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Wechsel Verwaltung Justiz
ripro
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
#1
12.06.2024, 15:51
Hallo Forum, 

ein altbekanntes Thema aber dieses Mal umgekehrt. Ich arbeite seit gut 2 Jahren in der Innenverwaltung. Seit längerem fühle ich mich unterfordert, habe es angesprochen, eine Besserung ist kaum in Sicht. Ich übernehme auch schon Zusatzaufgaben wie AG Leitung etc. 

Nun liebäugele ich schon immer auch mit der Justiz, die Noten dafür hätte ich auch. Das kam aber damals wegen einer utopischen Pendelvorstellung des JuM nicht zustande. 

Hat jemand Erfahrung, ob ein Wechsel in die Richtung praktiziert wird? Es müssten ja beide Ministerien einverstanden sein. Zumindest zur StA/JVA müsste das theoretisch ja im Wege einer Abordnung oder Versetzung gehen, zu einem Gericht mittels des Richters Kraft Auftrags. 

Dass man sich einfach entlassen lassen und neu bewerben kann ist mir bewusst, möchte nur ungern mein bald auf Lebenszeit bestehendes Beamtenverhältnis riskieren . 

Liebe Grüße und vielen Dank für die Antworten
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Praktiker
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#2
12.06.2024, 16:17
Ja, das geht, mit Abordnung (auch Richter kraft Auftrags ist Abordnung) oder Versetzung. Zur StA kommt vor, auch ans VG ist natürlich naheliegend. Alles Weitere ist Absprache zwischen den Ressorts. Sprich es bei den Personalverantwortlichen an, wenn sie es wollen, ist es kein Problem. Wenn sie nicht wollen, muss man nochmal überlegen.
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Okt2022
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Beiträge: 52
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Registriert seit: Mar 2023
#3
12.06.2024, 22:05
Ja, wie mein Vorredner schon sagt, das läuft über die Abordnungen Kraft Auftrags. Wie das konkret abläuft, würde ich mal bei deinem JM oder OLG anfragen. Je nachdem, wer in deinem Bundesland für die Richtereinstellungen zuständig ist. Ich weiß, dass man bei usb das Bewerbungsverfahren als Richter ganz normal durchlaufen muss, auch als Lebenszeitbeamter. Danach regeln das dann die Behörden untereinander, wann es zur Abordnung kommt.

Ich kenne allerdings ehrlich gesagt auch mehrere, die genau mit deiner Begrünung und Motivation genau diesen Weg gegangen sind, und dann noch während der Abordnung wieder den Weg zurück gewählt haben.
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RefNdsOL
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Beiträge: 483
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
13.06.2024, 00:14
(12.06.2024, 16:17)Praktiker schrieb:  Ja, das geht, mit Abordnung (auch Richter kraft Auftrags ist Abordnung) oder Versetzung. Zur StA kommt vor, auch ans VG ist natürlich naheliegend. Alles Weitere ist Absprache zwischen den Ressorts. Sprich es bei den Personalverantwortlichen an, wenn sie es wollen, ist es kein Problem. Wenn sie nicht wollen, muss man nochmal überlegen.

Zwar nicht die Ausgangsfrage, aber die Ernennung zum Richter kraft Auftrags ist nach der Rechtsprechung eine Maßnahme eigener Art und gerade keine Abordnung oder Versetzung und setzt eine solche auch nicht voraus (vgl. unter anderem OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.6.2010 - 1 M 79/10 und BVerwG, Beschluss vom 29.3.1993 - BVerwG 6 P 19.91).
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ripro
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#5
13.06.2024, 09:34
Cool, danke für die Infos! Wie genau das beamtentechnisch läuft ist mir eigentlich auch egal, Hauptsache ich muss nicht raus und wieder neu rein... 

Konkret interessiert mich eine Abordnung zur StA. Weiß jemand, wie man dort akzeptiert wird? Ist man eher so StA zweiter Klasse und muss in das letzte Kaff?
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Homer S.
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#6
13.06.2024, 10:01
(13.06.2024, 09:34)ripro schrieb:  Cool, danke für die Infos! Wie genau das beamtentechnisch läuft ist mir eigentlich auch egal, Hauptsache ich muss nicht raus und wieder neu rein... 

Konkret interessiert mich eine Abordnung zur StA. Weiß jemand, wie man dort akzeptiert wird? Ist man eher so StA zweiter Klasse und muss in das letzte Kaff?

In NRW stellt zumindest die GStA Hamm nach Bedarf ein und versetzt dich jetzt nicht aus reiner Boshaftigkeit. Kommt dir andersrum.aber leider auch nicht entgegen.

Du kannst das ein bisschen über deinen Bewerbungszeitpunkt steuern - freie Stellen, auch solche für ProbeR / StA werden im Justizministerialblatt ausgeschrieben. Du kannst dich zwar nicht gezielt auf diese Stelle bewerben, aber dann weißt du zumindest wo gerade was frei ist
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#7
14.06.2024, 00:59
(13.06.2024, 00:14)RefNdsOL schrieb:  
(12.06.2024, 16:17)Praktiker schrieb:  Ja, das geht, mit Abordnung (auch Richter kraft Auftrags ist Abordnung) oder Versetzung. Zur StA kommt vor, auch ans VG ist natürlich naheliegend. Alles Weitere ist Absprache zwischen den Ressorts. Sprich es bei den Personalverantwortlichen an, wenn sie es wollen, ist es kein Problem. Wenn sie nicht wollen, muss man nochmal überlegen.

Zwar nicht die Ausgangsfrage, aber die Ernennung zum Richter kraft Auftrags ist nach der Rechtsprechung eine Maßnahme eigener Art und gerade keine Abordnung oder Versetzung und setzt eine solche auch nicht voraus (vgl. unter anderem OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.6.2010 - 1 M 79/10 und BVerwG, Beschluss vom 29.3.1993 - BVerwG 6 P 19.91).

Danke! Ja, war von mir unsauber formuliert. Ist aber abordnungsähnlich, weil man auf der bisherigen Stelle weiter geführt wird - nur dass man eben nicht zu einer anderen Behörde, sondern einem Gericht geht.
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Spencer
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Beiträge: 290
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#8
14.06.2024, 14:46
(14.06.2024, 00:59)Praktiker schrieb:  
(13.06.2024, 00:14)RefNdsOL schrieb:  
(12.06.2024, 16:17)Praktiker schrieb:  Ja, das geht, mit Abordnung (auch Richter kraft Auftrags ist Abordnung) oder Versetzung. Zur StA kommt vor, auch ans VG ist natürlich naheliegend. Alles Weitere ist Absprache zwischen den Ressorts. Sprich es bei den Personalverantwortlichen an, wenn sie es wollen, ist es kein Problem. Wenn sie nicht wollen, muss man nochmal überlegen.

Zwar nicht die Ausgangsfrage, aber die Ernennung zum Richter kraft Auftrags ist nach der Rechtsprechung eine Maßnahme eigener Art und gerade keine Abordnung oder Versetzung und setzt eine solche auch nicht voraus (vgl. unter anderem OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.6.2010 - 1 M 79/10 und BVerwG, Beschluss vom 29.3.1993 - BVerwG 6 P 19.91).

Danke! Ja, war von mir unsauber formuliert. Ist aber abordnungsähnlich, weil man auf der bisherigen Stelle weiter geführt wird - nur dass man eben nicht zu einer anderen Behörde, sondern einem Gericht geht.

So ist es. 

Für Richter kraft Auftrags gelten die Vorschriften für Proberichter übrigens weitgehend analog. Wichtiger Unterschied: spätestens nach 2 Jahren musst du als Richter auf Lebenszeit übernommen werden oder halt zurückgehen.
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ripro
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2023
#9
14.06.2024, 15:01
Das ist eigentlich schon cool, weil man das Richteramt quasi risikolos testen kann. Zurück kann man in den ersten zwei Jahren ja ohne Probleme. 

Hoffe nur, dass das auch einigermaßen praktiziert wird.
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Frieda
Member
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Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
#10
14.06.2024, 15:21
Muss die abgebende Behörde denn hier genauso zustimmen wie bei einer Abordnung/Versetzung oder gibt es unterschiede?
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