17.10.2023, 19:03
Richtig. In einem Politikforum, welches ich ab und an frequentiere, meinte ein User mit ca 8 Pkten Platzziffer ca 460 in BY gewesen zu sein (Von ca 1200). Da war ich schon etwas geschockt, wie viele gute Noten es zu geben scheint.
17.10.2023, 20:28
Das ist sehr relativ zu sehen.
Einmal was die Partner so im Examen hatten. Alles in der Nähe und drüber dürfte als überdurchschnittlich gelten.
Weiterhin relativ in Bezug auf die eingegangenen Bewerbungen über einen längeren Zeitraum. Wenn sich niemand zu dem angebotenen "überdurchschnittlichen Gehalt" anstellen lassen will, sind plötzlich auch ganz niedrige Noten überdurchschnittlich.
Kurzum: ich würde darauf wirklich keinen Wert legen und mich einfach bewerben. Mehr als nix/Absage kann nicht passieren.
Einmal was die Partner so im Examen hatten. Alles in der Nähe und drüber dürfte als überdurchschnittlich gelten.
Weiterhin relativ in Bezug auf die eingegangenen Bewerbungen über einen längeren Zeitraum. Wenn sich niemand zu dem angebotenen "überdurchschnittlichen Gehalt" anstellen lassen will, sind plötzlich auch ganz niedrige Noten überdurchschnittlich.
Kurzum: ich würde darauf wirklich keinen Wert legen und mich einfach bewerben. Mehr als nix/Absage kann nicht passieren.
17.10.2023, 20:49
(17.10.2023, 19:03)nachdenklich schrieb: Richtig. In einem Politikforum, welches ich ab und an frequentiere, meinte ein User mit ca 8 Pkten Platzziffer ca 460 in BY gewesen zu sein (Von ca 1200). Da war ich schon etwas geschockt, wie viele gute Noten es zu geben scheint.
Ja, aber nach oben nimmt das schnell ab. Ich war mit 11,x (fast gut, Staatsteil) in den Top 5 %.
17.10.2023, 23:57
Ihr macht Euch viiiiiiiel zu viele Gedanken über diese Formulierungen. Die sind im Endeffekt inhaltsleer. Was "überdurchschnittliche Examen" in einer Stellenanzeige sein sollen, darüber gibt es keinen common ground. Die einzig halbwegs verbindliche Ansage ist der Wunsch nach einem Prädikatsexamen/vollbefriedigend. Wobei es da auch Kanzleien gibt, die das dann auch genau so meinen, und andere, die wiederum davon abweichen.
Eine Kanzlei versteht unter überdurchschnittlichen Examen 9 Punkte, andere alles über 7,5 und wieder andere haben gar keine Untergrenze, sondern wollten schlicht was in die Stellenanzeige reinschreiben.
Eine Kanzlei versteht unter überdurchschnittlichen Examen 9 Punkte, andere alles über 7,5 und wieder andere haben gar keine Untergrenze, sondern wollten schlicht was in die Stellenanzeige reinschreiben.
01.11.2023, 13:24
(16.10.2023, 21:13)nachdenklich schrieb: Das mit dem "kleinen Prädikat" in BY sind noch Relikte aus einer Zeit, in denen es keinen universitären Schwerpunkt gab. Das bay. Examen war früher renommiert und galt als das "schwerste" Examen in Deutschland. Damals, also vor der "SP"-Zeit, waren 6,5 im Staatsteil eine sehr ordentliche Leistung. Aber ja, heutzutage hat sich das natürlich geändert. Heutzutage haben über 30 % der Absolventen "richtiges" Prädikat.
Von Relikten würde ich nicht sprechen. Das bayerische LJPA verwendet den Begriff auf offizielle Weise:
https://www.justiz.bayern.de/landesjusti...sberichte/
In anderen Ländern mag der Gebrauch nicht üblich sei. Dort entspricht ein großes Prädikat oft ja auch einem kleinen Prädikat in Bayern (Bremen zB oder Berlin)
01.11.2023, 13:49
(01.11.2023, 13:24)Tremor schrieb:(16.10.2023, 21:13)nachdenklich schrieb: Das mit dem "kleinen Prädikat" in BY sind noch Relikte aus einer Zeit, in denen es keinen universitären Schwerpunkt gab. Das bay. Examen war früher renommiert und galt als das "schwerste" Examen in Deutschland. Damals, also vor der "SP"-Zeit, waren 6,5 im Staatsteil eine sehr ordentliche Leistung. Aber ja, heutzutage hat sich das natürlich geändert. Heutzutage haben über 30 % der Absolventen "richtiges" Prädikat.
Von Relikten würde ich nicht sprechen. Das bayerische LJPA verwendet den Begriff auf offizielle Weise:
https://www.justiz.bayern.de/landesjusti...sberichte/
In anderen Ländern mag der Gebrauch nicht üblich sei. Dort entspricht ein großes Prädikat oft ja auch einem kleinen Prädikat in Bayern (Bremen zB oder Berlin)
Ist ein "großes Prädikat", also bspw 11 Punkte, in Bremen oder Berlin also in Bayern nur ein kleines Prädikat, also ein befriedigend, weil die Examina in Bayern ja so viel schwerer sind als die Examina in Bremen oder Berlin (und damit auch als die Examina in Hamburg, SH, Brandenburg, da es sich hier um GPA Gebiete handelt)?

Dis is do' schmarrn würde man in Bayern sagen.
07.08.2025, 18:13
(12.07.2020, 10:17)Gast schrieb: Naja streng genommen gibt es Definitionen für die einzelnen Notenstufen (die u.a. auch auf den Examenszeugnissen abgedruckt werden).
Danach ist (erst) ein VB eine überdurchschnittliche Leistung, während ein befriedigend als "eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht" definiert wird.
Unabhängig davon würde ich mich an deiner Stelle dennoch bewerben. Wenn du zwei Sätze im Anschreiben auf die konkrete Stelle anpasst und die Bewerbung abschickst, kostet das 10 Minuten. Was hast du zu verlieren?
Da ist jetzt ein Denkfehler drin. Die Überdurchschnittlichkeit bezieht sich bei der Stellenausschreibung auf die Examensnote; bei der Notenbeschreibung auf die Leistung. Das klingt nach dem selben, ist es aber in der Realität nicht.