12.03.2021, 21:42
Was soll daran spannend sein? SGB sind m.E. die ätzendsten Gesetze überhaupt. Ansonsten halt Verwaltungsrecht, aber weniger coole Sachen als am VG (auch mal VersG, PolG, spannende Dienstrechtssachen). Am SG wohl mehr Schicksale.
12.03.2021, 22:46
Um mal mit den Gerüchten aufzuräumen: Leider muss ich feststellen, dass man als Berufseinsteiger wenig Ahnung von der Praxis hat.
Ich bin Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und arbeite deutlich (!) weniger als die Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Job ist spannend und ich bin jeden Tag froh, in zu machen. Man hat genug Zeit für die Familie und Nebentätigkeiten und tut etwas sinnvolles.
Ich bin Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und arbeite deutlich (!) weniger als die Kollegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Job ist spannend und ich bin jeden Tag froh, in zu machen. Man hat genug Zeit für die Familie und Nebentätigkeiten und tut etwas sinnvolles.
12.03.2021, 23:07
(12.03.2021, 21:42)Gast schrieb: Was soll daran spannend sein? SGB sind m.E. die ätzendsten Gesetze überhaupt. Ansonsten halt Verwaltungsrecht, aber weniger coole Sachen als am VG (auch mal VersG, PolG, spannende Dienstrechtssachen). Am SG wohl mehr Schicksale.
Dafür am VG nach wie vor viel Asylrecht und sowas wie Baurecht oder Kommunalrecht würde ich persönlich echt ätzend finden.
Ich habe von Richtern, die am SG sind, ausschließlich positives gehört, auch von denen, die ursprünglich gar nicht ans SG wollten.
12.03.2021, 23:08
(12.03.2021, 21:13)Gast schrieb: Warum ist die Sozialgerichtsbarkeit eigentlich so unbeliebt? Sind ja durchaus auch spannende Rechtsgebiete, insbesondere wenn man sich für medizinische Themen interessiert. Und man hat ja nicht nur den unvertretenen ALG I Kläger, sondern diskutiert in bestimmten Rechtsbereichen durchaus mit hochspezialisierten Anwälten, wo es um viel Geld geht.
Teilweise wohl einfach Unwissenheit oder es schreckt ab, dass die Materie aus dem Studium nicht bekannt ist.
Andererseits kann man aber eben auch viel "Kleinkam" mit zahlenlastigen Sachverhalten und schlechter Aufbereitung durch die Anwälte erwischen.
Aber unterm Strich würde ich auch sagen, dass die Sozialgerichtsbarkeit unterschätzt ist, insbesondere wenn Leute ÖR mögen.
12.03.2021, 23:11
(12.03.2021, 23:07)VerzweifelterJurist schrieb:(12.03.2021, 21:42)Gast schrieb: Was soll daran spannend sein? SGB sind m.E. die ätzendsten Gesetze überhaupt. Ansonsten halt Verwaltungsrecht, aber weniger coole Sachen als am VG (auch mal VersG, PolG, spannende Dienstrechtssachen). Am SG wohl mehr Schicksale.
Dafür am VG nach wie vor viel Asylrecht und sowas wie Baurecht oder Kommunalrecht würde ich persönlich echt ätzend finden.
Ich habe von Richtern, die am SG sind, ausschließlich positives gehört, auch von denen, die ursprünglich gar nicht ans SG wollten.
Hinzu kommt, dass die landläufig als interessant bezeichneten Materien - die auch der Vorposter so einstuft - oftmals der Präsidentenkammer (und ggf. einer weiteren Kammer, die Beamtenrecht macht) vorbehalten bleiben.
Man selbst macht dann hauptsächlich Asylrecht und ggf. noch irgendwelche Planungssachen (die auch nicht jedem liegen und weit entfernt sind von dem, was man im Studium lernt).
Dass die SGBs gesetzgebungstechnisch teilweise ätzend sein können, stimmt. Aber man gewöhnt sich daran. Außerdem gilt das auch für viele andere Bereiche.
13.03.2021, 04:17
Hm.Mache jetzt seit 3 Monaten AS am SG als Berufseinstieg und finde die Aktenlast und die Erledigubgsfixierung ehrlich gesagt krass. Die einzelnen Sachen machen durchaus Bock und die Freiheit als Einzelrichter auch aber man müsste gegen den Rückstau an sich 7 Tage die Woche ran. Bin eigentlich nur noch da, weil ich nicht so die Alternative zur freien Einzelrichtertätigkeit für mich sehe. Überlege ansonsten auf Teilzeit runter zu gehen, um so arbeiten zu können, wie ich mir das vorstelle.
13.03.2021, 08:10
(13.03.2021, 04:17)Gast schrieb: Hm.Mache jetzt seit 3 Monaten AS am SG als Berufseinstieg und finde die Aktenlast und die Erledigubgsfixierung ehrlich gesagt krass. Die einzelnen Sachen machen durchaus Bock und die Freiheit als Einzelrichter auch aber man müsste gegen den Rückstau an sich 7 Tage die Woche ran. Bin eigentlich nur noch da, weil ich nicht so die Alternative zur freien Einzelrichtertätigkeit für mich sehe. Überlege ansonsten auf Teilzeit runter zu gehen, um so arbeiten zu können, wie ich mir das vorstelle.
Halte das für sehr riskant. Am Ende läuft Teilzeit dann nur darauf hinaus, dass du dieselbe Arbeit für weniger Kohle machst.
13.03.2021, 09:48
(12.03.2021, 23:11)Gast schrieb:(12.03.2021, 23:07)VerzweifelterJurist schrieb:(12.03.2021, 21:42)Gast schrieb: Was soll daran spannend sein? SGB sind m.E. die ätzendsten Gesetze überhaupt. Ansonsten halt Verwaltungsrecht, aber weniger coole Sachen als am VG (auch mal VersG, PolG, spannende Dienstrechtssachen). Am SG wohl mehr Schicksale.
Dafür am VG nach wie vor viel Asylrecht und sowas wie Baurecht oder Kommunalrecht würde ich persönlich echt ätzend finden.
Ich habe von Richtern, die am SG sind, ausschließlich positives gehört, auch von denen, die ursprünglich gar nicht ans SG wollten.
Hinzu kommt, dass die landläufig als interessant bezeichneten Materien - die auch der Vorposter so einstuft - oftmals der Präsidentenkammer (und ggf. einer weiteren Kammer, die Beamtenrecht macht) vorbehalten bleiben.
Man selbst macht dann hauptsächlich Asylrecht und ggf. noch irgendwelche Planungssachen (die auch nicht jedem liegen und weit entfernt sind von dem, was man im Studium lernt).
Dass die SGBs gesetzgebungstechnisch teilweise ätzend sein können, stimmt. Aber man gewöhnt sich daran. Außerdem gilt das auch für viele andere Bereiche.
Polizeirecht ist in der Praxis zu 95% Querulanten-Quatsch gegen Identitätsfeststellungen. Das macht wirklich keinen Spaß.
13.03.2021, 12:48
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten!
Ich möchte mich der Frage anschließen, welche Fachgerichtsbarkeit dem Rufe nach die geringste Arbeitsbelastung hat (bspw durch eine hohe Routine) und dadurch bei Bedarf eine genauere Prüfung des Falles erlaubt. Von der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich wiederholt gehört, dass die Arbeitsbelastung gerne mal so hoch sein kann, dass man dieser uU nur mit einer quasi summarischen Prüfung und gerecht werden kann. Das wäre für mich extrem unbefriedigend. Dass dies auch in den Fachgerichtsbarkeit vorkommt, ist mir klar, es geht mir um den Durchschnitt. Gerade von VG Richtern habe ich schon ein paar mal etwas von einer 4 Tage Woche a 8h Arbeit pro Tag gehört.
Ich möchte mich der Frage anschließen, welche Fachgerichtsbarkeit dem Rufe nach die geringste Arbeitsbelastung hat (bspw durch eine hohe Routine) und dadurch bei Bedarf eine genauere Prüfung des Falles erlaubt. Von der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich wiederholt gehört, dass die Arbeitsbelastung gerne mal so hoch sein kann, dass man dieser uU nur mit einer quasi summarischen Prüfung und gerecht werden kann. Das wäre für mich extrem unbefriedigend. Dass dies auch in den Fachgerichtsbarkeit vorkommt, ist mir klar, es geht mir um den Durchschnitt. Gerade von VG Richtern habe ich schon ein paar mal etwas von einer 4 Tage Woche a 8h Arbeit pro Tag gehört.
04.02.2024, 13:52
Welche Fachgerichtsbarkeit hat zur Zeit eigentlich die geringste Arbeitbelastung? Wohl eher die Arbeitsgerichte und Verwaltungsgerichte, oder?