• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. LLM Kosten Absetzen Erstwohnsitz bei Eltern melden Anerkennung FA?
Antworten

 
LLM Kosten Absetzen Erstwohnsitz bei Eltern melden Anerkennung FA?
ellocopaco
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2024
#1
06.04.2024, 16:17
Hi Leute, vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit der steuerlichen Absetzbarkeit von LLM-Kosten.    

Ich plane, für ein LLM-Studium in die USA zu gehen.   

Dafür möchte ich meine Mietwohnung in Hamburg kündigen, meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern anmelden und meinen ausländischen Zweitwohnsitz in den Staaten haben.  

Ist das ohne Probleme möglich? 

Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern nicht anerkennt? Ich habe die letzten Jahre natürlich in Hamburg (Referendariat) gewohnt, und meine Eltern leben in NRW. Muss ich nachweisen, dass NRW bereits mein Lebensmittelpunkt ist?    


Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Anything helps.
Suchen
Zitieren
Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 859
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#2
06.04.2024, 17:17
(06.04.2024, 16:17)ellocopaco schrieb:  Hi Leute, vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit der steuerlichen Absetzbarkeit von LLM-Kosten.    

Ich plane, für ein LLM-Studium in die USA zu gehen.   

Dafür möchte ich meine Mietwohnung in Hamburg kündigen, meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern anmelden und meinen ausländischen Zweitwohnsitz in den Staaten haben.  

Ist das ohne Probleme möglich? 

Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern nicht anerkennt? Ich habe die letzten Jahre natürlich in Hamburg (Referendariat) gewohnt, und meine Eltern leben in NRW. Muss ich nachweisen, dass NRW bereits mein Lebensmittelpunkt ist?    


Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Anything helps.

Mein Steuerberater meinte dass das idR nicht anerkannt wird weil der Wohnsitz der Eltern nicht der Lebensmittelpunkt sei.
Suchen
Zitieren
ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#3
09.04.2024, 13:56
Bei mir war das von 15 Jahren noch so, dass Miete etc. per se nicht anerkannt wurde (Lebenshaltungskosten hat man überall), sondern nur die Studiengebühren etc.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus