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Klausuren Dezember 2023
neu2023
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Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#261
11.12.2023, 16:09
(11.12.2023, 16:07)RefiGPA23 schrieb:  
(11.12.2023, 16:02)neu2023 schrieb:  
(11.12.2023, 15:54)Laura26BW schrieb:  Was habt ihr an Verfahrensrügen geprüft? Mag sich jemand austauschen?

Also habe das mit der Anklage in den Verfahrenshindernissen, 338 Nr. 5 und mehr habe ich nicht gefunden :(
Was mit der Anklage?


Ob die über das Geschehen mit dem gabelstapler, wo der auf ihn los gefahren ist beachten durften. Frage ob umgrenzungs oder Informationsfunktion der Anklage betroffen also ob es eine prozessuale Tat war oder nicht. Hab es bejaht. Dann wäre die Folgefrage gewesen ob ein Hinweis erteilt wurde 265 aber das wurde es Laut Bearbeitervermerk ja.
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Refi121
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Beiträge: 26
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#262
11.12.2023, 16:14
(11.12.2023, 16:09)neu2023 schrieb:  
(11.12.2023, 16:07)RefiGPA23 schrieb:  
(11.12.2023, 16:02)neu2023 schrieb:  
(11.12.2023, 15:54)Laura26BW schrieb:  Was habt ihr an Verfahrensrügen geprüft? Mag sich jemand austauschen?

Also habe das mit der Anklage in den Verfahrenshindernissen, 338 Nr. 5 und mehr habe ich nicht gefunden :(
Was mit der Anklage?


Ob die über das Geschehen mit dem gabelstapler, wo der auf ihn los gefahren ist beachten durften. Frage ob umgrenzungs oder Informationsfunktion der Anklage betroffen also ob es eine prozessuale Tat war oder nicht. Hab es bejaht. Dann wäre die Folgefrage gewesen ob ein Hinweis erteilt wurde 265 aber das wurde es Laut Bearbeitervermerk ja.

ich habe auf 4 Seiten die Zuständigkeit des AG geprüft, die ja laut BV erlassen war :( richtig dumm einfach.
Und ich habe noch die fehlende Verlesung der Anklage geprüft.
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NRW_EXAMEN
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Beiträge: 26
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Registriert seit: Feb 2023
#263
11.12.2023, 16:17
hab auch bei den verfahrensvss erörtert, ob es nachtragsanklage bedarf oder rechtliche hinweis genügt. hab gesagt tatidentität gegeben, daher keine nachtragsanklage nötig 
hab ferner noch sachliche Zuständigkeit geprüft, denn AG dürfte Verbrechen nicht aburteilen hab dann da inzident 315 b Abs.1, Abs. 3 Ivm 315 abs. 2 geprüft aber Unglücksfall verneint
hab bei den absoluten Revisionsgründen Nr. 5 geprüft 
bei den sachrüge bin ich noch auf strafzumessugn eingegangen 

was habt irh bei der sachrüge geprüft?
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SubsinatorTÜ
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Beiträge: 11
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Registriert seit: Dec 2023
#264
11.12.2023, 16:20
(11.12.2023, 16:02)neu2023 schrieb:  
(11.12.2023, 15:54)Laura26BW schrieb:  Was habt ihr an Verfahrensrügen geprüft? Mag sich jemand austauschen?

Also habe das mit der Anklage in den Verfahrenshindernissen, 338 Nr. 5 und mehr habe ich nicht gefunden :(

338 Nr. 5 dann (-), da kein Verstoß DES GERICHTS, dieses hat erst nach Abschluss der Vernehmung Kenntnis erlangt und keine Übertragung der zu Richtern geltenden Grundsätze. Dann Verstoß 261 und 250 wegen Verlesung statt Vernehmung und damit rechtsfehlerhafter Einführung

Edit: Dazu
Oberlandesgericht Hamm

Az.: 2 Ss 47/06

Beschluss vom 02.03.2006
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2023, 16:27 von SubsinatorTÜ.)
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NRW_EXAMEN
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Beiträge: 26
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Registriert seit: Feb 2023
#265
11.12.2023, 16:27
wie habt ihr das mit dem beschluss und der rücknahme gelöst?
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Laura26BW
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Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#266
11.12.2023, 16:28
(11.12.2023, 16:20)SubsinatorTÜ schrieb:  
(11.12.2023, 16:02)neu2023 schrieb:  
(11.12.2023, 15:54)Laura26BW schrieb:  Was habt ihr an Verfahrensrügen geprüft? Mag sich jemand austauschen?

Also habe das mit der Anklage in den Verfahrenshindernissen, 338 Nr. 5 und mehr habe ich nicht gefunden :(

338 Nr. 5 dann (-), da kein Verstoß DES GERICHTS, dieses hat erst nach Abschluss der Vernehmung Kenntnis erlangt und keine Übertragung der zu Richtern geltenden Grundsätze. Dann Verstoß 261 und 250 wegen Verlesung statt Vernehmung und damit rechtsfehlerhafter Einführung

Edit: Dazu
Oberlandesgericht Hamm

Az.: 2 Ss 47/06

Beschluss vom 02.03.2006

Verstehe deine Ausführungen nicht? Was hätte nicht verlesen werden dürfen? Der Strafantrag muss doch verlesen werden. § 338 Nr. 5 (+) weil keine Heilung, die Zeugenvernehmung hätte wiederholt werden müssen.
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Laura26BW
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Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#267
11.12.2023, 16:30
(11.12.2023, 16:27)NRW_EXAMEN schrieb:  wie habt ihr das mit dem beschluss und der rücknahme gelöst?


Habe gesagt, dass der RA nicht ausdrücklich gem. § 302 Abs. 2 StPO ermächtigt war. Überdies wurde ihm ja die Vollmacht entzogen.

Zuerst habe ich einen Antrag gem. § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung durch das Revisionsgericht geprüft und dort dann die komplette Zulässigkeit der Revision geprüft.
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RefiGPA23
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Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#268
11.12.2023, 16:31
(11.12.2023, 16:28)Laura26BW schrieb:  
(11.12.2023, 16:20)SubsinatorTÜ schrieb:  
(11.12.2023, 16:02)neu2023 schrieb:  
(11.12.2023, 15:54)Laura26BW schrieb:  Was habt ihr an Verfahrensrügen geprüft? Mag sich jemand austauschen?

Also habe das mit der Anklage in den Verfahrenshindernissen, 338 Nr. 5 und mehr habe ich nicht gefunden :(

338 Nr. 5 dann (-), da kein Verstoß DES GERICHTS, dieses hat erst nach Abschluss der Vernehmung Kenntnis erlangt und keine Übertragung der zu Richtern geltenden Grundsätze. Dann Verstoß 261 und 250 wegen Verlesung statt Vernehmung und damit rechtsfehlerhafter Einführung

Edit: Dazu
Oberlandesgericht Hamm

Az.: 2 Ss 47/06

Beschluss vom 02.03.2006

Verstehe deine Ausführungen nicht? Was hätte nicht verlesen werden dürfen? Der Strafantrag muss doch verlesen werden. § 338 Nr. 5 (+) weil keine Heilung, die Zeugenvernehmung hätte wiederholt werden müssen.

Habe ich auch so gesehen. Strafantrag wurde verlesen. Ich habe noch 260,261 weil sie zu Lasten des Angeklagten seine Äußerungen nach der Urteilsverkündung gewertet haben
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neu2023
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Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#269
11.12.2023, 16:36
(11.12.2023, 16:30)Laura26BW schrieb:  
(11.12.2023, 16:27)NRW_EXAMEN schrieb:  wie habt ihr das mit dem beschluss und der rücknahme gelöst?


Habe gesagt, dass der RA nicht ausdrücklich gem. § 302 Abs. 2 StPO ermächtigt war. Überdies wurde ihm ja die Vollmacht entzogen.

Zuerst habe ich einen Antrag gem. § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung durch das Revisionsgericht geprüft und dort dann die komplette Zulässigkeit der Revision geprüft.


Ah ! Das ist auch eine gute Idee. Ich habe den inzident bei dem Prüfungspunkt Rücknahme geprüft und dann in der Zweckmäßigkeit noch gesagt der muss gestellt werden. Aber hab natürlich keinerlei Antrag.
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neu2023
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Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#270
11.12.2023, 16:40
(11.12.2023, 16:17)NRW_EXAMEN schrieb:  hab auch bei den verfahrensvss erörtert, ob es nachtragsanklage bedarf oder rechtliche hinweis genügt. hab gesagt tatidentität gegeben, daher keine nachtragsanklage nötig 
hab ferner noch sachliche Zuständigkeit geprüft, denn AG dürfte Verbrechen nicht aburteilen hab dann da inzident 315 b Abs.1, Abs. 3 Ivm 315 abs. 2 geprüft aber Unglücksfall verneint
hab bei den absoluten Revisionsgründen Nr. 5 geprüft 
bei den sachrüge bin ich noch auf strafzumessugn eingegangen 

was habt irh bei der sachrüge geprüft?



Hab 240 komplett abgelehnt.
315c (+)
303(+)
224 Nr. 2, 22,23 (+)
145 (-)
Und nochmal 303(+)


185(+)

Hab Grade gemerkt habe die Konkurrenzen vergessen. Wie immer. ? Mist!
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