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  5. Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf
1 2 »
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Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf
eflatun
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Registriert seit: Mar 2022
#1
18.12.2023, 21:10
Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#2
19.12.2023, 00:42
Nicht Düsseldorf, aber bei mir wurden nur in ca. 3 oder 4 Fällen Stichproben nachgefordert. Somit wird voraussichtlich sowieso keine Nachfrage zu diesen Fällen kommen kommen.
Selbst wenn genau zu diesen Fällen Stichproben gefordert werden, hast du ja eine gute Erklärung für deine fehlende Unterschrift parat. Da es nicht so selten vorkommt, dass der Junganwalt nicht selbst unterschreibt, würde ich mir an deiner Stelle überhaupt keine Sorgen machen. Dein Kürzel steht auf den Schriftsätzen und deine Erklärung ist logisch nachvollziehbar. Das wird man dir schon abkaufen.
So schlimm sind die auch nicht drauf. Das sind alles Berufskollegen, die dir sicherlich nicht den Kopf abreißen werden.

Die Ergebnisse der Klausuren hast du inzwischen vorliegen und bestanden, nehme ich an? Glückwunsch dazu noch :-)
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NRWlul
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Themen: 0
Registriert seit: Feb 2020
#3
19.12.2023, 11:06
Ansonsten kann Dein Chef bzw. der nach außen in Erscheinung getretene RA nach einer Nachfrage gegenüber der RAK auch schriftlich bestätigen bzw. versichern, dass Du die Akten bzw. Verfahren bearbeitet hast. Ist unproblematisch.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2023, 11:07 von NRWlul.)
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Hans123
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#4
19.12.2023, 16:57
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.
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eflatun
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Registriert seit: Mar 2022
#5
21.12.2023, 11:49
(19.12.2023, 00:42)Egal schrieb:  Nicht Düsseldorf, aber bei mir wurden nur in ca. 3 oder 4 Fällen Stichproben nachgefordert. Somit wird voraussichtlich sowieso keine Nachfrage zu diesen Fällen kommen kommen.
Selbst wenn genau zu diesen Fällen Stichproben gefordert werden, hast du ja eine gute Erklärung für deine fehlende Unterschrift parat. Da es nicht so selten vorkommt, dass der Junganwalt nicht selbst unterschreibt, würde ich mir an deiner Stelle überhaupt keine Sorgen machen. Dein Kürzel steht auf den Schriftsätzen und deine Erklärung ist logisch nachvollziehbar. Das wird man dir schon abkaufen.
So schlimm sind die auch nicht drauf. Das sind alles Berufskollegen, die dir sicherlich nicht den Kopf abreißen werden.

Die Ergebnisse der Klausuren hast du inzwischen vorliegen und bestanden, nehme ich an? Glückwunsch dazu noch :-)



Hallo Egal,

vielen Dank! Ja, die Klausuren habe ich bestanden :) jetzt geht es an die Listenerstellung. Mir fehlen leider noch einige gerichtliche Fälle. Ein Anruf bei der RAK Düsseldorf hat ergeben, dass es reicht, wenn man eine eidesstattliche Versicherung beim Antrag abgibt, dass man die Fälle selbst bearbeitet hat.
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eflatun
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#6
21.12.2023, 11:51
(19.12.2023, 11:06)NRWlul schrieb:  Ansonsten kann Dein Chef bzw. der nach außen in Erscheinung getretene RA nach einer Nachfrage gegenüber der RAK auch schriftlich bestätigen bzw. versichern, dass Du die Akten bzw. Verfahren bearbeitet hast. Ist unproblematisch.


Das hat mir die RAK bestätigt :)
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eflatun
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Registriert seit: Mar 2022
#7
21.12.2023, 12:02
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Wie hast du ihn denn erreicht? Ich konnte nur eine bestimmte Dame erreichen, welche generelle Fragen zu Fachanwaltschaften beantworten konnte.

Hast du deinem Antrag eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, dass du alles selbst bearbeitet hast? Dies wurde mir nahegelegt.

Mich würde interessieren, bei was für einer Art von Fällen du die Handakten nachreichen musstest? 18 Fälle scheinen mir doch sehr viel zu sein.

Ein Kollege von mir hat  beispielsweise das Problem, dass er einige Fälle aus einer Massenentlassung hat und man nicht weiß, ob diese separat gewertet werden. Auf den Merkblättern mancher RAKs steht, dass diese Fälle als ein Fall gewertet werden. Es ist blöd, dass auf der RAK Seite Düsseldorf kein Merkblatt hierzu existiert.
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#8
21.12.2023, 16:26
(21.12.2023, 12:02)eflatun schrieb:  
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Wie hast du ihn denn erreicht? Ich konnte nur eine bestimmte Dame erreichen, welche generelle Fragen zu Fachanwaltschaften beantworten konnte.

Hast du deinem Antrag eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, dass du alles selbst bearbeitet hast? Dies wurde mir nahegelegt.

Mich würde interessieren, bei was für einer Art von Fällen du die Handakten nachreichen musstest? 18 Fälle scheinen mir doch sehr viel zu sein.

Ein Kollege von mir hat  beispielsweise das Problem, dass er einige Fälle aus einer Massenentlassung hat und man nicht weiß, ob diese separat gewertet werden. Auf den Merkblättern mancher RAKs steht, dass diese Fälle als ein Fall gewertet werden. Es ist blöd, dass auf der RAK Seite Düsseldorf kein Merkblatt hierzu existiert.

In Hamburg gab es als Muster eine Tabelle, wo man die Fälle eintragen konnte. Die habe ich zwar nicht genutzt, aber darunter war ein Satz als eidesstattliche Versicherung. Ich hatte diesen Satz auch erst vergessen und musste ihn nachreichen.
Masseverfahren hatte ich, glaube ich, jeweils mit 1,0 gewichtet und mit der Berufungsinstanz jeweils noch etwas höher, aber ich habe gerade erst die Tage ein Urteil bei Beck oder so gelesen, wo solche Fälle geringer gewichtet wurden. Bei mir war das zum Glück kein Problem, da ich vorsichtshalber 150,0 Fälle eingereicht habe, falls mir etwas weggestrichen wird.

1,0 war bei mir der klassische Standardfall der Kündigungsschutzklage, 0,2 die einstündige Beratung. Umfangreiche Verfahren inkl. umfangreicher Berufungsinstanz habe ich mit 2,0 gewichtet, ebenso wie die Verfassungsbeschwerde, die ich in einer Sache mit meinem damaligen Chef zusammen verfasst habe.

Hamburg hat ein Merkblatt. Wenn es bei euch keins gibt, kannst du dich ggf. daran orientieren.
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Hans123
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Registriert seit: Mar 2023
#9
21.12.2023, 17:36
(21.12.2023, 12:02)eflatun schrieb:  
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Wie hast du ihn denn erreicht? Ich konnte nur eine bestimmte Dame erreichen, welche generelle Fragen zu Fachanwaltschaften beantworten konnte.

Hast du deinem Antrag eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, dass du alles selbst bearbeitet hast? Dies wurde mir nahegelegt.

Mich würde interessieren, bei was für einer Art von Fällen du die Handakten nachreichen musstest? 18 Fälle scheinen mir doch sehr viel zu sein.

Ein Kollege von mir hat  beispielsweise das Problem, dass er einige Fälle aus einer Massenentlassung hat und man nicht weiß, ob diese separat gewertet werden. Auf den Merkblättern mancher RAKs steht, dass diese Fälle als ein Fall gewertet werden. Es ist blöd, dass auf der RAK Seite Düsseldorf kein Merkblatt hierzu existiert.

Ich habe bei der RAK Düsseldorf angerufen und dort wurde mir seine Nummer mitgeteilt. Er handelt sich um einen Anwalt aus MG (meine ich jedenfalls).

Es wurden hauptsächlich Fälle aus dem kollektiven ArbeitsR angefordert (hatte mehr als die geforderten 5). Also nicht die klassische Kündigungsschutzklage. 

Ich habe keine eidesstattliche Versicherung beigefügt, weil ich alle E-Mails und Schriftsätze verfasst und alle Gerichtstermine wahrgenommen habe. Wenn es dir aber nahegelegt wurde, würde es tun.
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eflatun
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#10
08.01.2024, 21:45
(21.12.2023, 16:26)Egal schrieb:  
(21.12.2023, 12:02)eflatun schrieb:  
(19.12.2023, 16:57)Hans123 schrieb:  
(18.12.2023, 21:10)eflatun schrieb:  Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass hier jmd. aus erster Hand berichten kann. Ich werde meine Frage der RAK auch noch zukommen lassen.

Leider gibt es keine Merkblätter bei der RAK Düsseldorf.

Ich habe frisch meine FA- Lehrgang im ArbeitsR absolviert und stelle mir die Frage, wie Rechtsanwaltskammern mit gerichtlichen Fällen umgehen - hier speziell die RAK Düsseldorf - die man dem Grunde nach selbst bearbeitet hat (Schriftsätze, Mandantenberatung etc), aber ein anderer den Termin wahrnimmt. Oder wie sieht es aus mit Fällen, wo der Chef die Außenkorrespondenz führt, aber man am kanzleiinternen Kürzel merkt, dass es ein anderer bearbeitet hat?

Leider musste ich früher die Sachen im Namen vom Chef machen. Wenn man mir diese Fälle nicht anerkennt, würden mir in meiner Liste 10-15 Fälle fehlen.

Vlllt. kann hier mal jemand berichten.

Vielen Dank im Voraus!

Ich habe dieses Jahr die Zulassung für Arbeitsrecht in Düsseldorf beantragt und vorher telefonisch bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission nachgefragt: Es reicht, wenn in dem Fall einmal irgendwo dein Name auftaucht, sei es in einem Schriftsatz oder im Terminsprotokoll. 

Bei mir wurden zu 18 Fällen die Handakten angefordert (was mich überrascht hat, weil es viel war im Vergleich zu dem, was von Bekannten angefordert wurde), aber bei mir war es kein Problem, da ich alle Fälle selbst bearbeitet habe. Nach der Übersendung gab es keine Rückfragen und es hat 5 Wochen bis zur Zulassung gedauert.

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Wie hast du ihn denn erreicht? Ich konnte nur eine bestimmte Dame erreichen, welche generelle Fragen zu Fachanwaltschaften beantworten konnte.

Hast du deinem Antrag eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, dass du alles selbst bearbeitet hast? Dies wurde mir nahegelegt.

Mich würde interessieren, bei was für einer Art von Fällen du die Handakten nachreichen musstest? 18 Fälle scheinen mir doch sehr viel zu sein.

Ein Kollege von mir hat  beispielsweise das Problem, dass er einige Fälle aus einer Massenentlassung hat und man nicht weiß, ob diese separat gewertet werden. Auf den Merkblättern mancher RAKs steht, dass diese Fälle als ein Fall gewertet werden. Es ist blöd, dass auf der RAK Seite Düsseldorf kein Merkblatt hierzu existiert.

In Hamburg gab es als Muster eine Tabelle, wo man die Fälle eintragen konnte. Die habe ich zwar nicht genutzt, aber darunter war ein Satz als eidesstattliche Versicherung. Ich hatte diesen Satz auch erst vergessen und musste ihn nachreichen.
Masseverfahren hatte ich, glaube ich, jeweils mit 1,0 gewichtet und mit der Berufungsinstanz jeweils noch etwas höher, aber ich habe gerade erst die Tage ein Urteil bei Beck oder so gelesen, wo solche Fälle geringer gewichtet wurden. Bei mir war das zum Glück kein Problem, da ich vorsichtshalber 150,0 Fälle eingereicht habe, falls mir etwas weggestrichen wird.

1,0 war bei mir der klassische Standardfall der Kündigungsschutzklage, 0,2 die einstündige Beratung. Umfangreiche Verfahren inkl. umfangreicher Berufungsinstanz habe ich mit 2,0 gewichtet, ebenso wie die Verfassungsbeschwerde, die ich in einer Sache mit meinem damaligen Chef zusammen verfasst habe.

Hamburg hat ein Merkblatt. Wenn es bei euch keins gibt, kannst du dich ggf. daran orientieren.

Hallo Egal :) 

Kannst du mir bitte sagen, warum du selber eine Gewichtung angegeben hast? Eine derartige Vorgabe habe ich in den Merkblättern bislang nicht gefunden. Man kann aber z.B. bei Massenverfahren begründen, warum ein Fall aus einem Masseverfahren anders zu bewerten ist als andere Fälle. Meistens steht in den Merkblättern, dass Masseverfahren einheitlich als ein Fall bewertet werden...

Und zu deiner Gewichtung bei Beratungssachen: Ich berate sehr viel. Das sieht dann so aus, dass ein Mandant eine bestimmte Rechtsfrage hat und mir die Unterlagen zusendet. Ich gebe dann unter Darlegung der Sach- und Rechtslage eine Handlungsempfehlung ab. Natürlich gibt es auch Fälle, die außergerichtlich geklärt werden, indem mit der Gegenseite bzw. mit den Anwälten korrespondiert wird. Bei solchen Fällen dürfte doch jeder Fall als ein Fall gelten, oder? Denn klassische einstündige Beratungen gibt es ja nicht immer :) Manchmal wollen Mandanten auch nur den Entwurf einer Abmahnung oder Kündigung. Was gilt denn bei sowas?


Danke!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2024, 21:48 von eflatun.)
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