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  5. Dissertation - Wie viele Quellen pro Fn.?
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Dissertation - Wie viele Quellen pro Fn.?
Ms.Law
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
09.04.2024, 15:36
Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!
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EinfachesRecht
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#2
09.04.2024, 15:41
Primärquelle (falls vorhanden), dann die zwei größten Kommentare/Handbücher im Feld. Hab das nicht unnötig aufgeblasen bei deskriptiven Kapiteln.
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#3
11.04.2024, 10:53
(09.04.2024, 15:36)Ms.Law schrieb:  Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!

St. Rspr. seit ... dazu statt aller "Großkommentar"
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Ref´inHessen
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#4
11.04.2024, 12:02
Ich glaube, dass man eine pauschale Beantwortung kaum vornehmen kann. Ich habe in einem sehr aktuellen Thema promoviert und da gab es kaum Quellen, die nicht voneinander abgeschrieben haben. Wenn es nur drei Quellen gibt, dann sollte man die auch angeben. Ansonsten sucht man sich die qualitativ besten aus bzw. die größten Quellen und Primärquelle raus.
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Nicht nennenswert
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#5
11.04.2024, 15:20
(11.04.2024, 10:53)JurMUC schrieb:  
(09.04.2024, 15:36)Ms.Law schrieb:  Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!

St. Rspr. seit ... dazu statt aller "Großkommentar"

So arbeiten zweitklassige Anwälte in ihren Schriftsätzen. In eine Dissertation gehören die Nachweise der "st. Rspr.". Sie ist nachzuweisen durch ein neueres Judikat und ein oder zwei ältere, optional mit Zusatz "m.w.N."
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#6
15.04.2024, 09:13
(11.04.2024, 15:20)Nicht nennenswert schrieb:  
(11.04.2024, 10:53)JurMUC schrieb:  
(09.04.2024, 15:36)Ms.Law schrieb:  Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!

St. Rspr. seit ... dazu statt aller "Großkommentar"

So arbeiten zweitklassige Anwälte in ihren Schriftsätzen. In eine Dissertation gehören die Nachweise der "st. Rspr.". Sie ist nachzuweisen durch ein neueres Judikat und ein oder zwei ältere, optional mit Zusatz "m.w.N."

Genau das meine ich ja, st. Rspr. seit ... dazu statt aller m.w.N. Großkommentar.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass es die große wissenschaftlich Leistung ist, bei einem Standardproblem Quellenarbeit zu betreiben?
Das ursprüngliche Urteil; ein aktuelles, das zeigt, dass die Grundsätze immer noch gelten (da geb ich dir Recht, habe ich vergessen) und ein Kommentar m.w.N.
Der Zweck der Quelle ist an dieser Stelle schlicht der Nachweis, dass die dargestellte Meinung st. Rspr. ist. Dafür reichen die angegebenen Zitate.
An Schwerpunkten oder bei neuen Problemen reicht das natürlich nicht. Aber Dissertationen mit Fußnotengebirgen zu Standardthemen sind genauso unwissenschaftlich..
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Quasinon
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2024
#7
15.04.2024, 12:09
Was für eine sinnbefreite Diskussion…
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.920
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
21.04.2024, 09:35
Es kommt halt darauf an, ob es um die zentrale Frage der Dissertation geht oder um einen Nebenpunkt, der für die Praxis entschieden ist und nur beiläufig mitgeteilt wird.
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