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Austritt aus dem Richterberuf
Nutzerin123
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#1
20.02.2024, 11:55
Liebe Mitglieder,

ich wurde im Dezember letzten Jahres als Richterin auf Probe eingestellt. Ich arbeite nicht im selben Bundesland, in dem ich wohne. Anfangs dachte ich, die etwa 2,5 Stunden Fahrt (1,25 hin und 1,25 Stunden zurück) wären gut zu bewerkstelligen. Tatsächlich ist dem nicht so. Oft gibt es auch noch Verzögerungen etc. Momentan stehe ich um halb 6 auf und bin meistens um 18:30 zuhause. Das sind natürlich normale bis gute Zeiten. Die Fahrt ist aber so unglaublich anstrengend und ich merke auch, dass mir der soziale Bezug in meinem nfehlt. Das kann auch leider nicht mit einmal die Woche Homeoffice ausgeglichen werden. Auch wenn ich Gefallen an der Arbeit habe, packe ich das körperlich (schon jetzt) nicht mehr. Daher meine Frage: Was müsste ich machen, um das Arbeitsverhältnis auflösen zu können? Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin in der Strafkammer und es ist bis Ende des Jahres terminiert. Ich mag meine Kammer und möchte diese auch auf keinen Fall "im Stich" lassen. Auch macht es sich wohl nicht so gut für den Lebenslauf, direkt zu wechseln. Andererseits würde es bestimmt nicht leichter werden, je länger ich warte. Ich bin in Niedersachsen tätig, d.h. nach einer gewissen Zeit (ggf. einem Jahr) würde ich ohnehin zum Amtsgericht wechseln, oder in eine andere Kammer am Landgericht. Meint ihr ich sollte zumindest bis dahin abwarten?

Ich freue mich auch einfach über Eure Erfahrungsberichte.

Liebe Grüße

Emilia
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
9erDart
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2024
#2
20.02.2024, 12:03
Hey, 

ich kann dir inhaltlich leider nicht weiterhelfen, wünsche dir aber dennoch alles alles Gute und finde es gut, dass du so ehrlich zu dir selbst bist. Ich habe dennoch zwei Fragen an dich, da ich auch mit der Justiz in Niedersachsen liebäugele.

Ist es dort nicht mehr so, dass man anfangs zur StA muss? 

Wie ist die Arbeitsbelastung und was hörst du so von den Kollegen und Kolleginnen? 

Macht die Tätigkeit am LG in Strafsachen dir Spaß?
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#3
20.02.2024, 12:48
Aus dem Dienstverhältnis (nicht Arbeitsverhältnis) wird man zwingend entlassen, wenn man die Entlassung schriftlich verlangt. Echte Fristen gibt es nicht, du kannst den Zeitpunkt in dem Entlassungsverlangen angeben.
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JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 247
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#4
20.02.2024, 14:17
So wie du es beschreibst, ist ja in erster Linie die Fahrtzeit bzw das Pendeln, nicht aber die Tätigkeit als solche ein Problem. 

Kommt ein Umzug zur Vermeidung der Pendelei denn gar nicht in Betracht?
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Nutzerin123
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#5
20.02.2024, 16:10
(20.02.2024, 12:03)9erDart schrieb:  Hey, 

ich kann dir inhaltlich leider nicht weiterhelfen, wünsche dir aber dennoch alles alles Gute und finde es gut, dass du so ehrlich zu dir selbst bist. Ich habe dennoch zwei Fragen an dich, da ich auch mit der Justiz in Niedersachsen liebäugele.

Ist es dort nicht mehr so, dass man anfangs zur StA muss? 

Wie ist die Arbeitsbelastung und was hörst du so von den Kollegen und Kolleginnen? 

Macht die Tätigkeit am LG in Strafsachen dir Spaß?

Danke. Nein, nicht zwangsläufig. Da muss ich aber auch noch hin.

Die Arbeitsbelastung ist moderat. Es ist schon einiges zu tun, aber kein Vergleich mit größeren Bundesländern. Die Kollegschaft ist sehr nett. Die Arbeit macht mir auch Spaß. Es ist wirklich nur die Fahrerei und der soziale Aspekt. Mein Büro könnte auch schöner sein, aber das ist in der Justiz nunmal leider meistens nicht der Fall.
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Nutzerin123
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#6
20.02.2024, 16:13
(20.02.2024, 12:48)1Ri schrieb:  Aus dem Dienstverhältnis (nicht Arbeitsverhältnis) wird man zwingend entlassen, wenn man die Entlassung schriftlich verlangt. Echte Fristen gibt es nicht, du kannst den Zeitpunkt in dem Entlassungsverlangen angeben.



Ok. Danke.
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Exri
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#7
20.02.2024, 19:17
Man stellt einen Antrag auf Entlassung, es gibt keine Fristen.
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JungemitTaubenei
Member
***
Beiträge: 83
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#8
20.02.2024, 19:50
Nochmal ein Nebenaspekt: für mich klingt es so, als würde dir der Beruf an sich gefallen und „nur“ die Pendelei dich zermürben (was ich gut verstehen kann!). Deswegen könntest du vielleicht zuerst versuchen, hieran was zu ändern. Die Leute im MJ/OLG haben an sich kein Interesse, deswegen jemanden zu verlieren, den sie grds für geeignet halten und in den sie (jedenfalls finanziell) „investieren“. Sprechen und offen kommunizieren öffnet hier manchmal Türen; das kenne ich von einigen Bekannten aus der ordentlichen. Vielleicht findet sich ja ein Gericht näher an deinem Wohnort? Vielleicht kannst du dahin auch schon vor den üblichen 12-15 Monaten der ersten „Station“ wechseln? Vielleicht ist jedenfalls die nächste Station näher gelegen? Man kann sich auch schon in der Probezeit abordnen lassen, falls zB LJPA oder Ministerien näher an deinem Wohnort sind.
Auf jeden Fall würde ich die Entlassung aus dem Dienst erst dann beantragen, wenn wirklich keine anderen Wege möglich sind.
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Luke
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2023
#9
20.02.2024, 21:13
Das klingt ja so wie das typische Pendeln von Hamburg nach NDS. 

Ich würde mit dem Präsidenten bzw. der Verwaltung des LG das Gespräch suchen. Ist die Pendelei auch wegen privater Gründe für dich so mühsam? Wenn diese Gründe nachvollziehbar sind, solltest du das offen kommunizieren. Wenn du eh zum Ende des Jahres wechselst, könnte ja auch ein wohnortnahes Gericht in Betracht kommen. Dann wäre es vielleicht denkbar, die Pendelei in den übrigen Monaten mit einer Zweitwohnung erträglich zu machen. 

Ansonsten versuchen, nach Hamburg bzw. in das Heimatbundesland wechseln.

Die denkbar schlechteste Lösung wäre es m.E., jetzt hinzuwerfen, gerade weil dir die Tätigkeit grundsätzlich gefällt.
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Etby
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2023
#10
22.02.2024, 18:15
Wenn dir die Tätigkeit grundsätzlich Spaß macht, würde ich auch das Gespräch suchen. Im Einstellungsverfahren der Justiz wird einem ja gerne die Pistole auf die Brust gesetzt hinsichtlich der Örtlichkeit. Von allem was ich gehört habe, ist das, sobald man mal drin ist, etwas entgegenkommender. Und zu verlieren hast du ja auch nix, wenn du schon übers Aufhören nachdenkst. Im übrigen kann ich dich sehr gut verstehen, Pendeln ist hart!
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