08.02.2024, 18:22
Meine ersten Berufserfahrungen als Angestellter waren leider katastrophal, ich möchte mich nun umorientieren und erstmal unabhängig von nervigen Vorgesetzen arbeiten. Dabei spiele ich mit dem Gedanken, für einige Jahre - bevor ich mich später wahrscheinlich Richtung Behörde bewege - als Einzelanwalt tätig zu werden. Mir ist klar, dass es extrem schwer ist, eine wirklich erfolgreiche Kanzlei zu gründen. Darauf käme es mir in der Situation aber auch nicht an, da ich derzeit sehr sparsam lebe und damit bestens klarkomme.
Ist es realistisch, mit einer Wohnzimmerkanzlei und ohne sehr hohen Aufwand für Akquise (natürlich schon Networking, aber nicht fünf Abende in der Woche irgendeine Veranstaltung) relativ zügig auf einen Gewinn (also nach Versorgungswerk etc.) von 1.000-2.000 Euro/Monat zu kommen oder muss man auch darauf mehrere Jahre warten? Und würde es sich sehr negativ auswirken, keine Kanzleiräume zu haben? Die Laufkundschaft fiele natürlich weg.
Das Rechtsgebiet das ich bis jetzt mache ist sehr lukrativ, aber in dem Bereich werde ich keine Mandanten bekommen. Es liefe also auf irgendwas mit Öffentlichem Recht/Strafrecht hinaus.
Ist es realistisch, mit einer Wohnzimmerkanzlei und ohne sehr hohen Aufwand für Akquise (natürlich schon Networking, aber nicht fünf Abende in der Woche irgendeine Veranstaltung) relativ zügig auf einen Gewinn (also nach Versorgungswerk etc.) von 1.000-2.000 Euro/Monat zu kommen oder muss man auch darauf mehrere Jahre warten? Und würde es sich sehr negativ auswirken, keine Kanzleiräume zu haben? Die Laufkundschaft fiele natürlich weg.
Das Rechtsgebiet das ich bis jetzt mache ist sehr lukrativ, aber in dem Bereich werde ich keine Mandanten bekommen. Es liefe also auf irgendwas mit Öffentlichem Recht/Strafrecht hinaus.
08.02.2024, 19:16
Wenn du die Mandanten eh nur per E-Mail/Post/Telefon/Videocall betreust, geht das natürlich auch aus dem Wohnzimmer. Richtige Besprechungen werden eher schwierig. Ein Bekannter von mir hat das eine Zeit lang so ähnlich gemacht, aber der hatte nur ein, zwei größere Mandanten (Bereich Compliance). An was für Mandanten dachtest du denn? Und in welchem Rechtsgebiet bist du denn bisher unterwegs?
08.02.2024, 21:08
Bis jetzt mache ich Medizinrecht für Leistungserbringer. Eigene Mandanten habe ich nach anderthalb Jahren logischerweise nicht (und durfte auch kaum mit welchen sprechen...). Es ist gut möglich, dass mein Lebenslauf reicht, um einige Ärzte als Mandanten zu gewinnen, aber darauf werde ich mich nicht verlassen können. Arzthaftungsrecht auf Patientenseite (wahrscheinlich ein großer Markt) möchte ich nicht, weil a) ich es langweilig finde und b) ich dann schnell Interessenkonflikte bekomme, die eine Tätigkeit für die andere Seite ausschließen.
Ich hatte schon einige (medizinrechtliche) Verfahren vor dem VG/SG und das gefiel mir sehr gut. ÖR mochte ich auch früher immer, deshalb kann ich mir Asylrecht/Sozialrecht/Verwaltungsrecht etc. gut vorstellen. Die Mandanten wären dann der Querschnitt der Gesellschaft. Ich müsste von null anfangen, aber die Konkurrenz dürfte in den Bereichen nicht so groß sein.
Ich hatte schon einige (medizinrechtliche) Verfahren vor dem VG/SG und das gefiel mir sehr gut. ÖR mochte ich auch früher immer, deshalb kann ich mir Asylrecht/Sozialrecht/Verwaltungsrecht etc. gut vorstellen. Die Mandanten wären dann der Querschnitt der Gesellschaft. Ich müsste von null anfangen, aber die Konkurrenz dürfte in den Bereichen nicht so groß sein.
08.02.2024, 21:15
Mit Sozialrecht werden die Leute dir wahrscheinlich die Bude einrennen. Macht ja kaum ein Anwalt, weil unwirtschaftlich.
08.02.2024, 21:28
(08.02.2024, 21:08)Einzelanwalllt schrieb: Bis jetzt mache ich Medizinrecht für Leistungserbringer. Eigene Mandanten habe ich nach anderthalb Jahren logischerweise nicht (und durfte auch kaum mit welchen sprechen...). Es ist gut möglich, dass mein Lebenslauf reicht, um einige Ärzte als Mandanten zu gewinnen, aber darauf werde ich mich nicht verlassen können. Arzthaftungsrecht auf Patientenseite (wahrscheinlich ein großer Markt) möchte ich nicht, weil a) ich es langweilig finde und b) ich dann schnell Interessenkonflikte bekomme, die eine Tätigkeit für die andere Seite ausschließen.
Ich hatte schon einige (medizinrechtliche) Verfahren vor dem VG/SG und das gefiel mir sehr gut. ÖR mochte ich auch früher immer, deshalb kann ich mir Asylrecht/Sozialrecht/Verwaltungsrecht etc. gut vorstellen. Die Mandanten wären dann der Querschnitt der Gesellschaft. Ich müsste von null anfangen, aber die Konkurrenz dürfte in den Bereichen nicht so groß sein.
Hört sich gut an und nicht nach dem, was alle machen. Ich kann deine Beweggründe nachvollziehen, mich nervt das Angestelltendasein auch sehr. Ich glaube, dass du auf 1.000-2.000 € netto pro Monat kommen kannst. Ich persönlich würde mir aber eine Briefkastenadresse zulegen, am besten in einem großen Bürogebäude, wo man bei Bedarf einen Besprechungsraum mieten kann, weil das aus meiner Sicht professioneller wirkt. Außerdem will man nicht, dass alle wissen, wo man wohnt.
09.02.2024, 01:17
Ich weiß von einer früheren Bekannten, dass der Einstieg in die Selbständigkeit schwierig ist, wenn man Privatleute vertritt. Allerdings könntest du vermutlich Gründungszuschuss bekommen und wärst damit zumindest für die ersten Monate safe.
In der Privatwohnung würde ich jedoch keine Mandanten empfangen, Straftäter schon mal gar nicht. Ich würde eher bei Beck oder deiner RAK schauen, welche Kanzleien ein Bürozimmer untervermieten oder eine Bürogemeinschaft anbieten. In habe bisher nur selten reingeschaut, aber in den Anzeigeseiten sind eigentlich immer diverse Angebote vorhanden.
Edit: ich habe auch schon gesehen, dass manche Kanzleien nur ihr Besprechungszimmer anboten. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, wobei sich die Frage stellt, wie spontan du dich dort einbuchen kannst. Im Strafrecht werden die Leute vermutlich eher kurzfristig einen Termin haben wollen.
In der Privatwohnung würde ich jedoch keine Mandanten empfangen, Straftäter schon mal gar nicht. Ich würde eher bei Beck oder deiner RAK schauen, welche Kanzleien ein Bürozimmer untervermieten oder eine Bürogemeinschaft anbieten. In habe bisher nur selten reingeschaut, aber in den Anzeigeseiten sind eigentlich immer diverse Angebote vorhanden.
Edit: ich habe auch schon gesehen, dass manche Kanzleien nur ihr Besprechungszimmer anboten. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, wobei sich die Frage stellt, wie spontan du dich dort einbuchen kannst. Im Strafrecht werden die Leute vermutlich eher kurzfristig einen Termin haben wollen.
09.02.2024, 09:59
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09.02.2024, 11:19
(09.02.2024, 09:59)nachdenklich schrieb: Das kann funktionieren, dürfte aber - gerade in der aktuellen Situation - schwierig sein. Wobei man natürlich auch anführen muss, dass dein anvisierter Mandantenstamm von der Krise kaum betroffen sein sollte.
"Wohnzimmerkanzlei" ist natürlich kostengünstig, könnte aber u.U. einige - idR zahlungskräftigere - Mandanten "abschrecken". Im Rahmen meiner Anwaltsstage bin ich selbst immer wieder erstaunt gewesen, wie oft Mandanten einen persönlichen Termin im Konferenzraum bevorzugt haben. Andererseits möchtest Du das ja nur vorübergehend machen. Schwierig.
Ich habe genau das Gegenteil erlebt: Insbesondere den jüngeren reicht ein Telefonat oder Videochat vollkommen aus. Deswegen würde ich mich um etwas kümmern, wo bei Bedarf die Möglichkeit besteht, ein Besprechungszimmer anzumieten. Dauerhaft würde ich dafür nicht bezahlen.
09.02.2024, 11:29
Du musst es halt durchkalkulieren. Du musst deine Sozialversicherung komplett selbst tragen und Steuern musst du ja auch noch zahlen. Ein paar Kosten hast du auch (Hardware also Laptop Handy, Kammer, Versicherung, beA etc.. gff. auch ein Auto, das du teilweise im Betriebsvermögen hast, falls du zu Gericht etc. willst.) Falls du Termine hast, muss irgendjemand ans Telefon gehen, da gibt es mittlerweile aber auch ganz solide pay-per-call anbieter und virtual offices. Webseite ist m.E. auch sinnvoll.
Ich hab das grob überschlagen und für 2.000 netto müsstest du ca. 5.000 brutto machen, je nach Kosten halt etwas mehr oder weniger.
Ausgehend von 22 Arbeitstagen im Monat müsstest du also ca. 230 Euro Umsatz (netto) pro Tag machen. Das kannst du jetzt durchrechnen, je nachdem ob du nach Stunde abrechnest, oder RVG. Wenn du auf Stunden abrechnest, schafft man das auch mit einem moderaten Stundensatz, der ggf. für Mandanten attraktiv ist. Du musst halt in der Region vergleichen. Ich könnte mir vorstellen, dass 230,00 Euro Stundensatz schon möglich wäre. Das heißt, du müsstest eine abrechenbare Stunde pro Tag machen. Du kannst natürlich auch den Stundensatz individuell vereinbaren.
Wenn du bei einem Stundensatz von 175,00 Euro, was echt wenig wäre, 3 abrechenbare Stunden pro Tag hinbekommst, machst du im Jahr schon ca. 115.000 Euro Umsatz. Davon gehen 30 K Sozialversicherung ab (etwas weniger), abzüglich sonstige Kosten (die ich mal mit ca. 20 K ansetzen würde), würdest du dann bei ca. 60 - 70 K zu versteuerndes Einkommen landen, abzüglich Steuern dann so um die 3.500,00 bis 4.000,00.
Bei Erstberatung mit Beratungshilfeschein bekommst du meine ich 35,00 Euro, d.h. du müsstest 10 am Tag machen, was absolut beschissen ist.
Wenn du nach RVG abrechnest, wäre das täglich ein Mandat mit ca. 2000 Euro (Geschäftsgebühr, 2300 VV RVG) oder alle zwei tage ein 5.000 Euro Mandat. Dann kommen natürlich noch Einingungsgebühren und falls es gerichtlich wird noch Verfahrens und Terminsgebühren hinzu. Klingt erstmal easy, aber du musst den kram auch bearbeiten. Und 220 Fälle pro Jahr zu bearbeiten ohne Backoffice, ist sportlich. Andererseits würden dir auch etwa 2 Mandate mit 100.000 Euro Gegenstandswert im Monat ausreichen, da is halt die Frage, ob man da rankommt.
Terminsvertretergeschichten sind für den Anfang auch nicht schlecht, falls du in der Nähe von Gerichten wohnst. Da kann mann man manchemal für wenig Arbeit pro Stunde ganz gut was kriegen. Ich hab da mal für ne halbe Stunde Arbeit 250,00 Euro bekommen. Das wäre dann dein Tagesumsatz.
Um also deine Frage zu beantworten. 2.000 Euro netto sind machbar. Da das RVG eine Mischkalkultion ist, kommst du vermutlich mit 2- 10 Mandaten auf einen Jahresumsatz von ca. 60.000 Euro. Du darfst allerdings auch nicht vergessen, dass du bei der Kalkulation ALLES selbst machen musst, sodass du letztlich vermutlich auch nicht bei viel weniger als ca. 40 Stunden Arbeit die Woche landest (zumindest am Anfang). Bei der Kalkulation machst du halt auch keine längeren Urlaube oder sowas, weil 2.000 Euro netto je nach dem wo du lebst nicht viel sind und du musst für deine Mandanten und deine Fälle erreichbar bleiben.
Es ist daher anzuraten, gut abzuwägen.
Ich hab das grob überschlagen und für 2.000 netto müsstest du ca. 5.000 brutto machen, je nach Kosten halt etwas mehr oder weniger.
Ausgehend von 22 Arbeitstagen im Monat müsstest du also ca. 230 Euro Umsatz (netto) pro Tag machen. Das kannst du jetzt durchrechnen, je nachdem ob du nach Stunde abrechnest, oder RVG. Wenn du auf Stunden abrechnest, schafft man das auch mit einem moderaten Stundensatz, der ggf. für Mandanten attraktiv ist. Du musst halt in der Region vergleichen. Ich könnte mir vorstellen, dass 230,00 Euro Stundensatz schon möglich wäre. Das heißt, du müsstest eine abrechenbare Stunde pro Tag machen. Du kannst natürlich auch den Stundensatz individuell vereinbaren.
Wenn du bei einem Stundensatz von 175,00 Euro, was echt wenig wäre, 3 abrechenbare Stunden pro Tag hinbekommst, machst du im Jahr schon ca. 115.000 Euro Umsatz. Davon gehen 30 K Sozialversicherung ab (etwas weniger), abzüglich sonstige Kosten (die ich mal mit ca. 20 K ansetzen würde), würdest du dann bei ca. 60 - 70 K zu versteuerndes Einkommen landen, abzüglich Steuern dann so um die 3.500,00 bis 4.000,00.
Bei Erstberatung mit Beratungshilfeschein bekommst du meine ich 35,00 Euro, d.h. du müsstest 10 am Tag machen, was absolut beschissen ist.
Wenn du nach RVG abrechnest, wäre das täglich ein Mandat mit ca. 2000 Euro (Geschäftsgebühr, 2300 VV RVG) oder alle zwei tage ein 5.000 Euro Mandat. Dann kommen natürlich noch Einingungsgebühren und falls es gerichtlich wird noch Verfahrens und Terminsgebühren hinzu. Klingt erstmal easy, aber du musst den kram auch bearbeiten. Und 220 Fälle pro Jahr zu bearbeiten ohne Backoffice, ist sportlich. Andererseits würden dir auch etwa 2 Mandate mit 100.000 Euro Gegenstandswert im Monat ausreichen, da is halt die Frage, ob man da rankommt.
Terminsvertretergeschichten sind für den Anfang auch nicht schlecht, falls du in der Nähe von Gerichten wohnst. Da kann mann man manchemal für wenig Arbeit pro Stunde ganz gut was kriegen. Ich hab da mal für ne halbe Stunde Arbeit 250,00 Euro bekommen. Das wäre dann dein Tagesumsatz.
Um also deine Frage zu beantworten. 2.000 Euro netto sind machbar. Da das RVG eine Mischkalkultion ist, kommst du vermutlich mit 2- 10 Mandaten auf einen Jahresumsatz von ca. 60.000 Euro. Du darfst allerdings auch nicht vergessen, dass du bei der Kalkulation ALLES selbst machen musst, sodass du letztlich vermutlich auch nicht bei viel weniger als ca. 40 Stunden Arbeit die Woche landest (zumindest am Anfang). Bei der Kalkulation machst du halt auch keine längeren Urlaube oder sowas, weil 2.000 Euro netto je nach dem wo du lebst nicht viel sind und du musst für deine Mandanten und deine Fälle erreichbar bleiben.
Es ist daher anzuraten, gut abzuwägen.
09.02.2024, 11:53
(09.02.2024, 11:29)RLP789 schrieb: Du musst es halt durchkalkulieren. Du musst deine Sozialversicherung komplett selbst tragen und Steuern musst du ja auch noch zahlen. Ein paar Kosten hast du auch (Hardware also Laptop Handy, Kammer, Versicherung, beA etc.. gff. auch ein Auto, das du teilweise im Betriebsvermögen hast, falls du zu Gericht etc. willst.) Falls du Termine hast, muss irgendjemand ans Telefon gehen, da gibt es mittlerweile aber auch ganz solide pay-per-call anbieter und virtual offices. Webseite ist m.E. auch sinnvoll.
Ich hab das grob überschlagen und für 2.000 netto müsstest du ca. 5.000 brutto machen, je nach Kosten halt etwas mehr oder weniger.
Ausgehend von 22 Arbeitstagen im Monat müsstest du also ca. 230 Euro Umsatz (netto) pro Tag machen. Das kannst du jetzt durchrechnen, je nachdem ob du nach Stunde abrechnest, oder RVG. Wenn du auf Stunden abrechnest, schafft man das auch mit einem moderaten Stundensatz, der ggf. für Mandanten attraktiv ist. Du musst halt in der Region vergleichen. Ich könnte mir vorstellen, dass 230,00 Euro Stundensatz schon möglich wäre. Das heißt, du müsstest eine abrechenbare Stunde pro Tag machen. Du kannst natürlich auch den Stundensatz individuell vereinbaren.
Wenn du bei einem Stundensatz von 175,00 Euro, was echt wenig wäre, 3 abrechenbare Stunden pro Tag hinbekommst, machst du im Jahr schon ca. 115.000 Euro Umsatz. Davon gehen 30 K Sozialversicherung ab (etwas weniger), abzüglich sonstige Kosten (die ich mal mit ca. 20 K ansetzen würde), würdest du dann bei ca. 60 - 70 K zu versteuerndes Einkommen landen, abzüglich Steuern dann so um die 3.500,00 bis 4.000,00.
Bei Erstberatung mit Beratungshilfeschein bekommst du meine ich 35,00 Euro, d.h. du müsstest 10 am Tag machen, was absolut beschissen ist.
Wenn du nach RVG abrechnest, wäre das täglich ein Mandat mit ca. 2000 Euro (Geschäftsgebühr, 2300 VV RVG) oder alle zwei tage ein 5.000 Euro Mandat. Dann kommen natürlich noch Einingungsgebühren und falls es gerichtlich wird noch Verfahrens und Terminsgebühren hinzu. Klingt erstmal easy, aber du musst den kram auch bearbeiten. Und 220 Fälle pro Jahr zu bearbeiten ohne Backoffice, ist sportlich. Andererseits würden dir auch etwa 2 Mandate mit 100.000 Euro Gegenstandswert im Monat ausreichen, da is halt die Frage, ob man da rankommt.
Terminsvertretergeschichten sind für den Anfang auch nicht schlecht, falls du in der Nähe von Gerichten wohnst. Da kann mann man manchemal für wenig Arbeit pro Stunde ganz gut was kriegen. Ich hab da mal für ne halbe Stunde Arbeit 250,00 Euro bekommen. Das wäre dann dein Tagesumsatz.
Um also deine Frage zu beantworten. 2.000 Euro netto sind machbar. Da das RVG eine Mischkalkultion ist, kommst du vermutlich mit 2- 10 Mandaten auf einen Jahresumsatz von ca. 60.000 Euro. Du darfst allerdings auch nicht vergessen, dass du bei der Kalkulation ALLES selbst machen musst, sodass du letztlich vermutlich auch nicht bei viel weniger als ca. 40 Stunden Arbeit die Woche landest (zumindest am Anfang). Bei der Kalkulation machst du halt auch keine längeren Urlaube oder sowas, weil 2.000 Euro netto je nach dem wo du lebst nicht viel sind und du musst für deine Mandanten und deine Fälle erreichbar bleiben.
Es ist daher anzuraten, gut abzuwägen.
Interessanter Beitrag. Meinst du, man kann als Einzelanwalt einen Stundensatz von 200 € netto durchsetzen?