09.04.2021, 13:33
Liebe Mitglieder,
In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.
Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden?
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen?
Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?
Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)
In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.
Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden?
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen?
Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?

Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)
09.04.2021, 13:40
Üblicherweise beginnt es mit E13, nach Verbeamtung (bis zu 3 Jahre?) gibt es A13.
Gibt aber bestimmt auch Stellen nur mit E13.
Gibt aber bestimmt auch Stellen nur mit E13.
09.04.2021, 14:09
(09.04.2021, 13:33)Gast schrieb: Liebe Mitglieder,
In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.
Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden?
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen?
Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?![]()
Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)
Wenn dort TV-L 13 und A13 steht, bedeutet das, dass jemand, der bereits Beamter ist und sich dort bewirbt, dort weiter als Beamter mit A13 tätig sein kann. Wenn Du keiner bist, gibt es TV-L 13, also bedeutend weniger. Ob ggf. später Verbeamtung möglich ist, steht bei den Stellen grds. dabei. Wie jemand schon schrieb-das kann der Fall sein, muss aber nicht und selbst wenn es nach der Anzeige möglich ist, heißt das nicht, dass man auch später Beamter wird.
09.04.2021, 14:27
Außerdem muss man unterscheiden zwischen TVL und TVöD Bund bzw. TVöD VKA. TVL ist der Landesdienst und wird weniger gut vergütet.
Am meisten gibt's im TV-V, da bekommst du in EG 11 mehr als in EG 13 TVöD.
Im ÖD muss man übrigens auch gucken, ob die Beamtenstelle im Haushalt eingeplant ist, sonst gibt's keine Umwandlung.
Am meisten gibt's im TV-V, da bekommst du in EG 11 mehr als in EG 13 TVöD.
Im ÖD muss man übrigens auch gucken, ob die Beamtenstelle im Haushalt eingeplant ist, sonst gibt's keine Umwandlung.
09.04.2021, 18:33
(09.04.2021, 14:09)Gast schrieb:(09.04.2021, 13:33)Gast schrieb: Liebe Mitglieder,
In letzter Zeit sehe ich des Öfteren Stellen in öff. rechtl. Einrichtungen, aber unter anderem auch in der Verwaltung ausgeschriebene Stellen, die nach TV-L 13 vergütet werden. Die Vergütung erscheint mir dann doch recht niedrig zu sein im Verhältnis zur Qualifikation.
Wie stehen denn hier die Chancen, sofern man sich für die Verwaltung bewirbt, anschließend verbeamtet zu werden?
Oder ist bei einer entsprechenden Bewerbung eine Verbeamtung ausgeschlossen?
Oft liest man ja "Vergütung nach TV-L 13 oder A13 (Regierungsrat..). Was hat es damit auf sich? Ich nehme mal nicht an, dass man sich die jeweilige Einstellungsart dann aussuchen darf?![]()
Bitte seid lieb, ich kenne mich da echt nicht so aus ;)
Wenn dort TV-L 13 und A13 steht, bedeutet das, dass jemand, der bereits Beamter ist und sich dort bewirbt, dort weiter als Beamter mit A13 tätig sein kann. Wenn Du keiner bist, gibt es TV-L 13, also bedeutend weniger. Ob ggf. später Verbeamtung möglich ist, steht bei den Stellen grds. dabei. Wie jemand schon schrieb-das kann der Fall sein, muss aber nicht und selbst wenn es nach der Anzeige möglich ist, heißt das nicht, dass man auch später Beamter wird.
Okay, danke! Das rentiert sich dann ja echt nicht so wirklich. Keine großen Sprünge mehr zu erwarten, keine Pensionsvorteile, aber man krebst trotzdem bei 2.5 netto rum.
Habe zwei sehr ordentliche Examina und will mich da nicht unter Wert verkaufen.
09.04.2021, 19:43
Das ist ja nur das Einstiegsgehalt, aber ja, einigermaßen mehr Geld gibt's nur beim Aufstieg in E14/E15 oder in AT-Vergütungen. Die Work-Life-Balance ist aber auch nicht zu unterschätzen
09.04.2021, 22:16
E13 TV-L ist die Standardeingruppierung für Wiss. Mit. an der Uni nach dem 1. Examen. Mit 2 Staatsexamina gibt man sich das meist wirklich nur, wenn eine gute Work-Life-Balance das Maß aller Dinge ist.
21.04.2024, 09:53
Hat jemand Erfahrung ob man mit 1.StEx und Absolvierung des Refs, jedoch ohne 2. StEx in der Verwaltung in TV-L 13 eingruppiert wird?
21.04.2024, 13:36
(21.04.2024, 09:53)Recht_BW schrieb: Hat jemand Erfahrung ob man mit 1.StEx und Absolvierung des Refs, jedoch ohne 2. StEx in der Verwaltung in TV-L 13 eingruppiert wird?
Tarifrechtlich wäre das jedenfalls möglich, weil Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 13 (nur) eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (mit entsprechender Tätigkeit) ist, die nach der Protokollerklärung bereits mit dem Abschluss des 1. Stex gegeben ist.
In der Praxis wird es auf die konkrete Stellenausschreibung ankommen. Ist im konstitutiven Anforderungsprofil die Befähigung zum Richteramt verlangt, reicht das 1. natürlich nicht, auch wenn "nur" in EG 13 ausgeschrieben ist.