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  5. Überdurchschnittliche Staatsexamen in Stelleanzeigen
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Überdurchschnittliche Staatsexamen in Stelleanzeigen
Gast
Unregistered
 
#41
28.11.2020, 17:21
(28.11.2020, 17:16)Gast schrieb:  
(28.11.2020, 16:48)Gast schrieb:  Eigentlich müsste man auch die durchgefallenen im Schnitt mit einbeziehen, dann wäre der Durchschnitt noch niedriger.


Wenn von "überdurchschnittlichen Examensergebnissen" gesprochen wird, hast du Recht.

Wird aber von "überdurchschnittlichen Examen" gesprochen, dann müssten die Durchfaller nicht mit einbezogen sein, denn die haben ja gar kein Examen und können demnach auch nicht den Schnitt der gesamten Examen beeinflussen.

Doch, wenn die Stelle auch nur mit einem mit einem Staatsexamen besetzt werden kann wie im höheren Dienst, wenn kein 2. gefordert wird. Z.B. reicht für die Laufbahn beim AA theoretisch auch ein Staatsexamen. Dann bekommt man aber nur das halbe Ausbildungsgehalt und als Volljurist 100 % Zuschlag.
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nachdenklich
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#42
13.10.2023, 08:45
interessante Frage. Ich dachte eigentlich, dass mit "überdurchschnittliche Examina" ab 6,5 aufwärts im zweiten Staatsexamen gemeint ist. Zumindest sehe ich in Stelleanzeigen auch Beschreibungen à la "mindestens ein Examen mit Prädikat", oder "herausragende Examina". Letzteres assoziiere ich mit 9pkt aufwärts.

Beispielsweise schreibt "SOH" explizit, dass zwingende (!) Voraussetzung für eine Bewerbung Doppel-Prädikat + Promotion(sbereitschaft) sind.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2023, 09:00 von nachdenklich.)
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Anna1202
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#43
13.10.2023, 15:11
(13.10.2023, 08:45)nachdenklich schrieb:  interessante Frage. Ich dachte eigentlich, dass mit "überdurchschnittliche Examina" ab 6,5 aufwärts im zweiten Staatsexamen gemeint ist. Zumindest sehe ich in Stelleanzeigen auch Beschreibungen à la "mindestens ein Examen mit Prädikat", oder "herausragende Examina". Letzteres assoziiere ich mit 9pkt aufwärts.

Beispielsweise schreibt  "SOH" explizit, dass zwingende (!) Voraussetzung für eine Bewerbung Doppel-Prädikat + Promotion(sbereitschaft) sind.

Also schon krass, dass die alle einen Dr. haben und den eigenen Anspruch so hoch halten (können).

und dann hocken die in Essen... :D
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nachdenklich
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#44
16.10.2023, 17:30
Jetzt sehe ich bei einer Stellenausschreibung: überdurchschnittliches erstes Staatsexamen (mindestens Vollbefriedigend) Upside_down

In einer weiteren heißt es: überdurchschnittliche Examina (mindestens befriedigend).

Naja...was soll der AG aber auch sonst schreiben: wir möchten gerne durchschnittliche Examina?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2023, 17:34 von nachdenklich.)
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Tremor
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#45
16.10.2023, 18:27
Die Verwirrung kommt ggfs. daher, dass in manchen Bundesländern, insb. Bayern, das Prädikat aufgrund des schwierigeren Examens bereits ab 6,5 Punkten beginnt (sog. "kleines Prädikat").
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JuraLiebhaber
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#46
16.10.2023, 18:38
(16.10.2023, 18:27)Tremor schrieb:  Die Verwirrung kommt ggfs. daher, dass in manchen Bundesländern, insb. Bayern, das Prädikat aufgrund des schwierigeren Examens bereits ab 6,5 Punkten beginnt (sog. "kleines Prädikat").

Was für ein Unsinn.
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Tremor
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#47
16.10.2023, 20:03
"Weniger bekannt, aber durchaus erstrebenswert ist auch das sogenannte kleine Prädikat, das man dann erreicht hat, wenn man im Staatsexamen in der Gesamtwertung mindestens 6,5 Punkte erzielt."

https://mkg-jura-studis.de/die-notenskal...rastudium/
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JuraLiebhaber
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Registriert seit: Jun 2023
#48
16.10.2023, 20:48
(16.10.2023, 20:03)Tremor schrieb:  "Weniger bekannt, aber durchaus erstrebenswert ist auch das sogenannte kleine Prädikat, das man dann erreicht hat, wenn man im Staatsexamen in der Gesamtwertung mindestens 6,5 Punkte erzielt."

https://mkg-jura-studis.de/die-notenskal...rastudium/



Nur weil es auf irgendeiner x beliebigen Internetseite steht, macht es das noch nicht wahr / richtig.

Fakt ist doch: Niemand keult sich einen auf ein "kleines Prädikat". Das (normale) Prädikat ist das Gesprächsthema der Studenten vom ersten Semester an bis zum Bewerbungsprozess. Ist zwar nur Nahbereichsempirie, aber ich habe wirklich noch nie jemanden gehört, der ernsthaft meinte, seine 6,7 oder 7,5 Punkte seien ein "kleines Prädikat". 


Darauf kam es mir mit meinem "Was für ein Unsinn" Kommentar aber auch nicht an. Den Unsinn habe ich in der Aussage gesehen, dass das Examen "insb. in Bayern" schwieriger als in anderen Bundesländern sein soll.
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nachdenklich
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Registriert seit: Sep 2023
#49
16.10.2023, 21:13
Das mit dem "kleinen Prädikat" in BY sind noch Relikte aus einer Zeit, in denen es keinen universitären Schwerpunkt gab. Das bay. Examen war früher renommiert und galt als das "schwerste" Examen in Deutschland. Damals, also vor der "SP"-Zeit, waren 6,5 im Staatsteil eine sehr ordentliche Leistung. Aber ja, heutzutage hat sich das natürlich geändert. Heutzutage haben über 30 % der Absolventen "richtiges" Prädikat.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2023, 21:16 von nachdenklich.)
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Law.NRW
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Registriert seit: Jan 2021
#50
17.10.2023, 17:57
Deshalb macht es ja aus meiner Sicht Sinn, auf den Prozentwert (Platzziffer) abzustellen. Das machen die amerikanischen und englischen Universitäten auch.

Dann weißt du, was Dein Examen wert ist.
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