26.06.2024, 10:37
Hallo zusammen,
ich werde demnächst die mündliche Prüfung des Assessorexamens ablegen. Dies sehr wahrscheinlich mit einer Note, welche vielleicht zu einer erfolgreichen Bewerbung für die StA reichen könnte, vielleicht aber auch nicht. Die StA ist mein absolutes Berufsziel. Alternativ würde ich sehr gerne in den Justizvollzug, wofür die Voraussetzungen ja ein wenig niedriger sind.
Daher meine Frage, wie ihr das handhaben würdet, da man sich für beide Stellen beim Justizministerium des jeweiligen Landes bewerben muss: Würdet ihr euch vorerst nur für die StA bewerben und bei einer möglichen Absage dann für den Vollzug? Oder quasi "hilfsweise" direkt für den Vollzug mitbewerben? Bei der ersten Variante habe ich die Befürchtung, dass man dann eine Motivation für den Vollzug nicht wirklich nachweisen kann, da es doch eher wie der Notfallplan wirkt. Bei letzterem befürchte ich wiederum, "direkt" für den Vollzug abgestellt zu werden, ohne wirklich eine Chance auf die StA zu haben...
ich werde demnächst die mündliche Prüfung des Assessorexamens ablegen. Dies sehr wahrscheinlich mit einer Note, welche vielleicht zu einer erfolgreichen Bewerbung für die StA reichen könnte, vielleicht aber auch nicht. Die StA ist mein absolutes Berufsziel. Alternativ würde ich sehr gerne in den Justizvollzug, wofür die Voraussetzungen ja ein wenig niedriger sind.
Daher meine Frage, wie ihr das handhaben würdet, da man sich für beide Stellen beim Justizministerium des jeweiligen Landes bewerben muss: Würdet ihr euch vorerst nur für die StA bewerben und bei einer möglichen Absage dann für den Vollzug? Oder quasi "hilfsweise" direkt für den Vollzug mitbewerben? Bei der ersten Variante habe ich die Befürchtung, dass man dann eine Motivation für den Vollzug nicht wirklich nachweisen kann, da es doch eher wie der Notfallplan wirkt. Bei letzterem befürchte ich wiederum, "direkt" für den Vollzug abgestellt zu werden, ohne wirklich eine Chance auf die StA zu haben...
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
01.07.2024, 18:33
Niemand?

01.07.2024, 19:01
Die Einstellungensverfahren dauern in den meisten Bundesländern lange genug für parallele Bewerbungen.
01.07.2024, 21:19
Auf jeden Fall parallel bewerben.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du dich bewerben willst, aber das werden doch zwei unterschiedliche Referate für die JVA und Richteramt sein bei denen du dich bewirbst?
Weiterhin können sich die Bewerbungsphasen sehr lange ziehen und es eben doch zu einer Absage kommen und dann steht man erstmal da.
Im Bewerbungsgespräch wirst du mit Sicherheit nicht auf andere Bewerbungen angesprochen. Das sind alles vertrauliche Personalsachen und außerdem überdenkst du den Punkt mit der "Motivation" für das Richteramt. Du legst einfach nur kurz dar, warum du dich für das Richteramt interessierst. So viele meiner Ex Kommilitonen sind von der Anwaltschaft in die Justiz und wurden auch nicht abgelehnt, weil sie ja davor Anwälte waren. Wichtigster Punkt ist jetzt, dass du irgendwo im Beruf unterkommst.
LG
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du dich bewerben willst, aber das werden doch zwei unterschiedliche Referate für die JVA und Richteramt sein bei denen du dich bewirbst?
Weiterhin können sich die Bewerbungsphasen sehr lange ziehen und es eben doch zu einer Absage kommen und dann steht man erstmal da.
Im Bewerbungsgespräch wirst du mit Sicherheit nicht auf andere Bewerbungen angesprochen. Das sind alles vertrauliche Personalsachen und außerdem überdenkst du den Punkt mit der "Motivation" für das Richteramt. Du legst einfach nur kurz dar, warum du dich für das Richteramt interessierst. So viele meiner Ex Kommilitonen sind von der Anwaltschaft in die Justiz und wurden auch nicht abgelehnt, weil sie ja davor Anwälte waren. Wichtigster Punkt ist jetzt, dass du irgendwo im Beruf unterkommst.
LG