21.03.2024, 23:36
(20.03.2024, 19:39)nachdenklich schrieb: eine kleine off-topic Frage (da hier auch aktive Jungrichter schreiben): Ist es eigentlich völlig irrelevant bzgl der Bewertung des Vorgesetzten, ob gegen Urteile Berufung eingelegt und das LG/OLG das erstinstanzliche Urteil aufgehoben hat?
Ich frage, da ich kürzlich eine Befragung/Anhörung vor dem Repräsentantenhaus in Washington geschaut habe, wo es um die Richterbesetzung für Berufungsgerichte ging. Dort wurden die Kandidaten richtig in die Mangel genommen und denen teilweise im Wortlaut Passagen aus Urteilen der höheren Instanz vorgelesen, die die Urteile von den angehörten Kandidaten aufgehoben/"kassiert" haben. Natürlich spielte da auch die Anzahl an "erfolgreichen" Berufungen eine Rolle.
Ich finde das seltsam, da es grundsätzlich jeder Partei - bei Vorliegen der Voraussetzungen - zusteht, Berufung einzulegen. Eine abweichende Entscheidung des LG/OLG muss ja nicht zwangsweise auf fehlerhafter Gesetzesanwendung o.ä. beruhen. Und wenn es tatsächlich an evident fehlerhafter Gesetzesanwendung o.ä. gelegen haben sollte.... bekommt das der Vorgesetzte überhaupt mit und darf derartiges bei der Bewertung miteinbeziehen?
Abgesehen davon, waren die Kandidaten vor ihrer Richterkarriere alle in großen Kanzleien und bei diversen Ministerien tätig.
Ja ist es. Als Proberichter wird man meist jährlich beurteil, indem Akten von dir vorgelegt werden und jemand in deiner Sitzung sitzt. Was die nächste Instanz dann mit meinem Urteil macht, ist nicht relevant. Das wäre auch schwer mit der sachlichen Unabhängigkeit vereinbar.
Später auf Lebenszeit wird natürlich noch auf Erledigungszahlen und weiteres Engagement geachtet.
28.03.2024, 14:15
Vielleicht hilft es den Abgelehnten zumindest, dass eine Ablehnung auch dann erfolgen kann, wenn für die eine Stelle zu viele Mitbewerber vorgesehen waren.
Bei mir wurden damals neben mir auch zwei weitere Bewerber vorgeschlagen, die man von der Auswahlkommission an Platz 2 oder 3 gesehen hat. Soweit ich weiß, wird dieses Ranking mit den Gründen auch vorab mitgeteilt. Der RiWaA kann das anders sehen, bspw. auf Grund von Berufserfahrung. Soweit ich weiß, zählen also nicht immer nur die Noten, sondern auch sonstige Skills.
Dennoch sollte zumindest die Auswahlkommission ein Feedback bekommen oder eigene Leute im RiWaA sitzen haben, die dann mitteilen können, woran es gelegen hat. Dass man dies dem Bewerber nicht mitteilt, wundert mich dann doch etwas. Mir wurde damals klar kommuniziert, wieso eine Ablehnung bei mir überhaupt möglich wäre und im Falle der Ablehnung, woran es gelegen hätte.
Bei mir wurden damals neben mir auch zwei weitere Bewerber vorgeschlagen, die man von der Auswahlkommission an Platz 2 oder 3 gesehen hat. Soweit ich weiß, wird dieses Ranking mit den Gründen auch vorab mitgeteilt. Der RiWaA kann das anders sehen, bspw. auf Grund von Berufserfahrung. Soweit ich weiß, zählen also nicht immer nur die Noten, sondern auch sonstige Skills.
Dennoch sollte zumindest die Auswahlkommission ein Feedback bekommen oder eigene Leute im RiWaA sitzen haben, die dann mitteilen können, woran es gelegen hat. Dass man dies dem Bewerber nicht mitteilt, wundert mich dann doch etwas. Mir wurde damals klar kommuniziert, wieso eine Ablehnung bei mir überhaupt möglich wäre und im Falle der Ablehnung, woran es gelegen hätte.
28.03.2024, 14:17
Kurzer Nachtrag: Es ist übrigens oft nicht so, dass nur so viele Bewerber vorgeschlagen werden, wie Stellen offen sind. Das liegt sicher auch daran, dass der RiWaA so selten tagt und von der Bewerbung bis zur Tagung des RiWaA allein viele Monate vergehen. Der Bewerber kann also oft schon weg sein und würde absagen, sodass man Nachrücker braucht.
28.03.2024, 15:01
Art. 33 GG auf berlinerisch... so spart man sich dann auch lästige Begründungen und ggf. Klageverfahren. Läuft
28.03.2024, 18:01
Ich finde diese Praxis auch höchst fragwürdig, aber offensichtlich kann Berlin sie sich leisten (Stichwort: "arm aber sexy")