08.03.2024, 17:53
Ich glaube es war darauf abzustellen, dass der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat dass die Pflichtverletzung zum Schaden geführt hat.. Habe ich leider übersehen
08.03.2024, 18:01
ja
08.03.2024, 18:05
(08.03.2024, 17:43)Examen2023 schrieb: Kann jemand noch was dazu sagen ob das eine Impfbescheinigung war? So habe ich den Sachverhalt nämlich nicht verstanden.. Danke :)
Ich habe das so verstanden, dass das eine Bescheinigung ist, dass das Tier daraufhin untersucht wurde, dass es gesund genug für eine Impfung ist und die dann durchgeführt wurde. Weiß leider auch nicht mehr, was genau da stand. Kann sich noch jemand erinnern? Stand da Gesundheitszeugnis?
08.03.2024, 18:08
(08.03.2024, 18:05)JoshNRW schrieb:(08.03.2024, 17:43)Examen2023 schrieb: Kann jemand noch was dazu sagen ob das eine Impfbescheinigung war? So habe ich den Sachverhalt nämlich nicht verstanden.. Danke :)
Ich habe das so verstanden, dass das eine Bescheinigung ist, dass das Tier daraufhin untersucht wurde, dass es gesund genug für eine Impfung ist und die dann durchgeführt wurde. Weiß leider auch nicht mehr, was genau da stand. Kann sich noch jemand erinnern? Stand da Gesundheitszeugnis?
Soweit ich mich erinnere, stand da Gesundheitszeugnis
08.03.2024, 18:13
Ok, insgesamt schön am Sachverhalt vorbeigeschrieben und dann noch den fetten Patzer mit dem VSZD.
Hatte mich noch so gefreut, weil das heute wirklich eine machbare Aufgabe war. Aber leichte Klausur strenge Bewertung...
Im Ergebnis geht der VSZD wohl wegen der vertraglichen Ansprüche K gegen V tatsächlich nicht durch und ob man im Rahmen eines Gesundheitszeugnisses (im Gegensatz zu einem Gutachten) den Herzfehler entdeckt hätte und ob K das alles beweisen kann, kann für meine Note heute dann dahinstehen... :-)
Hatte mich noch so gefreut, weil das heute wirklich eine machbare Aufgabe war. Aber leichte Klausur strenge Bewertung...
Im Ergebnis geht der VSZD wohl wegen der vertraglichen Ansprüche K gegen V tatsächlich nicht durch und ob man im Rahmen eines Gesundheitszeugnisses (im Gegensatz zu einem Gutachten) den Herzfehler entdeckt hätte und ob K das alles beweisen kann, kann für meine Note heute dann dahinstehen... :-)
08.03.2024, 18:37
Kam in Hessen heute Arbeits- oder Wirtschaftsrecht dran?
08.03.2024, 19:41
08.03.2024, 19:50
Was stand nochmal im Gesundheitszeugnis? Meines Wissens hat der Tierarzt in dem Schreiben erklärt, dass keine Krankheiten vorliegen und er das Tier gründlich untersucht hat - oder? Wie hat der Kläger überhaupt festgestellt, dass das Tier herzkrank ist (EKG oder „normale“ Untersuchung)? Bin leider mit der Klausur nicht klargekommen weil ich total platt war aber liegt wohl in der Natur der Sache
08.03.2024, 20:10
(08.03.2024, 19:50)Examen2023 schrieb: Was stand nochmal im Gesundheitszeugnis? Meines Wissens hat der Tierarzt in dem Schreiben erklärt, dass keine Krankheiten vorliegen und er das Tier gründlich untersucht hat - oder? Wie hat der Kläger überhaupt festgestellt, dass das Tier herzkrank ist (EKG oder „normale“ Untersuchung)? Bin leider mit der Klausur nicht klargekommen weil ich total platt war aber liegt wohl in der Natur der Sache
Genau, die Beklagte hat bescheinigt, dass sie das Tier untersucht hat und keine offensichtliche Krankheiten bestehen.
Der Kläger hat das Tier dann nochmal in einer Klinik untersuchen lassen. Die haben dann ein EKG gemacht und herausgefunden, dass es herzkrank ist
08.03.2024, 20:22
Ging es wirklich um „offensichtliche“ Fehler? Und wurde das EKG einfach so angeordnet oder gab es einen Verdacht? Frage mich nur weil in der Praxis so ein EKG nicht ohne weiteres angeordnet wird ?









