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  5. Unterhaltsbeihilfe im EVD
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Unterhaltsbeihilfe im EVD
Gast (NRW)
Unregistered
 
#1
17.03.2019, 12:52
Hallo!

Ich bräuchte mal Eure Hilfe:
Wie lange erhält man in NRW denn Unterhaltsbeihilfe im EVD?
Normalfall:
Ich habe im November den Bescheid über das Nichtbestehen der schriftl. Prüfung erhalten und wurde für die Zeit vom 01.12.18 bis 31.03.2019 einem neuen Ausbilder zugewiesen. Hätte ich bestanden, hätte das ursprüngliche Referendariat Ende Januar (Monat der mündl. Prüfung) geendet. Gekürzte Unterhaltsbeihilfe wir seit Februar gezahlt. Derzeit schreibe ich die Wiederholung.

Frage:
Wie lange wird die Unterhaltsbeihilfe gezahlt?

Wenn es heißt "Verlängerung", dann rechne ich vier Monate auf das ursprüngliche Ende und komme zum Ergebnis: Beihilfe bis einschließlich Mai.
Wenn ich den Zeitraum der neuen Zuweisung seut Dezember nehme, komme ich auf Beihilfe bis einschließlich März.
Gerüchte behaupten, dass bis einschließlich des Monats der mündl. Prüfung auch beim EVD bezahlt wird.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank vorab!
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Gaaaast nrw
Unregistered
 
#2
17.03.2019, 13:34
Hallo, 
viel Erfolg bei den Prüfungen!!!!
Ein Bekannter von mir war auch in der Situation und hat bis zum Ende des Monats der mündlichen Prüfung die Vergütung erhalten. also das letzte Mal am Ende des Monats der mündlichen Prüfung. Solltest du nicht ausgesetzt haben, gilt dies auch in deinem Fall.
Alles Gute!
Zitieren
Gast (NRW)
Unregistered
 
#3
17.03.2019, 13:37
Vielen Dank für die prompte Antwort!
Und danke für die Wünsche! :)
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