31.01.2024, 22:06
(31.01.2024, 21:11)on1 schrieb: Wie viele Jahre Berufserfahrung hast Du insgesamt?
Ich glaube auch dass 100k durchaus drin sind, aber ich weiß, dass einige Unternehmen (sowohl KMU als auch ein Konzernriese mit großer Arbeitsrechtsabteilung) 100k nur bei Senior-Level zahlen und das Senior-Level erst ab 3 einschlägiger Berufserfahrung gewähren (bzw. sogar 5 Jahre - was anderswo für Head of Legal ausreicht).
Er hat 3 Jahre BE, ein Jahr GK und 2 Jahre Arbeitsgericht (steht im ersten Beitrag) ;-).
Ich kann aus eigener Erfahrung, dass mehr als 100k auch ohne Senior-Level drin sind. Man muss sich halt die richtige Branche aussuchen. Der Handel zahlt zB schlecht, Tech-Unternehmen dafür überdurchschnittlich. Je internationaler, desto mehr Geld gibt es auch. Ich habe das Gefühl, dass bei den Stellen, wo ausschließlich Englisch gesprochen wird, die Konkurrenz nicht so groß ist. Der TE müsste aufgrund der GK-Erfahrung aber gut Englisch sprechen. Würde daher nach Anzeigen suchen, die auf Englisch formuliert sind und auch den CV auf Englisch vorbereiten, weil dann immer die Frage kommt, ob man den auch auf Englisch schicken kann, weil die kein Deutsch können
.
02.02.2024, 00:18
(31.01.2024, 22:06)Hans123 schrieb:(31.01.2024, 21:11)on1 schrieb: Wie viele Jahre Berufserfahrung hast Du insgesamt?
Ich glaube auch dass 100k durchaus drin sind, aber ich weiß, dass einige Unternehmen (sowohl KMU als auch ein Konzernriese mit großer Arbeitsrechtsabteilung) 100k nur bei Senior-Level zahlen und das Senior-Level erst ab 3 einschlägiger Berufserfahrung gewähren (bzw. sogar 5 Jahre - was anderswo für Head of Legal ausreicht).
Er hat 3 Jahre BE, ein Jahr GK und 2 Jahre Arbeitsgericht (steht im ersten Beitrag) ;-).
Ich kann aus eigener Erfahrung, dass mehr als 100k auch ohne Senior-Level drin sind. Man muss sich halt die richtige Branche aussuchen. Der Handel zahlt zB schlecht, Tech-Unternehmen dafür überdurchschnittlich. Je internationaler, desto mehr Geld gibt es auch. Ich habe das Gefühl, dass bei den Stellen, wo ausschließlich Englisch gesprochen wird, die Konkurrenz nicht so groß ist. Der TE müsste aufgrund der GK-Erfahrung aber gut Englisch sprechen. Würde daher nach Anzeigen suchen, die auf Englisch formuliert sind und auch den CV auf Englisch vorbereiten, weil dann immer die Frage kommt, ob man den auch auf Englisch schicken kann, weil die kein Deutsch können.
Genau, richtig.
Ich war mir nur nicht sicher, ob ein Unternehmen die zwei Jahre in der Gerichtsbarkeit auch gleichwertig anerkennt.
Englisch ist kein Problem - im Gegenteil. Danke für den Tipp mit dem englischsprachigen Lebenslauf. Das wirkt in jedem Fall professionell.
Jetzt muss ich mich nur noch dazu durchringen, tatsächlich Bewerbungen rauszuschicken. Ich denke, nach der ersten Bewerbung wird dann aber der Knoten geplatzt sein.
02.02.2024, 00:22
(31.01.2024, 20:47)Exri schrieb: Wegen 2 Jahren würde ich mir an deiner Stelle wegen der Nachversicherung nicht so große Sorgen machen, da hast du Glück, dass du die Erkenntnis jetzt erlangt hast und eben noch keine allzu lange Zeit dort bist.
In manchen Bundesländern wird übrigens voll nachversichert.
Dann sollte ich doch auf meine Kollegen hören und noch das eine Jahr bis zur Verplanung abwarten?! Angeblich sollen sich dadurch viele der Kritikpunkte „erledigen“. So richtig sehe ich das bei anderen dienstjungen Richtern aber nicht. Die Gefahr ist natürlich auch groß, dass man für einen Wechsel nach der Verplanung dann doch zu „bequem“ ist.
02.02.2024, 09:40
(02.02.2024, 00:22)LegalHero schrieb:(31.01.2024, 20:47)Exri schrieb: Wegen 2 Jahren würde ich mir an deiner Stelle wegen der Nachversicherung nicht so große Sorgen machen, da hast du Glück, dass du die Erkenntnis jetzt erlangt hast und eben noch keine allzu lange Zeit dort bist.
In manchen Bundesländern wird übrigens voll nachversichert.
Dann sollte ich doch auf meine Kollegen hören und noch das eine Jahr bis zur Verplanung abwarten?! Angeblich sollen sich dadurch viele der Kritikpunkte „erledigen“. So richtig sehe ich das bei anderen dienstjungen Richtern aber nicht. Die Gefahr ist natürlich auch groß, dass man für einen Wechsel nach der Verplanung dann doch zu „bequem“ ist.
Inwiefern sollen sich die von dir beschriebenen Probleme denn nach der Verplanung erledigen? Arbeit wird danach ja nicht weniger oder eine andere?
02.02.2024, 10:27
(02.02.2024, 09:40)JuraLiebhaber schrieb:(02.02.2024, 00:22)LegalHero schrieb:(31.01.2024, 20:47)Exri schrieb: Wegen 2 Jahren würde ich mir an deiner Stelle wegen der Nachversicherung nicht so große Sorgen machen, da hast du Glück, dass du die Erkenntnis jetzt erlangt hast und eben noch keine allzu lange Zeit dort bist.
In manchen Bundesländern wird übrigens voll nachversichert.
Dann sollte ich doch auf meine Kollegen hören und noch das eine Jahr bis zur Verplanung abwarten?! Angeblich sollen sich dadurch viele der Kritikpunkte „erledigen“. So richtig sehe ich das bei anderen dienstjungen Richtern aber nicht. Die Gefahr ist natürlich auch groß, dass man für einen Wechsel nach der Verplanung dann doch zu „bequem“ ist.
Inwiefern sollen sich die von dir beschriebenen Probleme denn nach der Verplanung erledigen? Arbeit wird danach ja nicht weniger oder eine andere?
Ggf. durch Routine? Oder man entwickelt doch noch die notwendige „Null-bock-Einstellung“ mit der man seine Erfüllung dann außerhalb des Richterberufs erreichen kann.
02.02.2024, 23:38
(02.02.2024, 10:27)LegalHero schrieb:(02.02.2024, 09:40)JuraLiebhaber schrieb:(02.02.2024, 00:22)LegalHero schrieb:(31.01.2024, 20:47)Exri schrieb: Wegen 2 Jahren würde ich mir an deiner Stelle wegen der Nachversicherung nicht so große Sorgen machen, da hast du Glück, dass du die Erkenntnis jetzt erlangt hast und eben noch keine allzu lange Zeit dort bist.
In manchen Bundesländern wird übrigens voll nachversichert.
Dann sollte ich doch auf meine Kollegen hören und noch das eine Jahr bis zur Verplanung abwarten?! Angeblich sollen sich dadurch viele der Kritikpunkte „erledigen“. So richtig sehe ich das bei anderen dienstjungen Richtern aber nicht. Die Gefahr ist natürlich auch groß, dass man für einen Wechsel nach der Verplanung dann doch zu „bequem“ ist.
Inwiefern sollen sich die von dir beschriebenen Probleme denn nach der Verplanung erledigen? Arbeit wird danach ja nicht weniger oder eine andere?
Ggf. durch Routine? Oder man entwickelt doch noch die notwendige „Null-bock-Einstellung“ mit der man seine Erfüllung dann außerhalb des Richterberufs erreichen kann.
Weiß nicht, ich war in der Ordentlichen und hatte nach ca. 3-4 Monaten vernünftige Routine. Die Dinge die mir am Richterjob nicht gefallen haben, wären nicht mit der Verplanung verschwunden.
03.02.2024, 17:54
Arbeitsgerichtsbarkeit war für mich immer „Bis zu 90% der Erledigungen durch Vergleich, 20h-Woche, keine schwierigen Kollegen/Vorsitzenden“. Aber klang eigentlich immer schon etwas zu gut, um wahr zu sein ;-)
08.02.2024, 10:16
Würdest du vielleicht verraten um welches Bundesland es geht?
09.02.2024, 00:32
Ungern. Die Richteranzahl in den jeweiligen Arbeitsgerichtsbarkeiten ist grundsätzlich überschaubar und daher das Risiko einer Identifizierung meiner Person zu hoch. Ich verspreche aber, dies offenzulegen, wenn ich tatsächlich das Entlassungsgesuch gestellt habe.


