16.01.2024, 22:50
Vielen Dank an alle für das Mitteilen der Sachverhalte und eurer Lösungen!
An die NRWler: Wurde euch heute der § 81 b StPO als mögliche EGL genannt? Ich hätte ihn nämlich nicht gekannt.
Und wurdet ihr in der Z Klausur auf § 906 BGB hingewiesen? Auch den hätte ich vermutlich übersehen
An die NRWler: Wurde euch heute der § 81 b StPO als mögliche EGL genannt? Ich hätte ihn nämlich nicht gekannt.
Und wurdet ihr in der Z Klausur auf § 906 BGB hingewiesen? Auch den hätte ich vermutlich übersehen
17.01.2024, 01:42
(16.01.2024, 22:50)CulpaIC schrieb: Vielen Dank an alle für das Mitteilen der Sachverhalte und eurer Lösungen!
An die NRWler: Wurde euch heute der § 81 b StPO als mögliche EGL genannt? Ich hätte ihn nämlich nicht gekannt.
Und wurdet ihr in der Z Klausur auf § 906 BGB hingewiesen? Auch den hätte ich vermutlich übersehen
Auf 81b wurde nicht hingewiesen. In den Schriftstücken hieß es immer nur "[...] StPO". Der 81b musste selbst gefunden werden. Da das allerdings die einzige Norm bzgl der erkennungsdienstlichen Behandlung ist, war das kein Hexenwerk.
Und nein, auf den 906 wurde auch nicht hingewiesen. Den findet man aber durch die Kommentierung zum 1004 sehr gut.
17.01.2024, 01:45
(16.01.2024, 20:48)Hermann (NRW_K) schrieb: seid ihr im Gutachten direkt auf Eilrechtsschutz gegangen? Ich habe die Klage durchgeprüft und in den Zweckmäßigkeitserwägungen den Eil-RS nach 80 V dargestellt
Direkt auf 80 V, weil die Klage im Rahmen dessen ja mitgeprüft wird (Zulässigkeit im Rechtsschutzbedürfnis und Begründetheit in der Interessenabwägung). Zudem ergab sich aus meiner Sicht aus dem Mandantenbegehren nicht, dass die Klage separat auf Erfolg geprüft werden sollte. Im Gegenteil sagte der Mandant ja sogar, dass es ihm egal sei, ob die Klage am Ende Erfolg hat. Es ging ihm allein darum, zu dem angesetzten Termin nicht erscheinen zu müssen und eine gerichtliche Entscheidung abwarten zu können.
In der Zweckmäßigkeit habe ich mich dann darauf beschränkt, den 80 V-Antrag zu empfehlen, die Klage zunächst aufrecht zu erhalten (falls 80 V scheitern sollte, könnte M zudem zurücknehmen oder als erledigt erklären). Außerdem raten, den Mandanten auch im Hauptverfahren zu vertreten und das Übliche bzgl. Kostenrisiko.
17.01.2024, 02:05
(17.01.2024, 01:42)ref12345 schrieb:(16.01.2024, 22:50)CulpaIC schrieb: Vielen Dank an alle für das Mitteilen der Sachverhalte und eurer Lösungen!
An die NRWler: Wurde euch heute der § 81 b StPO als mögliche EGL genannt? Ich hätte ihn nämlich nicht gekannt.
Und wurdet ihr in der Z Klausur auf § 906 BGB hingewiesen? Auch den hätte ich vermutlich übersehen
Auf 81b wurde nicht hingewiesen. In den Schriftstücken hieß es immer nur "[...] StPO". Der 81b musste selbst gefunden werden. Da das allerdings die einzige Norm bzgl der erkennungsdienstlichen Behandlung ist, war das kein Hexenwerk.
Und nein, auf den 906 wurde auch nicht hingewiesen. Den findet man aber durch die Kommentierung zum 1004 sehr gut.
Stand das mit […] StPO auch in Hessen?
17.01.2024, 08:22
(17.01.2024, 02:05)De Valencia schrieb:(17.01.2024, 01:42)ref12345 schrieb:(16.01.2024, 22:50)CulpaIC schrieb: Vielen Dank an alle für das Mitteilen der Sachverhalte und eurer Lösungen!
An die NRWler: Wurde euch heute der § 81 b StPO als mögliche EGL genannt? Ich hätte ihn nämlich nicht gekannt.
Und wurdet ihr in der Z Klausur auf § 906 BGB hingewiesen? Auch den hätte ich vermutlich übersehen
Auf 81b wurde nicht hingewiesen. In den Schriftstücken hieß es immer nur "[...] StPO". Der 81b musste selbst gefunden werden. Da das allerdings die einzige Norm bzgl der erkennungsdienstlichen Behandlung ist, war das kein Hexenwerk.
Und nein, auf den 906 wurde auch nicht hingewiesen. Den findet man aber durch die Kommentierung zum 1004 sehr gut.
Stand das mit […] StPO auch in Hessen?
Nein, da stand nur […] ohne Gesetz dahinter. Ich bin auch gar nicht sicher, ob denn tatsächlich jeder gesehen hat.
17.01.2024, 08:49
An die Hessen: Wann rechnet ihr mit der Mündlichen? Mitte Ende Mai?
17.01.2024, 11:01
(17.01.2024, 01:42)ref12345 schrieb:(16.01.2024, 22:50)CulpaIC schrieb: Vielen Dank an alle für das Mitteilen der Sachverhalte und eurer Lösungen!
An die NRWler: Wurde euch heute der § 81 b StPO als mögliche EGL genannt? Ich hätte ihn nämlich nicht gekannt.
Und wurdet ihr in der Z Klausur auf § 906 BGB hingewiesen? Auch den hätte ich vermutlich übersehen
Auf 81b wurde nicht hingewiesen. In den Schriftstücken hieß es immer nur "[...] StPO". Der 81b musste selbst gefunden werden. Da das allerdings die einzige Norm bzgl der erkennungsdienstlichen Behandlung ist, war das kein Hexenwerk.
Und nein, auf den 906 wurde auch nicht hingewiesen. Den findet man aber durch die Kommentierung zum 1004 sehr gut.
Danke für die Antwort!
17.01.2024, 11:29
17.01.2024, 15:00
Hat irgendwer aus Hessen auch den § 18 III 2 HSOG als EMGL?
17.01.2024, 15:06
Also nichts für ungut, aber die Tatsache, dass man in NRW eine Klausur mit PC schreiben darf, dann noch auf die StPO Norm hingewiesen wird, während man in Hessen auf keine Norm hingewiesen wird und die annährend gleiche, aber noch schwieriger ausgestaltete Klausur in der gleichen Zeit mit der Hand schreiben muss, empfinde ich schon als ziemlich ungerecht...