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  5. Fahrtkosten - Hessen
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Fahrtkosten - Hessen
Cornichon
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#1
20.05.2024, 17:09
Hallo zusammen,

ich bin jetzt seit Anfang Mai im Ref in Hessen und habe eine relativ lange Fahrtstrecke von meiner Wohnung zum Gericht von ca. 80 km pro Weg bzw. 160km hin und zurück. 
Welche Kosten kann man wo und wie geltend machen? Ich bin etwas überfordert und ein Bekannter meinte, man könnte das über Trennungsgeld abrechnen, aber in Hessen erhält man auch ein Landesticket. Sofern man die Kosten abrechnen kann, für welche Fahrten gilt das und bei wem muss man es geltend machen? Oder geht es ggf. „nur“ über das Finanzamt im Wege der Steuererklärung?

Danke schon mal!
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marls
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 4
Registriert seit: Jul 2023
#2
20.05.2024, 20:14
Zieh doch näher an "dein" LG heran? Trennungsgeld gibt es m. W. nur, wenn du wegen des Refs örtlich von deiner Stammdienststelle "getrennt" wirst, nicht, weil du keine Lust hattest, in die Nähe deines Ausbildungsgerichts zu ziehen.
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Cornichon
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#3
20.05.2024, 20:20
Es geht hier nicht um Lust. Das beantwortet jetzt auch nicht wirklich meine Frage.
Ich habe mir den Ausbildungs-Ort nicht gewünscht, sondern bin einen Kompromiss mit der Annahme eingegangen - ein Umzug ist keine Option, zumal das auch wieder mit weiteren Kosten verbunden ist.
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Calathea
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2024
#4
20.05.2024, 21:25
Das beantwortet deine Frage dahingehend, dass die Voraussetzung für das trennungsgeld genannt wird: die Distanz zu der stammdienstelle. Alles andere wird über das Finanzamt geklärt. Da kommt aber auch einiges raus ;)
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