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Urkundenprozess
Gastow
Unregistered
 
#1
25.02.2019, 19:25
Wie relevant ist der urkundenprozess fürs examen?
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?!.
Unregistered
 
#2
25.02.2019, 19:45
Komische Frage, das kann man so pauschal nicht sagen. Er sollte jedenfalls bekannt sein. Spielt u.a. in Anwaltsklausuren öfter eine Rolle oder wenn bereits ein Vorbehaltsurteil ergangen ist in der Abgrenzung Nachverfahren-Berufung.
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Gast
Unregistered
 
#3
25.02.2019, 21:54
War Z2 im Dezember!!
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Gast
Unregistered
 
#4
26.02.2019, 11:58
Wenn wir schon bei exotischen Themen sind: Was ist mit dem Adhäsionsverfahren?
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Erdbär_NRW
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#5
26.02.2019, 18:54
[quote pid='21788' dateline='1551175099']
Wenn wir schon bei exotischen Themen sind: Was ist mit dem Adhäsionsverfahren?
[/quote]

Kam schon mal vor, S 2-Klausur NRW November 2015 (habe ich in der AG geschrieben). Geschädigter stellt Adhäsionsantrag, Angeklagter erkennt an. Entscheidung ist kein Problem (§ 406 Abs. 2 StPO - bei Anerkenntnis ist antragsgemäß zu entscheiden). Im Tenor insoweit für vorläufig vollstreckbar erklären (aber auf keinen Fall das ganze Urteil), und irgendwo muss die Adresse des Adhäsionsklägers hin, damit das Urteil ihm zugestellt werden und er daraus vollstrecken kann.

Bei diesen "exotischen" Themen ist mein Eindruck, dass man vor allem erkennen muss, dass sie da sind; hat man sie erkannt, steht die Lösung im Kommentar.
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