21.02.2024, 13:42
21.02.2024, 13:46
Beruhigend, hatte grad Panik.
Die AsV hat mir gereicht. Deshalb auch keine Probleme im Antrag. Klage hab ich nicht formuliert, weil man das nach dem BV nicht musste. FFK nur ganz kurz angerissen bei der Zweckmäßigkeit
Die AsV hat mir gereicht. Deshalb auch keine Probleme im Antrag. Klage hab ich nicht formuliert, weil man das nach dem BV nicht musste. FFK nur ganz kurz angerissen bei der Zweckmäßigkeit
21.02.2024, 13:56
Hab aber gesagt das war alles rechtmäßig und selbst wenn unzweckmäßig, zwar kann die Behörde nicht nachbessern oder erweitern etc. Aber jederzeit eine neue aosv erlassen und deswegen im Mandanten schreiben darauf hingewiesen, dass er wenn er will trz vorl. Rs beantragen kann jedoch auf Kostenrisiko etc. hingewiesen
Glaube das Ergebnis ist, wie in Jura üblich, zweitrangig… wie habt ihr das mit der Frist gelöst ? War ja schon irgendwie seine Schuld, dass sein Name noch da stand
Glaube das Ergebnis ist, wie in Jura üblich, zweitrangig… wie habt ihr das mit der Frist gelöst ? War ja schon irgendwie seine Schuld, dass sein Name noch da stand
21.02.2024, 14:03
(21.02.2024, 12:45)Ref0211 schrieb: Die formelle Rechtmäßigkeit habe ich genauso wie du begründet.
In der materiellen Rechtmäßigkeit habe ich erst § 34b Nr. 1 PolG geprüft, weil ich gelesen hatte, dass die Behörde ihren Bescheid auf (…) Nr. 1 PolG gestützt hat und ich nicht wusste, was die sonst meinen könnten?
Die Tatbestandsvoraussetzungen habe ich dann abgelehnt und dann auch § 34 II PolG NRW geprüft. Die Prüfung habe ich dann bejaht, aber gesagt, dass die Behörde die Ermächtigungsgrundlage jetzt nicht mehr austauschen darf und der VA daher rechtswidrig ist.
Dann habe ich in der Zweckmäßigkeit auch den vorläufigen Rechtsschutz geprüft und im praktischen Teil Klage und Antrag erhoben.
Bin mir da aber insgesamt sehr unsicher
Im Bearbeitervermerk stand doch aber wenn beides möglich ist, nur eilrechtschutz beantragen
21.02.2024, 14:09
Genau, wegen des BVs hab ich auch nur Eilrechtsschutz eingelegt im praktischen Teil.
Im ThP stand, dass bloß fahrlässiges Verhalten, zB Name am Briefkasten, nicht reicht. Deshalb war die Zustellung bei mir unwirksam
Im ThP stand, dass bloß fahrlässiges Verhalten, zB Name am Briefkasten, nicht reicht. Deshalb war die Zustellung bei mir unwirksam
06.05.2024, 17:01
Langsam steigt die Aufregung, wie sieht’s bei euch aus ? War ja auch ziemlich ruhig hier während den Klausuren, haben anscheinend nicht so viele mitgeschrieben
06.05.2024, 17:19
Mega aufgeregt. Wollte auch mal langsam anfangen, für die Mündliche zu lernen, aber weiß nicht so ganz genau, wie man am besten vorgeht. Wollte unbedingt die Grenze für die Justiz knacken, mal sehen, ob es gereicht hat. Manche Klausuren, gerade Z2 und S1, fand ich schwer.
06.05.2024, 19:15
(06.05.2024, 17:19)NRWFE schrieb: Mega aufgeregt. Wollte auch mal langsam anfangen, für die Mündliche zu lernen, aber weiß nicht so ganz genau, wie man am besten vorgeht. Wollte unbedingt die Grenze für die Justiz knacken, mal sehen, ob es gereicht hat. Manche Klausuren, gerade Z2 und S1, fand ich schwer.
Können uns gerne mal privat kurz schließen , wenn du magst ? Hab dir eine Anfrage geschickt
06.05.2024, 19:38
Ich habe sie angenommen, kann dir aber keine Nachrichten schicken. Schick du mir gerne eine, sollte klappen.

06.05.2024, 19:45