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  5. Getränke Jetons
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Getränke Jetons
Roterbaron
Junior Member
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Beiträge: 40
Themen: 10
Registriert seit: Jan 2022
#1
22.09.2023, 15:37
Hallo zusammen,

ich zerbreche mir gerade den Kopf über folgenden Sachverhalt: In einer Diskothek muss man um an Getränke zu kommen, vorher farbige Jetons zu einem Preis von 1 EUR kaufen. Jeweils zum Jahreswechsel ändert der Wirt die Farbe der Jetons; die alten Jetons behalten dann noch einige Zeit ihre Gültigkeit, werden danach aber nicht mehr angenommen. Es hängen keine AGB aus, die sich zu der Thematik äußern.

Aus meiner Sicht ist ein solches Vorgehen unzulässig, da auf den Verfall der Jetons vor Vertragsschluss hätte hingewiesen werden müssen. Wie sehr ihr das?
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#2
22.09.2023, 16:13
(22.09.2023, 15:37)Roterbaron schrieb:  Hallo zusammen,

ich zerbreche mir gerade den Kopf über folgenden Sachverhalt: In einer Diskothek muss man um an Getränke zu kommen, vorher farbige Jetons zu einem Preis von 1 EUR kaufen. Jeweils zum Jahreswechsel ändert der Wirt die Farbe der Jetons; die alten Jetons behalten dann noch einige Zeit ihre Gültigkeit, werden danach aber nicht mehr angenommen. Es hängen keine AGB aus, die sich zu der Thematik äußern.

Aus meiner Sicht ist ein solches Vorgehen unzulässig, da auf den Verfall der Jetons vor Vertragsschluss hätte hingewiesen werden müssen. Wie sehr ihr das?

Was ist dieser Jeton überhaupt? Ein Schuldsein iSd § 371 BGB?
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 305
Themen: 71
Registriert seit: Mar 2023
#3
22.09.2023, 16:17
Ich sehe es eig wie du.

Der kaufrechtliche Anspruch auf Übergabe und Übereignung müsste drei Jahre einredefrei bestehen nach den allgemeinen Regeln. Und erst mit Ablauf dürfte der Anspruch verjährt sein.

Wenn er nicht mehr leisten kann oder will, Schadensersatz statt der Leistung oder Rücktritt ?
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 158
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#4
22.09.2023, 18:37
Das müssten Inhabermarken iSd 807 BGB sein. 801, 802 BGB gelten dafür nicht.

Deshalb gilt dann mE grds die dreijährige Verjährungsfrist, es sei denn es ergibt sich (konkludent oder durch ergänzende vertragsauslegung) etwas anderes aus dem Vertrag (Vgl BeckRS 2007, 6736).
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sl4442
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2021
#5
25.09.2023, 19:12
Ähnlicher Sachverhalt: Verkehrsbetriebe erklären regelmäßig alte 4er-Tickets für ungültig, sobald sie die Preise erhöht haben. Oft kann man die nur noch für wenige Monate nutzen.
Beispiel: https://www.bus-und-bahn.de/news-details...ittlich-39
Da frag ich mich auch, warum das noch niemand erfolgreich weggeklagt hat Cheese
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.904
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
25.09.2023, 23:23
(25.09.2023, 19:12)sl4442 schrieb:  Ähnlicher Sachverhalt: Verkehrsbetriebe erklären regelmäßig alte 4er-Tickets für ungültig, sobald sie die Preise erhöht haben. Oft kann man die nur noch für wenige Monate nutzen.
Beispiel: https://www.bus-und-bahn.de/news-details...ittlich-39
Da frag ich mich auch, warum das noch niemand erfolgreich weggeklagt hat Cheese

Da gibt es möglicherweise auch Sonderregelungen im Personenbeförderungsrecht.... da geht es ja nicht nur um Verjährung, sondern um Preiserhöhung und Verfall der Fahrkarte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2023, 23:29 von Praktiker.)
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