27.04.2024, 20:46
Ich bewerbe mich demnächst aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus bei der Justiz und zwar in der Fachgerichtsbarkeit an Orten, wo ich zur Zeit nicht wohne, aber für den Jobwechsel hinziehen würde. Die Frage, die ich mir dabei stelle ist, wie ich das am besten bewerkstelligen soll. Kann man mit dem Ministerium vereinbaren, dass man zum Tag xy startet, um genug Zeit für eine Wohnungssuche/Umzug hat? Ich weiß ja noch gar nicht, welcher Ort es am Ende wird, weil es mehrere Orte zur Auswahl gibt (Flächenbundesland). Hat da jemand Erfahrung? Und wie diskret geht die Justiz mit der Bewerbung um?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
28.04.2024, 08:20
Die Justiz schreibt das nicht in die Zeitung und ruft auch nicht beim Arbeitgeber an.
Ort und Zeit sind an sich verhandelbar. Personal ist halt ein schnelles Geschäft: da wird jemand schwanger, dort befördert, anderswo abgeordnet oder frühpensioniert. Kann schon sein, dass auch knappe Angebote kommen, muss man halt dann drüber reden.
Ort und Zeit sind an sich verhandelbar. Personal ist halt ein schnelles Geschäft: da wird jemand schwanger, dort befördert, anderswo abgeordnet oder frühpensioniert. Kann schon sein, dass auch knappe Angebote kommen, muss man halt dann drüber reden.
28.04.2024, 09:56
Ich würde das offen im Vorstellungsgespräch kommunizieren. Wahrscheinlich sieht der durchschnittlich aufmerksame Personalreferent aber auch anhand deiner Adresse, dass du bei Erfolg der Bewerbung womöglich umziehen möchtest.
28.04.2024, 10:17
(27.04.2024, 20:46)Justiiziaaa schrieb: Ich bewerbe mich demnächst aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus bei der Justiz und zwar in der Fachgerichtsbarkeit an Orten, wo ich zur Zeit nicht wohne, aber für den Jobwechsel hinziehen würde. Die Frage, die ich mir dabei stelle ist, wie ich das am besten bewerkstelligen soll. Kann man mit dem Ministerium vereinbaren, dass man zum Tag xy startet, um genug Zeit für eine Wohnungssuche/Umzug hat? Ich weiß ja noch gar nicht, welcher Ort es am Ende wird, weil es mehrere Orte zur Auswahl gibt (Flächenbundesland). Hat da jemand Erfahrung? Und wie diskret geht die Justiz mit der Bewerbung um?
In der Jusitz und Verwaltung ist es grundsätzlich möglich den Einstellungstermin frei zu wählen. Im Einzelfall kann natürlich eine Begründung verlangt werden, da die im Zweifel das Personal gerne sofort hätten, da benötigt.
Was allerdings nicht geht, ist den Termin über den Jahreswechsel zu schieben. Also von Einstellungszusage im Januar die Einstellung In.den September schieben geht grundsätzlich. Von November in den Januar nicht (außer Einstellung ist schon planmäßig für das nächste Jahr vorgesehen).
28.04.2024, 17:30
Bis ca 5 Monate (nach RiWa, also endgültiger Zusage) wird hier durchaus akzeptiert. Allein schon, weil man ja ggfs. eine 3 monatige Kündigungsfrist haben könnte.