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  5. Vorläufige Titelführungsbefugnis
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Vorläufige Titelführungsbefugnis
Iuris24
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
28.08.2023, 14:35
Hallo zusammen, 

ich habe eben meinen Verlagsvertrag unterzeichnet und in der kommenden Woche steht die Verteidigung meiner Diss an. In der Promotionsordnung ist die Möglichkeit einer vorläufigen Befugnis zur Führung des Doktorgrades nach Vorlage des Verlagsvertrages vorgesehen. Hat das jemand von euch gemacht? Ist es vielleicht sogar üblich? Habe leider extern promoviert und keinen Kontakt zu anderen Doktoranden meiner Universität. 

Besten Dank!
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Gast14032022
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
28.08.2023, 15:50
Hi,

ich habe das so gemacht. Ist kein großer Aufwand (ich brauchte noch die jeweilige Druckfreigabe der Gutachter) und dann hast du halt deinen Titel. Es kommt m.E. ein bisschen auf den Verlag an. Bei Nomos braucht man das eigentlich nicht, die sind schnell. Bei Duncker und Mohr kann es schon etwa dauern, da würde es sich schon lohnen.

Aus dem Umfeld: Würde sagen, dass etwa die Hälfte der Leute die vorläufige Titelführungsbefugnis beantragt hat.
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Iuris24
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#3
28.08.2023, 16:04
(28.08.2023, 15:50)Gast14032022 schrieb:  Hi,

ich habe das so gemacht. Ist kein großer Aufwand (ich brauchte noch die jeweilige Druckfreigabe der Gutachter) und dann hast du halt deinen Titel. Es kommt m.E. ein bisschen auf den Verlag an. Bei Nomos braucht man das eigentlich nicht, die sind schnell. Bei Duncker und Mohr kann es schon etwa dauern, da würde es sich schon lohnen.

Aus dem Umfeld: Würde sagen, dass etwa die Hälfte der Leute die vorläufige Titelführungsbefugnis beantragt hat.


Perfekt, danke dir für die Auskunft :)
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Carlos1984
Member
***
Beiträge: 83
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2023
#4
03.09.2023, 10:21
(28.08.2023, 14:35)Iuris24 schrieb:  Hallo zusammen, 

ich habe eben meinen Verlagsvertrag unterzeichnet und in der kommenden Woche steht die Verteidigung meiner Diss an. In der Promotionsordnung ist die Möglichkeit einer vorläufigen Befugnis zur Führung des Doktorgrades nach Vorlage des Verlagsvertrages vorgesehen. Hat das jemand von euch gemacht? Ist es vielleicht sogar üblich? Habe leider extern promoviert und keinen Kontakt zu anderen Doktoranden meiner Universität. 

Besten Dank!

Also ich habe am Tag der Disputation direkt nach eben dieser meinen Antrag auf vorläufige Befugnis zum Führen des Titels der Sekretärin des Dekanats in die Hand gedrückt. Sie wirkte 0 überrascht und auch mein Doktorvater wies nach der Disputation auf die Möglichkeit hin.
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GästinNRW2
Junior Member
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Beiträge: 34
Themen: 8
Registriert seit: Jun 2023
#5
03.09.2023, 12:29
ja macht jeder, kostet ja auch nichts, warum sollte man das nicht beantragen. Direkt beantragen und Dr. in den Perso eintragen lassen
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FFM_Brudi
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#6
03.09.2023, 12:55
(03.09.2023, 12:29)GästinNRW2 schrieb:  ja macht jeder, kostet ja auch nichts, warum sollte man das nicht beantragen. Direkt beantragen und Dr. in den Perso eintragen lassen

Hab’s versucht, das Bürgeramt konnte mit der „vorläufigen“ Befugnis nichts anfangen und hat sich quergestellt. 
Hatte keine Lust auf den Stress und habe dann bis zur endgültigen Führungsbefugnis wenige Monate später abgewartet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2023, 12:56 von FFM_Brudi.)
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GästinNRW2
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 8
Registriert seit: Jun 2023
#7
03.09.2023, 13:13
(03.09.2023, 12:55)FFM_Brudi schrieb:  
(03.09.2023, 12:29)GästinNRW2 schrieb:  ja macht jeder, kostet ja auch nichts, warum sollte man das nicht beantragen. Direkt beantragen und Dr. in den Perso eintragen lassen

Hab’s versucht, das Bürgeramt konnte mit der „vorläufigen“ Befugnis nichts anfangen und hat sich quergestellt. 
Hatte keine Lust auf den Stress und habe dann bis zur endgültigen Führungsbefugnis wenige Monate später abgewartet.


echt? Also bei mir hat das problemlos funktioniert.
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