Referendaren der folgenden Durchgänge nun - ohne Übergangsregelung - verwehrt wird. Da müsste meines Erachtens eine andere Regelung getroffen werden. Und sei es die Möglichkeit zur unbezahlten Freistellung für einen Monat vom Ref, um eben Lernen zu können. Die Maßnahme fußt ja letztendlich nur auf den Sparplänen des Landes.

Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass diejenigen, die im August ihre schriftliche Prüfung ablegen, ebenfalls (wie diejenigen, die im September ihre schriftlichre Pürung haben) im Januar ihre mündliche Prüfung haben. Identischer Prüfungszeitpunkt, aber einen Monat mehr Lernzeit.
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Freidenkender
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#12
30.06.2024, 21:03
der Vorlauf ist doch weiterhin noch lange genug.....
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Anni_NrW
Unregistered
 
#13
30.06.2024, 21:22
(30.06.2024, 21:03)Freidenkender schrieb:  der Vorlauf ist doch weiterhin noch lange genug.....

Meines Erachtens geht es um die problematische Kurzfristigkeit der Umsetzung der Kürzung. Die meisten haben ihre Wahlstation bereits geplant.
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Freidenkender
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Registriert seit: Mar 2022
#14
30.06.2024, 22:29
(30.06.2024, 21:22)Anni_NrW schrieb:  
(30.06.2024, 21:03)Freidenkender schrieb:  der Vorlauf ist doch weiterhin noch lange genug.....

Meines Erachtens geht es um die problematische Kurzfristigkeit der Umsetzung der Kürzung. Die meisten haben ihre Wahlstation bereits geplant.

trotzdem bleibt noch genug Zeit zum Lernen. Das hängt für mich nicht von der Wahlstation ab. Das ist eine Frage der Organisation
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Greg1234
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Registriert seit: Jun 2023
#15
04.07.2024, 15:10
(30.06.2024, 22:29)Freidenkender schrieb:  
(30.06.2024, 21:22)Anni_NrW schrieb:  
(30.06.2024, 21:03)Freidenkender schrieb:  der Vorlauf ist doch weiterhin noch lange genug.....

Meines Erachtens geht es um die problematische Kurzfristigkeit der Umsetzung der Kürzung. Die meisten haben ihre Wahlstation bereits geplant.

trotzdem bleibt noch genug Zeit zum Lernen. Das hängt für mich nicht von der Wahlstation ab. Das ist eine Frage der Organisation
Hey, sorry, aber was für ein ausgemachter Schwachsinn. Von wegen der Vorlauf ist lang genug. Die meisten Leute haben ihre Wahlstation schon ein paar Monate im Voraus geplant. Da hat man dann die unangenehme Situation, dass man einer Kanzlei (oder einer anderen Ausbildungsstelle) im Ausland verklickern darf, dass man zwar einen Vertrag unterschrieben hat, aber leider einen Monat früher geht, weil die Wahlstation kürzer ist. Im Übrigen verfallen einem natürlich auch Flüge und evtl. ein Monat Miete für eine Unterkunft. Allgemein ist das Ref-Gehalt in NRW selbst im Vergleich eher mau und dass das jetzt am Tag der mündlichen Prüfung wegfällt, ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern ein Nachteil. Btw, sie haben jetzt die Übergangsfrist etwas verlängert. Das Problem dürfte also weniger Leute betreffen. Trotzdem sollte man sich eigentlich schon drauf verlassen dürfen, dass das Land nicht während des Refs die Stationslängen verändert.
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snsgeffm
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Registriert seit: Apr 2022
#16
04.07.2024, 15:13
(04.07.2024, 15:10)Greg1234 schrieb:  
(30.06.2024, 22:29)Freidenkender schrieb:  
(30.06.2024, 21:22)Anni_NrW schrieb:  
(30.06.2024, 21:03)Freidenkender schrieb:  der Vorlauf ist doch weiterhin noch lange genug.....

Meines Erachtens geht es um die problematische Kurzfristigkeit der Umsetzung der Kürzung. Die meisten haben ihre Wahlstation bereits geplant.

trotzdem bleibt noch genug Zeit zum Lernen. Das hängt für mich nicht von der Wahlstation ab. Das ist eine Frage der Organisation
Hey, sorry, aber was für ein ausgemachter Schwachsinn. Von wegen der Vorlauf ist lang genug. Die meisten Leute haben ihre Wahlstation schon ein paar Monate im Voraus geplant. Da hat man dann die unangenehme Situation, dass man einer Kanzlei (oder einer anderen Ausbildungsstelle) im Ausland verklickern darf, dass man zwar einen Vertrag unterschrieben hat, aber leider einen Monat früher geht, weil die Wahlstation kürzer ist. Im Übrigen verfallen einem natürlich auch Flüge und evtl. ein Monat Miete für eine Unterkunft. Allgemein ist das Ref-Gehalt in NRW selbst im Vergleich eher mau und dass das jetzt am Tag der mündlichen Prüfung wegfällt, ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern ein Nachteil. Btw, sie haben jetzt die Übergangsfrist etwas verlängert. Das Problem dürfte also weniger Leute betreffen. Trotzdem sollte man sich eigentlich schon drauf verlassen dürfen, dass das Land nicht während des Refs die Stationslängen verändert.
Die Wahlstation ist doch nach wie vor drei Monate lang?
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

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Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Greg1234
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Beiträge: 38
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Registriert seit: Jun 2023
#17
04.07.2024, 16:19
(04.07.2024, 15:13)snsgeffm schrieb:  
(04.07.2024, 15:10)Greg1234 schrieb:  
(30.06.2024, 22:29)Freidenkender schrieb:  
(30.06.2024, 21:22)Anni_NrW schrieb:  
(30.06.2024, 21:03)Freidenkender schrieb:  der Vorlauf ist doch weiterhin noch lange genug.....

Meines Erachtens geht es um die problematische Kurzfristigkeit der Umsetzung der Kürzung. Die meisten haben ihre Wahlstation bereits geplant.

trotzdem bleibt noch genug Zeit zum Lernen. Das hängt für mich nicht von der Wahlstation ab. Das ist eine Frage der Organisation
Hey, sorry, aber was für ein ausgemachter Schwachsinn. Von wegen der Vorlauf ist lang genug. Die meisten Leute haben ihre Wahlstation schon ein paar Monate im Voraus geplant. Da hat man dann die unangenehme Situation, dass man einer Kanzlei (oder einer anderen Ausbildungsstelle) im Ausland verklickern darf, dass man zwar einen Vertrag unterschrieben hat, aber leider einen Monat früher geht, weil die Wahlstation kürzer ist. Im Übrigen verfallen einem natürlich auch Flüge und evtl. ein Monat Miete für eine Unterkunft. Allgemein ist das Ref-Gehalt in NRW selbst im Vergleich eher mau und dass das jetzt am Tag der mündlichen Prüfung wegfällt, ist auch im Vergleich mit anderen Bundesländern ein Nachteil. Btw, sie haben jetzt die Übergangsfrist etwas verlängert. Das Problem dürfte also weniger Leute betreffen. Trotzdem sollte man sich eigentlich schon drauf verlassen dürfen, dass das Land nicht während des Refs die Stationslängen verändert.
Die Wahlstation ist doch nach wie vor drei Monate lang?
Ja, war da etwas unpräzise, also sie ist nach wie vor vier Monate lang (Monat 21-24). Problem ist, dass du mit der Neuregelung am Tag nach Ende deiner Wahlstation mündliche Prüfung haben kannst. Ergo, gerade wenn du im Ausland bist, wirst du ein, zwei Wochen früher Schluss machen müssen. Urlaub kannst du für den Zeitraum aber regelmäßig nicht nehmen, da du diesen schon für die Zeit der schriftlichen Klausuren aufbrauchst (diese sind in der Wahlstation). Das kann man ja alles bevor man ne Wahlstation festmacht besprechen, aber hat man schon ein ist das nicht so nice, dass kurzfristig zu ändern Also, kenne jemanden persönlich, die in Shanghai ab November Wahlstation hat. Ihr Plan war dann, da noch zwei Wochen nach der Station im 25. Monat Urlaub zu machen und dann zurückzufliegen und für die mündliche zu lernen. Die Flüge hat sie auch schon gebucht. Das Justizministerium hat ihr dann jetzt in der heißen Phase vor den schriftlichen Klausuren (da hat man ja sonst nichts zu tun), mitgeteilt, dass sie in dieser Zeit vielleicht mündliche Prüfung hat. Weshalb sie ihren Arbeitgeber in Shanghai dann auch bitten musste, dass sie irgendwie früher als geplant aufhören kann zu arbeiten, damit sie zwei Wochen vor Beginn des 25. Monats bereits zurück kann (Urlaubsanspruch hat sie, wie gesagt, wegen der schriftlichen Klausuren in der Wahlstation, keinen mehr). Sie betrifft es jetzt zwar nicht mehr, weil sie die Übergangsfrist verlängert haben, aber das Ganze ist trotzdem eine bodenlose Unverschämtheit und zeigt, dass die Belange der Referendare dem Justizministerium einfach scheißegal waren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2024, 16:20 von Greg1234.)
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Freidenkender
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#18
06.07.2024, 23:57
ich bleibe bei meiner Meinung. Alles lösbar und zu organisieren
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hyaene_mit_hut
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Registriert seit: Jan 2024
#19
09.07.2024, 15:07
(06.07.2024, 23:57)Freidenkender schrieb:  ich bleibe bei meiner Meinung. Alles lösbar und zu organisieren

Darfst du.
Und du musst damit leben, dass viele, viele andere Referendar:innen es anders sehen. Das kannst du auch.
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Ref20NRW
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Beiträge: 35
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Registriert seit: Dec 2022
#20
09.07.2024, 15:28
Definitiv eine sehr unschöne Sache, das ohne Übergangslösung zu ändern. Aber eine Sache verstehe ich nicht. Es geht ja explizit um NRW. Da muss man für die Klausuren doch keinen Urlaub nehmen. Im Klausurmonat ist keine Station.
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