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  5. Entlassung wegen schlechter AG Noten?
1 2 »
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Entlassung wegen schlechter AG Noten?
die-maria93
Unregistered
 
#1
03.02.2018, 20:17
Ich habe eine Frage, da ich mittlerweile echt verzweifelt bin. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. :alright
Ausgangslage: 1. Examen mit Befriedigend, Seit Herbst im Referendariat, Bayern, Zivilstation.
Wir haben bisher 4 AG-Klausuren geschrieben, eine kommt noch (Familienrecht).
In zwei davon hatte ich nur 3 Punkte, in einer 5. In der, die ich letzte geschrieben habe, habe ich mit Sicherheit auch Unterpunktet. Obwohl ich viel gelernt habe ging es daneben, habe sogar die falsche Klageart gewählt, da geht natürlich nichts mehr . Unser AG Leiter bewertet zudem Examensnah, also keine Kuschelnoten, wie so oft gehört,es fallen viele Leute durch.
Jedoch haben die meisten meiner Freunde noch einen "Ausreisser nach oben" dabei, die sie insgesamt über 4 Punkte ziehen.
Ich habe mittlerweile die - berechtigte- Angst, dass der Schnitt meiner 5 AG Klausuren unter 4 Punkte wird.
Einen Aktenvortrag oder mündliche Noten gibt es bei uns nicht. Ich habe gehört, das AG Zeugnis setzt sich nur aus den Klausur- Noten zusammen sowie einer kurzen Stellungnahme zur mündlichen Mitarbeit, ohne Note.
Daneben gibt es noch das Zeugnis vom Ausbilder. Da rechne ich schon mit einer guten Note, also "schlechtestenfalls" 7-8 Punkte.
Nur die AG Noten bereiten mir Kopfzerbrechen...

Nun habe ich gelesen - natürlich in einem Forum, in dem ein anderer gehört hat, man macht sich ja verrückt....- dass jemand Entlassen wurde, weil die AG Noten zu schlecht waren.
Natürlich versuche ich dann in der Strafrechtstation besser zu sein und auch bei der letzten Klausur noch was zu reißen, aber ich geh erstmal vom schlechtesten aus. Zumindest für die jetzige Zivilstation erwarte ich einen Schnitt unter 4. In den AGs bin ich immer da, habe also keine Fehlzeiten o.ä.und versuche auch einigermaßen mitzuarbeiten. Ich habe auch mehrere Zusatzangebote wie Englisch Kurs etc. vom Referendariat wahrgenommen.

- Kennt ihr Fälle, in denen jemand unter 4 Punkte im AG Zeugnis hatte? Was "passiert" dann?

- Was passiert, wenn ich auch in der Strafrecht Station in der AG durchfalle (was ich natürlich nicht hoffe!!)?
In der JAPO steht: § 55 Abs. 2: "Rechtsreferendare können entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn [...] 2. die Rechtsreferendare in ihrer Ausbildung nicht hinreichend fortschreiten, insbesondere, wenn sie in zwei Ausbildungsabschnitten keine ausreichenden Leistungen erzielt haben,"
Bedeutet dass, wenn ich in zwei AG Zeugnissen mangelhaft habe, werde ich entlassen?? Oder meint das, dass man einen Schnitt von AG und Ausbilderzeugnis macht, und wenn der dann unter 4 geht, meint dass, eine Station war "mangelhaft"?

Ich komme mir einfach so doof vor, und schäme mich ehrlich gesagt für diese Fragen, da ich überall nur von wohlwollenden AG-Klausuren lese, bei denen Wohl niemand mit einem IQ über einer Backerbe unter 4 Punkte schaffen würde :(
Ich bin weder faul, noch habe ich keine Lust, und weiß auch, dass ich nun anders lernen muss, aber die Klausuren gingen einfach daneben, "der Käs ist gegessen"...

Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße,
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BorisB
Unregistered
 
#2
04.02.2018, 14:19
Hey, erstmal: ruhig durchatmen und mal den Teufel nicht jetzt schon an die Wand. Du weißt gar nicht, wie es in der StA-Station wird. Ich würde da jetzt nicht direkt vom Schlimmsten ausgehen.

Ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass jemand wegen schlechter Zeugnisse aus dem Ref gekickt wird.

Wenn man sich § 55 Abs. 2 JAPO anguckt: zum Einen ist das eine Ermessensnorm(!), zum anderen - rein von der Formulierung - dürfte damit der Durchschnitt in der Station (und nicht nur das AG-Zeugnis) gemeint sein. Ich kann mir somit nicht vorstellen, dass das 1) wirklich passiert, dass jemand in einer Station insgesamt mangelhaft abschneidet (also AG und Ausbilderzeugnis nicht über 3 Pkt hinausgeht) und 2) glaube ich nicht, dass die Mitarbeiter beim Prüfungsamt da großartig drauf achten werden. Die Endnote der StA-Station liegt ja zB eh erst am Ende der Station final vor, dann geht es direkt weiter in die Verwaltungsstation, d.h. sie müssten ja einen Referendar dann aus der laufenden, beginnenden Verwaltungsstation holen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das passiert und da jemand ein Interesse dran hätte (auch im Hinblick auf die Ausbildungsstelle die ja von einem Referendar ausgegangen ist).

Das wird sicherlich in der nächsten Station auch besser bei dir laufen (und vllt wird es in dieser ja auch noch ein ausreichend im AG-Zeugnis; wenn zudem eure gesamte AG recht schlechte Noten bekommt, dann sieht das ja auch das Prüfungsamt und das wirkt ja auch anders, als wenn alle zweistellige Noten haben aber nur du "schlecht" auffällst...von daher: no worries).
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associate
Unregistered
 
#3
22.03.2019, 17:21
Entlassungen im Vorbereitungsdienst kommen immer mal wieder vor. 

In meiner AG (OLG Frankfurt, Ref 2013-2015) ist ein Kollege zum Ende der Strafstation entlassen worden. Gutes 1. Examen (war glaube ich sogar zweistellig, aber jedenfalls VB), aber total untauglich für die praktische Arbeit, wie es scheint. Hatte jedenfalls dreimal mangelhafte Noten (ZivR: AG und Einzelausbilder, StrafR: AG) und ist daher entlassen worden. 
Kommt aber nicht oft vor, aber in jeder AG-Gruppe vielleicht so 0-2 Mal, wenn ich mich bei meinen Kollegen so umhöre. 

War sehr schade für den Kollegen, er hat dann ein Philosophiestudium angefangen, und wir haben ihn aus den Augen verloren. So ganz verwunden hat er das sicher nicht.
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Gast
Unregistered
 
#4
22.03.2019, 18:58
Obvious troll is obvious
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associate
Unregistered
 
#5
22.03.2019, 19:04
[quote pid='22689' dateline='1553273934']
Obvious troll is obvious
[/quote]

?
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König Fronzi
Unregistered
 
#6
22.03.2019, 23:07
Bei uns haben die Staatsanwälte von einem Referendar erzählt, der während des Sitzungsdienstes unter dem Tisch gesessen und Büroklammern verspeist habe. Entlassen wurde aber selbst der nicht, nur für die Sitzungen gestrichen. Also, ich glaube, das kann man gar nicht schaffen.
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Gast
Unregistered
 
#7
25.03.2019, 16:23
In RLP wurde mal einer entlassen, der vor dem Strafrichter auf die Todesstrafe plädiert hat. Jedenfalls hat das unser Staatsanwalt in der AG erzählt. Aber wegen schlechter Noten? Nie gehört. Bei uns wird auch examensnah bewertet, bei einem Schnitt von idR 5 Punkten landen auch immer mal wieder einige unter dem Strich. Aber Ärger deswegen? Nö.
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Lol
Unregistered
 
#8
25.03.2019, 16:49
(22.03.2019, 23:07)König Fronzi schrieb:  Bei uns haben die Staatsanwälte von einem Referendar erzählt, der während des Sitzungsdienstes unter dem Tisch gesessen und Büroklammern verspeist habe. Entlassen wurde aber selbst der nicht, nur für die Sitzungen gestrichen. Also, ich glaube, das kann man gar nicht schaffen.

Wer macht denn sowas haha
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Gast
Unregistered
 
#9
25.03.2019, 17:22
(25.03.2019, 16:23)Gast schrieb:  In RLP wurde mal einer entlassen, der vor dem Strafrichter auf die Todesstrafe plädiert hat. Jedenfalls hat das unser Staatsanwalt in der AG erzählt. Aber wegen schlechter Noten? Nie gehört. Bei uns wird auch examensnah bewertet, bei einem Schnitt von idR 5 Punkten landen auch immer mal wieder einige unter dem Strich. Aber Ärger deswegen? Nö.

Die Geschichte wird sowohl in NRW als auch in Niedersachsen erzählt. Ist wohl so ein „Juristen-Witz“ in der StA-Station.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2019, 23:14 von admin.)
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Gast
Unregistered
 
#10
25.03.2019, 21:41
Die gleiche Story gibt's auch über einen Referendar in Hessen.
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