06.10.2023, 10:46
Hallo zusammen,
Ist es rechtsgültig eine Fristverlängerung per Mail (signiert) zu bentragen? Heute würde die Frist ablaufen... Muss nach der Mail noch ein Brief verschickt werden? Fax haben wir nicht mehr.
Danke schonmal
Ist es rechtsgültig eine Fristverlängerung per Mail (signiert) zu bentragen? Heute würde die Frist ablaufen... Muss nach der Mail noch ein Brief verschickt werden? Fax haben wir nicht mehr.
Danke schonmal
06.10.2023, 11:04
An ein Gericht? Als Anwalt?
06.10.2023, 11:05
06.10.2023, 12:41
(06.10.2023, 11:05)Law123 schrieb:(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb: An ein Gericht? Als Anwalt?
Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung
Zahlungs/Leistungsfrist der Gegenseite? Ob sie sich darauf einlässt, steht ja der Gegenseite sowieso nach ihrem Belieben zu. Wie das Fristverlängerungsbegehren einer privatrechtlichen Gegenseite zugeht, sollte daher in den allermeisten Fällen völlig irrelevant sein.
06.10.2023, 12:49
(06.10.2023, 11:05)Law123 schrieb:(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb: An ein Gericht? Als Anwalt?
Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung
Sehe da bereits wenig Aussichten auf Erfolg, soweit die Frist angemessen lang war und man sich auch sonst nicht im Bereich des §242 BGB bewegt.
Die Form sollte in der Konstellation grundsätzlich egal sein
06.10.2023, 12:52
(06.10.2023, 12:49)Spitzbube schrieb:(06.10.2023, 11:05)Law123 schrieb:(06.10.2023, 11:04)GPAMember schrieb: An ein Gericht? Als Anwalt?
Nein an die Gegenseite. Anwalt - Anwalt
Geht um eine Abmahnung
Sehe da bereits wenig Aussichten auf Erfolg, soweit die Frist angemessen lang war und man sich auch sonst nicht im Bereich des §242 BGB bewegt.
Die Form sollte in der Konstellation grundsätzlich egal sein
Warum? Je nach Begründung des Fristverlängerungsbegehrens dürften die Aussichten gut oder schlecht sein.
Kein (vernünftiger) Gläubiger/Anwalt wird sofort nach Fristverstreichung Klage erheben, wenn der Schuldner glaubhaft darlegt, dass er eine nachvollziehbare Fristverlängerung von nicht erheblicher Dauer benötigt.
Im Grunde fehlen hier aber SV Informationen.
06.10.2023, 13:26
Das schreiben als pdf dokument, übern briefkopf vorher per email und sowohl email als post. Ist ordentlicher, aber an sich kannste auch einfach in die mail den "antrag" stellen
06.10.2023, 16:23
06.10.2023, 17:17
(06.10.2023, 16:23)Äfes schrieb:(06.10.2023, 13:26)GPAMember schrieb: Das schreiben als pdf dokument, übern briefkopf vorher per email und sowohl email als post. Ist ordentlicher, aber an sich kannste auch einfach in die mail den "antrag" stellen
+1, würde es allerdings bei pdf per Mail belassen, Post braucht man mmn nicht
Ich würde einfach anrufen und hinterher per Mail bestätigen lassen --> geht schneller.
Einer Form bedarf es bei einfachen zivilrechtlichen Sachen nicht, es sei denn die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Schriftform ersetzen möchte (und das Gesetz es zulässt) kann das Schriftstück mit elektronischer Signatur per beA verschicken.