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  5. Ne ultra petita
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Ne ultra petita
Wählscheibentelefon
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2021
#1
08.03.2024, 18:40
Hallo,

wegen einer Sache schlafe ich in letzter Zeit nicht so gut  Happywide 

Ich habe in der Z I - Klausur über etwas entschieden, was so nicht beantragt war. Die Klägerin hat den klassischen Feststellungsantrag auf zukünftige Schäden gestellt, dabei diesen aber nur auf materielle und nicht immaterielle Schäden. Ich hab das, weil es nicht wirklich zum Rest der Klage passte, für einen Fehler des JPA gehalten und den Antrag zugunsten der Klägerin so ausgelegt, dass auch immaterielle Schäden gemeint waren. Mir kam das eben so komisch vor, da dieser Antrag in allen Klausuren, die ich geschrieben habe, immer mit materiellen und immateriellen Schäden gestellt/tenoriert wurde. Wie schwer wiegt ein solcher Verstoß gegen ne ultra petita? Ich hätte das besser anders lösen sollen. Ansonsten bin ich recht zufrieden mit der Klausur, sodass mich dieser Fehler irgendwie richtig fuchst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2024, 18:41 von Wählscheibentelefon.)
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RefSH
Einstieg
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Beiträge: 38
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#2
08.03.2024, 19:23
Es zählt der Gesamteindruck der Klausur. Vielleicht fällt es garnicht wirklich auf. Mach dir keinen stress du kannst es nun eh nicht mehr ändern und sich gedanken zu machen bringt nichts. Hier im forum kann dir keiner wirklich was sagen.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.975
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
09.03.2024, 14:19
Wenn Du den Antrag ausdrücklich so ausgelegt hast, ist es nicht einmal ein Verstoß gegen ne ultra petita - Du hast es ja so verstanden, dass eben das gefordert wird. Dann wäre es nur eine ggf. falsche Auslegung. Ohne Kenntnis der Gesamtklausur schwer zu sagen, wie schlimm das wäre, aber für sich genommen jedenfalls kein Grund, schlecht zu schlafen.
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Wählscheibentelefon
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Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2021
#4
09.03.2024, 23:10
(09.03.2024, 14:19)Praktiker schrieb:  Wenn Du den Antrag ausdrücklich so ausgelegt hast, ist es nicht einmal ein Verstoß gegen ne ultra petita - Du hast es ja so verstanden, dass eben das gefordert wird. Dann wäre es nur eine ggf. falsche Auslegung. Ohne Kenntnis der Gesamtklausur schwer zu sagen, wie schlimm das wäre, aber für sich genommen jedenfalls kein Grund, schlecht zu schlafen.

Das klingt schonmal etwas beruhigend. Wie das halt manchmal so ist, macht man vielleicht auch aus einer Mücke einen Elefanten. Man wartet halt auf seine Note und dann schwirren einem solche Dinge im Kopf herum. 

Ich weiß halt nicht, ob man das hätte so auslegen können. Ich habe es getan, weil ich den Antrag nur so kenne und es komisch finde, dass jetzt plötzlich dieser Antrag nur mit materiellen Schäden gestellt wird. Ob das jetzt angezeigt war, das auszulegen, glaube ich weniger. Aber manchmal reibt man sich irgendwie an solchen Dingen, während man die Klausur schreibt und macht dann da Dinge, die man in einem Nicht-Ernstfall nicht machen würde und eleganter löst.
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Wählscheibentelefon
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Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2021
#5
09.03.2024, 23:12
(08.03.2024, 19:23)RefSH schrieb:  Es zählt der Gesamteindruck der Klausur. Vielleicht fällt es garnicht wirklich auf. Mach dir keinen stress du kannst es nun eh nicht mehr ändern und sich gedanken zu machen bringt nichts. Hier im forum kann dir keiner wirklich was sagen.


Es ist halt diese Warterei... Die macht einen mürbe :D
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