• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft?
1 2 »
Antworten

 
Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft?
jur123
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Nov 2022
#1
29.01.2024, 11:56
Hallo zusammen,

ich hätte gerne ein paar Infos von Leuten die die Justiz verlassen haben.
Insbesondere frage ich mich, ob es irgendeine Art Zeugnis gibt, das man verlangen kann? Da ich ja aktuell bei Vorstellungsgesprächen eigentlich nur sagen kann, ich arbeite seit dem Tag xy bei der Justiz. 
Ich habe nämlich bisher nur eine Zwischenbeurteilung bekommen (nach 1,5 Jahren, bin also auch noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit). Allerdings wurde mir gesagt, diese sei nur intern, also auch nur für die Personalakte dort gedacht. Ich selbst habe diese nur einmal kurz gesehen. Auch war ich damals nicht wirklich zufrieden mit der "Bewertung" also dem Text, aber das wurde ignoriert und gesagt, ich solle das so hinnehmen, immerhin wurde ich für "geeignet" gehalten in dieser Bewertung.
Generell würde ich gerne wissen, wie es Leuten ergangen ist, die in die freie Wirtschaft gewechselt sind? Ich habe insgesamt nämlich auch vor, mich eher auf Stellen zu bewerben, die weniger mit Recht, eher auf kleinere Leitungsfunktionen die mehr mit BWL zu tun haben und insgesamt flexible Arbeitszeiten/ unabhängiger Arbeitsort mit 100 % remote bieten zu bewerben. Natürlich würde ich dabei auch in Kauf nehmen weniger zu verdienen. Ich traue mir durchaus zu, mich auch in diverse Gebiete wie Sales oder Logistik einzuarbeiten. Das sind auch so überwiegend die Bereiche in denen ich 100 % remote Jobs gefunden habe (für den Rechtsanwalts- und Jura Bereich ist mir dies nicht bekannt).
Ich habe nämlich vor, einen Teil des Jahres nicht in Deutschland zu verbringen und möchte daher ortsunabhängig arbeiten.

Allerdings frage ich mich, ob ich da überhaupt irgendeine Chance habe... aktuell habe ich von den letzten 2,5 Jahren nichts vorzuweisen, also kein Zeugnis oder sonstiges (und wenn dann nur eines, welches ich aufgrund des unterirdischen Textes nicht vorzeigen möchte). Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren eigentlich hauptsächlich allgemeines Strafrecht gemacht, das bringt mir ja absolut 0,0 in der freien Wirtschaft. Ich könnte nur darauf bauen, dass ich 2 überdurchschnittliche juristische Staatsexamina habe und die letzten Jahre als Staatsanwalt gearbeitet habe. 
Für die Jobs wie sie mich interessieren, wird das aber vermute ich nicht von Belang sein.
Daher würde mich auch interessieren, falls jemand dabei ist hier, der quasi einen Branchenwechsel vorgenommen hat? (ohne noch ein BWL Studium dranzuhängen).
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.394
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#2
29.01.2024, 12:11
Arbeitszeugnisse interessieren meiner Erfahrung nach niemanden. Vom aktuellen Arbeitgeber wird es nicht verlangt und für das Zeugnis Vorarbeitgeber ist meistens zu viel Zeit vergangen, so dass der Inhalt wenig relevant ist.
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 407
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#3
29.01.2024, 14:30
(29.01.2024, 11:56)jur123 schrieb:  Hallo zusammen,

ich hätte gerne ein paar Infos von Leuten die die Justiz verlassen haben.
Insbesondere frage ich mich, ob es irgendeine Art Zeugnis gibt, das man verlangen kann? Da ich ja aktuell bei Vorstellungsgesprächen eigentlich nur sagen kann, ich arbeite seit dem Tag xy bei der Justiz. 
Ich habe nämlich bisher nur eine Zwischenbeurteilung bekommen (nach 1,5 Jahren, bin also auch noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit). Allerdings wurde mir gesagt, diese sei nur intern, also auch nur für die Personalakte dort gedacht. Ich selbst habe diese nur einmal kurz gesehen. Auch war ich damals nicht wirklich zufrieden mit der "Bewertung" also dem Text, aber das wurde ignoriert und gesagt, ich solle das so hinnehmen, immerhin wurde ich für "geeignet" gehalten in dieser Bewertung.
Generell würde ich gerne wissen, wie es Leuten ergangen ist, die in die freie Wirtschaft gewechselt sind? Ich habe insgesamt nämlich auch vor, mich eher auf Stellen zu bewerben, die weniger mit Recht, eher auf kleinere Leitungsfunktionen die mehr mit BWL zu tun haben und insgesamt flexible Arbeitszeiten/ unabhängiger Arbeitsort mit 100 % remote bieten zu bewerben. Natürlich würde ich dabei auch in Kauf nehmen weniger zu verdienen. Ich traue mir durchaus zu, mich auch in diverse Gebiete wie Sales oder Logistik einzuarbeiten. Das sind auch so überwiegend die Bereiche in denen ich 100 % remote Jobs gefunden habe (für den Rechtsanwalts- und Jura Bereich ist mir dies nicht bekannt).
Ich habe nämlich vor, einen Teil des Jahres nicht in Deutschland zu verbringen und möchte daher ortsunabhängig arbeiten.

Allerdings frage ich mich, ob ich da überhaupt irgendeine Chance habe... aktuell habe ich von den letzten 2,5 Jahren nichts vorzuweisen, also kein Zeugnis oder sonstiges (und wenn dann nur eines, welches ich aufgrund des unterirdischen Textes nicht vorzeigen möchte). Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren eigentlich hauptsächlich allgemeines Strafrecht gemacht, das bringt mir ja absolut 0,0 in der freien Wirtschaft. Ich könnte nur darauf bauen, dass ich 2 überdurchschnittliche juristische Staatsexamina habe und die letzten Jahre als Staatsanwalt gearbeitet habe. 
Für die Jobs wie sie mich interessieren, wird das aber vermute ich nicht von Belang sein.
Daher würde mich auch interessieren, falls jemand dabei ist hier, der quasi einen Branchenwechsel vorgenommen hat? (ohne noch ein BWL Studium dranzuhängen).

Bedenke, dass (sehr) viele Jobs, die 100 % Remote gemacht werden können, dass Ausland nicht mit einschließen, bzw. oftmals zumindest nicht länger als für einen Monat pro Jahr. 

Das Thema mit dem fehlenden Arbeitszeugnis würde ich entspannt angehen - wenn du wirklich den Bereich wechseln willst, dürfte ein Zeugnis für einen StA ohnehin nicht viel Relevanz haben. Ansonsten müsstest du eine Durchschrift deiner Beurteilung bekommen haben, die kann man schon mit vorlegen. Du kannst ansonsten auch ein Arbeitszeugnis beantragen (glaube das würde in der Justiz dann qualifiziertes Dienstzeugnis heißen). Da weiß dann aber jeder was Sache ist...

Allgemein wirst du halt mit Jura und Justiz nicht der Typ sein, auf den jede Firma im Bereich Sales / Logistik wartet. Den Wechsel von StA/Gericht zu einen Neuanfang ganz unten würde ich mir gut überlegen.
Suchen
Zitieren
jur123
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Nov 2022
#4
29.01.2024, 16:31
(29.01.2024, 14:30)Homer S. schrieb:  
(29.01.2024, 11:56)jur123 schrieb:  Hallo zusammen,

ich hätte gerne ein paar Infos von Leuten die die Justiz verlassen haben.
Insbesondere frage ich mich, ob es irgendeine Art Zeugnis gibt, das man verlangen kann? Da ich ja aktuell bei Vorstellungsgesprächen eigentlich nur sagen kann, ich arbeite seit dem Tag xy bei der Justiz. 
Ich habe nämlich bisher nur eine Zwischenbeurteilung bekommen (nach 1,5 Jahren, bin also auch noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit). Allerdings wurde mir gesagt, diese sei nur intern, also auch nur für die Personalakte dort gedacht. Ich selbst habe diese nur einmal kurz gesehen. Auch war ich damals nicht wirklich zufrieden mit der "Bewertung" also dem Text, aber das wurde ignoriert und gesagt, ich solle das so hinnehmen, immerhin wurde ich für "geeignet" gehalten in dieser Bewertung.
Generell würde ich gerne wissen, wie es Leuten ergangen ist, die in die freie Wirtschaft gewechselt sind? Ich habe insgesamt nämlich auch vor, mich eher auf Stellen zu bewerben, die weniger mit Recht, eher auf kleinere Leitungsfunktionen die mehr mit BWL zu tun haben und insgesamt flexible Arbeitszeiten/ unabhängiger Arbeitsort mit 100 % remote bieten zu bewerben. Natürlich würde ich dabei auch in Kauf nehmen weniger zu verdienen. Ich traue mir durchaus zu, mich auch in diverse Gebiete wie Sales oder Logistik einzuarbeiten. Das sind auch so überwiegend die Bereiche in denen ich 100 % remote Jobs gefunden habe (für den Rechtsanwalts- und Jura Bereich ist mir dies nicht bekannt).
Ich habe nämlich vor, einen Teil des Jahres nicht in Deutschland zu verbringen und möchte daher ortsunabhängig arbeiten.

Allerdings frage ich mich, ob ich da überhaupt irgendeine Chance habe... aktuell habe ich von den letzten 2,5 Jahren nichts vorzuweisen, also kein Zeugnis oder sonstiges (und wenn dann nur eines, welches ich aufgrund des unterirdischen Textes nicht vorzeigen möchte). Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren eigentlich hauptsächlich allgemeines Strafrecht gemacht, das bringt mir ja absolut 0,0 in der freien Wirtschaft. Ich könnte nur darauf bauen, dass ich 2 überdurchschnittliche juristische Staatsexamina habe und die letzten Jahre als Staatsanwalt gearbeitet habe. 
Für die Jobs wie sie mich interessieren, wird das aber vermute ich nicht von Belang sein.
Daher würde mich auch interessieren, falls jemand dabei ist hier, der quasi einen Branchenwechsel vorgenommen hat? (ohne noch ein BWL Studium dranzuhängen).

Bedenke, dass (sehr) viele Jobs, die 100 % Remote gemacht werden können, dass Ausland nicht mit einschließen, bzw. oftmals zumindest nicht länger als für einen Monat pro Jahr. 

Das Thema mit dem fehlenden Arbeitszeugnis würde ich entspannt angehen - wenn du wirklich den Bereich wechseln willst, dürfte ein Zeugnis für einen StA ohnehin nicht viel Relevanz haben. Ansonsten müsstest du eine Durchschrift deiner Beurteilung bekommen haben, die kann man schon mit vorlegen. Du kannst ansonsten auch ein Arbeitszeugnis beantragen (glaube das würde in der Justiz dann qualifiziertes Dienstzeugnis heißen). Da weiß dann aber jeder was Sache ist...

Allgemein wirst du halt mit Jura und Justiz nicht der Typ sein, auf den jede Firma im Bereich Sales / Logistik wartet. Den Wechsel von StA/Gericht zu einen Neuanfang ganz unten würde ich mir gut überlegen.


Warum sollte "jeder wissen was Sache ist" wenn ich die Justiz verlassen möchte und daher ein Arbeitszeugnis für die Vorlage bei neuen Arbeitgebern fordere?   Fragezeichen
Ja, insbesondere deswegen werde ich den Bereich Jura vermutlich verlassen müssen, da es in den Jura Jobs ohnehin schon schwierig ist 100% HO zu bekommen und erst recht wenn es auch noch flexibel im Ausland sein soll. Ich kenne aber einige Leute, die im Bereich Sales/generell BWL arbeiten und dies überwiegend auch von anderen Orten aus.
Nur ist eben die Frage, ob ich da überhaupt irgendwelche Chancen habe da rein zu kommen. Wie gesagt, Gehalt ist mir relativ egal, ich sollte nur halbwegs davon leben können. Und ja, ich gebe etwas auf, aber ich bin einfach unglücklich. Ich bin Anfang 30 und kann mir aktuell nicht vorstellen mein ganzes Leben lang die Papierakten 9 to 5 hin und her zu schieben.
Suchen
Zitieren
Diesdasananas
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#5
29.01.2024, 16:40
(29.01.2024, 16:31)jur123 schrieb:  
(29.01.2024, 14:30)Homer S. schrieb:  
(29.01.2024, 11:56)jur123 schrieb:  Hallo zusammen,

ich hätte gerne ein paar Infos von Leuten die die Justiz verlassen haben.
Insbesondere frage ich mich, ob es irgendeine Art Zeugnis gibt, das man verlangen kann? Da ich ja aktuell bei Vorstellungsgesprächen eigentlich nur sagen kann, ich arbeite seit dem Tag xy bei der Justiz. 
Ich habe nämlich bisher nur eine Zwischenbeurteilung bekommen (nach 1,5 Jahren, bin also auch noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit). Allerdings wurde mir gesagt, diese sei nur intern, also auch nur für die Personalakte dort gedacht. Ich selbst habe diese nur einmal kurz gesehen. Auch war ich damals nicht wirklich zufrieden mit der "Bewertung" also dem Text, aber das wurde ignoriert und gesagt, ich solle das so hinnehmen, immerhin wurde ich für "geeignet" gehalten in dieser Bewertung.
Generell würde ich gerne wissen, wie es Leuten ergangen ist, die in die freie Wirtschaft gewechselt sind? Ich habe insgesamt nämlich auch vor, mich eher auf Stellen zu bewerben, die weniger mit Recht, eher auf kleinere Leitungsfunktionen die mehr mit BWL zu tun haben und insgesamt flexible Arbeitszeiten/ unabhängiger Arbeitsort mit 100 % remote bieten zu bewerben. Natürlich würde ich dabei auch in Kauf nehmen weniger zu verdienen. Ich traue mir durchaus zu, mich auch in diverse Gebiete wie Sales oder Logistik einzuarbeiten. Das sind auch so überwiegend die Bereiche in denen ich 100 % remote Jobs gefunden habe (für den Rechtsanwalts- und Jura Bereich ist mir dies nicht bekannt).
Ich habe nämlich vor, einen Teil des Jahres nicht in Deutschland zu verbringen und möchte daher ortsunabhängig arbeiten.

Allerdings frage ich mich, ob ich da überhaupt irgendeine Chance habe... aktuell habe ich von den letzten 2,5 Jahren nichts vorzuweisen, also kein Zeugnis oder sonstiges (und wenn dann nur eines, welches ich aufgrund des unterirdischen Textes nicht vorzeigen möchte). Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren eigentlich hauptsächlich allgemeines Strafrecht gemacht, das bringt mir ja absolut 0,0 in der freien Wirtschaft. Ich könnte nur darauf bauen, dass ich 2 überdurchschnittliche juristische Staatsexamina habe und die letzten Jahre als Staatsanwalt gearbeitet habe. 
Für die Jobs wie sie mich interessieren, wird das aber vermute ich nicht von Belang sein.
Daher würde mich auch interessieren, falls jemand dabei ist hier, der quasi einen Branchenwechsel vorgenommen hat? (ohne noch ein BWL Studium dranzuhängen).

Bedenke, dass (sehr) viele Jobs, die 100 % Remote gemacht werden können, dass Ausland nicht mit einschließen, bzw. oftmals zumindest nicht länger als für einen Monat pro Jahr. 

Das Thema mit dem fehlenden Arbeitszeugnis würde ich entspannt angehen - wenn du wirklich den Bereich wechseln willst, dürfte ein Zeugnis für einen StA ohnehin nicht viel Relevanz haben. Ansonsten müsstest du eine Durchschrift deiner Beurteilung bekommen haben, die kann man schon mit vorlegen. Du kannst ansonsten auch ein Arbeitszeugnis beantragen (glaube das würde in der Justiz dann qualifiziertes Dienstzeugnis heißen). Da weiß dann aber jeder was Sache ist...

Allgemein wirst du halt mit Jura und Justiz nicht der Typ sein, auf den jede Firma im Bereich Sales / Logistik wartet. Den Wechsel von StA/Gericht zu einen Neuanfang ganz unten würde ich mir gut überlegen.


Warum sollte "jeder wissen was Sache ist" wenn ich die Justiz verlassen möchte und daher ein Arbeitszeugnis für die Vorlage bei neuen Arbeitgebern fordere?   Fragezeichen
Ja, insbesondere deswegen werde ich den Bereich Jura vermutlich verlassen müssen, da es in den Jura Jobs ohnehin schon schwierig ist 100% HO zu bekommen und erst recht wenn es auch noch flexibel im Ausland sein soll. Ich kenne aber einige Leute, die im Bereich Sales/generell BWL arbeiten und dies überwiegend auch von anderen Orten aus.
Nur ist eben die Frage, ob ich da überhaupt irgendwelche Chancen habe da rein zu kommen. Wie gesagt, Gehalt ist mir relativ egal, ich sollte nur halbwegs davon leben können. Und ja, ich gebe etwas auf, aber ich bin einfach unglücklich. Ich bin Anfang 30 und kann mir aktuell nicht vorstellen mein ganzes Leben lang die Papierakten 9 to 5 hin und her zu schieben.


Dann schau dich doch bei Unternehmen um mit Sitz im Ausland. In Deutschland ist die Remote Arbeit außerhalb der BRD deswegen sehr ungern gesehen, weil das zu drastischen steuerlichen Nachteilen Deines Arbeitgebers führen kann. Das hat nichts zu tun mit juristischem Bereich oder nicht. Ja, es wird zum Teil faktisch anders gelebt, aber das ist ziemlich riskant. Läuft unter dem Stichwort „steuerliche Betriebsstätte“. Auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist das für Deutsche Arbeitgeber haarig. 

Kurzzeitig ist das alles weniger ein Problem, aber wenn du über Monate hinweg im Ausland bist, wird es vermutlich schwierig.
Suchen
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
29.01.2024, 19:04
Bewirb dich doch einfach. Dann wirst du schon sehen, ob man an dir Interesse hat. Das Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers will in der Regel niemand sehen, denn allen ist klar, dass dies keiner ohne besondere Begründung einfordern wird.

Mit der Leitungsebene wird es allerdings vermutlich erstmal nichts. Wenn du keine Vorkenntnisse in BWL hast, bist du Quereinsteiger, der unten anfängt. Das hat weniger mit deinem Wechsel aus der Justiz zu tun, als damit, dass Jura und BWL zwei getrennte Studiengänge sind und ein Jurist nur selten vertiefte Kenntnisse in BWL mitbringt. Wenn dir dein Studium anerkannt werden sollte, wäre das schon super (ich glaube es aber nicht). Wenn du wirklich umsattteln willst, wäre der Betriebswirt daher langfristig eine sinnvolle Investition um dein Interesse für BWLnahe Tätigkeiten glaubhaft zu machen.

Zur Remotetätigkeit haben die anderen schon viel geschrieben. So einfach ist das nicht. Wir erlauben unsern Mitarbeitern nur wenige Tage im Ausland, da dies steuerlich sonst zu Problemen führt.
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 407
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#7
29.01.2024, 19:13
(29.01.2024, 16:31)jur123 schrieb:  
(29.01.2024, 14:30)Homer S. schrieb:  
(29.01.2024, 11:56)jur123 schrieb:  Hallo zusammen,

ich hätte gerne ein paar Infos von Leuten die die Justiz verlassen haben.
Insbesondere frage ich mich, ob es irgendeine Art Zeugnis gibt, das man verlangen kann? Da ich ja aktuell bei Vorstellungsgesprächen eigentlich nur sagen kann, ich arbeite seit dem Tag xy bei der Justiz. 
Ich habe nämlich bisher nur eine Zwischenbeurteilung bekommen (nach 1,5 Jahren, bin also auch noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit). Allerdings wurde mir gesagt, diese sei nur intern, also auch nur für die Personalakte dort gedacht. Ich selbst habe diese nur einmal kurz gesehen. Auch war ich damals nicht wirklich zufrieden mit der "Bewertung" also dem Text, aber das wurde ignoriert und gesagt, ich solle das so hinnehmen, immerhin wurde ich für "geeignet" gehalten in dieser Bewertung.
Generell würde ich gerne wissen, wie es Leuten ergangen ist, die in die freie Wirtschaft gewechselt sind? Ich habe insgesamt nämlich auch vor, mich eher auf Stellen zu bewerben, die weniger mit Recht, eher auf kleinere Leitungsfunktionen die mehr mit BWL zu tun haben und insgesamt flexible Arbeitszeiten/ unabhängiger Arbeitsort mit 100 % remote bieten zu bewerben. Natürlich würde ich dabei auch in Kauf nehmen weniger zu verdienen. Ich traue mir durchaus zu, mich auch in diverse Gebiete wie Sales oder Logistik einzuarbeiten. Das sind auch so überwiegend die Bereiche in denen ich 100 % remote Jobs gefunden habe (für den Rechtsanwalts- und Jura Bereich ist mir dies nicht bekannt).
Ich habe nämlich vor, einen Teil des Jahres nicht in Deutschland zu verbringen und möchte daher ortsunabhängig arbeiten.

Allerdings frage ich mich, ob ich da überhaupt irgendeine Chance habe... aktuell habe ich von den letzten 2,5 Jahren nichts vorzuweisen, also kein Zeugnis oder sonstiges (und wenn dann nur eines, welches ich aufgrund des unterirdischen Textes nicht vorzeigen möchte). Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren eigentlich hauptsächlich allgemeines Strafrecht gemacht, das bringt mir ja absolut 0,0 in der freien Wirtschaft. Ich könnte nur darauf bauen, dass ich 2 überdurchschnittliche juristische Staatsexamina habe und die letzten Jahre als Staatsanwalt gearbeitet habe. 
Für die Jobs wie sie mich interessieren, wird das aber vermute ich nicht von Belang sein.
Daher würde mich auch interessieren, falls jemand dabei ist hier, der quasi einen Branchenwechsel vorgenommen hat? (ohne noch ein BWL Studium dranzuhängen).

Bedenke, dass (sehr) viele Jobs, die 100 % Remote gemacht werden können, dass Ausland nicht mit einschließen, bzw. oftmals zumindest nicht länger als für einen Monat pro Jahr. 

Das Thema mit dem fehlenden Arbeitszeugnis würde ich entspannt angehen - wenn du wirklich den Bereich wechseln willst, dürfte ein Zeugnis für einen StA ohnehin nicht viel Relevanz haben. Ansonsten müsstest du eine Durchschrift deiner Beurteilung bekommen haben, die kann man schon mit vorlegen. Du kannst ansonsten auch ein Arbeitszeugnis beantragen (glaube das würde in der Justiz dann qualifiziertes Dienstzeugnis heißen). Da weiß dann aber jeder was Sache ist...

Allgemein wirst du halt mit Jura und Justiz nicht der Typ sein, auf den jede Firma im Bereich Sales / Logistik wartet. Den Wechsel von StA/Gericht zu einen Neuanfang ganz unten würde ich mir gut überlegen.


Warum sollte "jeder wissen was Sache ist" wenn ich die Justiz verlassen möchte und daher ein Arbeitszeugnis für die Vorlage bei neuen Arbeitgebern fordere?   Fragezeichen
Ja, insbesondere deswegen werde ich den Bereich Jura vermutlich verlassen müssen, da es in den Jura Jobs ohnehin schon schwierig ist 100% HO zu bekommen und erst recht wenn es auch noch flexibel im Ausland sein soll. Ich kenne aber einige Leute, die im Bereich Sales/generell BWL arbeiten und dies überwiegend auch von anderen Orten aus.
Nur ist eben die Frage, ob ich da überhaupt irgendwelche Chancen habe da rein zu kommen. Wie gesagt, Gehalt ist mir relativ egal, ich sollte nur halbwegs davon leben können. Und ja, ich gebe etwas auf, aber ich bin einfach unglücklich. Ich bin Anfang 30 und kann mir aktuell nicht vorstellen mein ganzes Leben lang die Papierakten 9 to 5 hin und her zu schieben.


Mit dem "dann weiß jeder was Sache ist" meinte ich, dass die Verwaltung deines Dienstherrn dann auf deinen Wechselwunsch schließen kann.

Bei den Big 4 ist zumindest nahezu 100% Remote auch die Regel, hier geht zumindest bei Deloitte wohl auch 1 Monate aus dem Ausland. Denke da ist aber noch viel im Fluss. Vielleicht das ja eine Option. Hier kannst du zumindest an der Schnittstelle mit Jura anfangen und dich ggf dann in die von dir gewünschte Richtung entwickeln...

Gibt aber übrigens auch juristische Tätigkeiten die (meiner Ansicht nach) abwechslungsreicher sind als die Justiz. War auch dort und hatte den gleichen "Aktenüberdruss".
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2024, 19:14 von Homer S..)
Suchen
Zitieren
juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#8
29.01.2024, 21:03
Um nochmals auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Ja, das Beamtenrecht sieht die Erteilung eines Dienstzeugnisses auf Antrag u.a. für den vom TE geschilderten Fall (Bewerbung auf eine Stelle außerhalb des öffentlichen Dienstes) ausdrücklich vor (in BW z.B. geregelt in § 51 Abs. 3 LBG). Dass das auch für Richter gilt (die ja keine Beamten sind), ergibt sich aus § 5 Abs. 5 LRiStAG. Wie das in anderen BL geregelt ist, weiß ich nicht, ein Blick ins dortige Landesbeamtengesetzt lohnt sich aber bestimmt  Smile
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.024
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
29.01.2024, 23:48
Wenn Du beurteilt worden bist, steht Dir eine Ausfertigung auch zu, ggf. kannst Du die Personalakte einsehen. "Nur intern" ist das keinesfalls. Ehrlich gesagt ist das aus meinem Erleben schon nicht vorstellbar, dass man keine Abschrift überlassen bekommt - immer wieder krass, wie die Sitten mancherorts zu sein scheinen...
Suchen
Zitieren
juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#10
30.01.2024, 09:36
(29.01.2024, 23:48)Praktiker schrieb:  Wenn Du beurteilt worden bist, steht Dir eine Ausfertigung auch zu, ggf. kannst Du die Personalakte einsehen. "Nur intern" ist das keinesfalls. Ehrlich gesagt ist das aus meinem Erleben schon nicht vorstellbar, dass man keine Abschrift überlassen bekommt - immer wieder krass, wie die Sitten mancherorts zu sein scheinen...

Ich bezweifle, dass eine dienstliche Beurteilung, die nicht ausgehändigt wurde, überhaupt wirksam ist und zur Grundlage von Personalentscheidungen gemacht werden kann.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus