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Einstieg als RA
Freidenkender
Posting Freak
*****
Beiträge: 780
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#11
12.08.2023, 21:43
freu dich für den Deal! 40% sind doch top. Da verdient dein Chef nichts mehr dran
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Jung RA
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2023
#12
13.08.2023, 01:34
(12.08.2023, 19:00)Peanutbutter schrieb:  Natürlich ist es unüblich und völlig dreist! 1.Wieso sollte das überhaupt jemand machen? 
2. Stell dir mal vor, du bist der Chef, Hand aufs Herz, würdest du es machen? Niemals!
3. wenn es bei deiner Rechnung bleibt, ist es so, als ob du quasi schon Partner bist. 

Sorry, aber es ist nicht einfach nur falsch und unrealistisch. Wenn du doch so von deinem Netzwerk überzeugt bist, mach dich doch direkt selbstständig. Das Risiko willst du nicht eingehen, aber das ganze Risiko willst dj auf deinen AG aufbürden plus so bezahlt werden wie ein Partner? 

Selbst die 40% von deinen eigenen Mandanten sind zu viel aus meiner Sicht! Sei froh. Solche Vereinbarungen sind üblich, aber meistens nach 1. Jahr „kennenlernen“ und meistens so 10-20%.

Haha entspann dich, du zahlst mich doch nicht aus deiner eigenen Tasche. Nach dieser zermürbenden Ausbildung habe ich mir einfach selbst versprochen, ab jetzt immer so viel wie möglich für mich selbst rauszuholen!! Irgendwie muss man das doch kompensieren. 

Idealismus hat in der Anwaltschaft leider nichts verloren. Neben der bitteren Realität, hatten wir bislang wohl nur süße Theorie. Frühe oder später wird es jeder Jurist so sehen müssen. 

Vielen Dank für eure Meinung, hat mir doch geholfen die Sachlage besser bewerten zu können.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 331
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#13
16.08.2023, 11:29
(13.08.2023, 01:34)Jung RA schrieb:  
(12.08.2023, 19:00)Peanutbutter schrieb:  Natürlich ist es unüblich und völlig dreist! 1.Wieso sollte das überhaupt jemand machen? 
2. Stell dir mal vor, du bist der Chef, Hand aufs Herz, würdest du es machen? Niemals!
3. wenn es bei deiner Rechnung bleibt, ist es so, als ob du quasi schon Partner bist. 

Sorry, aber es ist nicht einfach nur falsch und unrealistisch. Wenn du doch so von deinem Netzwerk überzeugt bist, mach dich doch direkt selbstständig. Das Risiko willst du nicht eingehen, aber das ganze Risiko willst dj auf deinen AG aufbürden plus so bezahlt werden wie ein Partner? 

Selbst die 40% von deinen eigenen Mandanten sind zu viel aus meiner Sicht! Sei froh. Solche Vereinbarungen sind üblich, aber meistens nach 1. Jahr „kennenlernen“ und meistens so 10-20%.

Haha entspann dich, du zahlst mich doch nicht aus deiner eigenen Tasche. Nach dieser zermürbenden Ausbildung habe ich mir einfach selbst versprochen, ab jetzt immer so viel wie möglich für mich selbst rauszuholen!! Irgendwie muss man das doch kompensieren. 

Idealismus hat in der Anwaltschaft leider nichts verloren. Neben der bitteren Realität, hatten wir bislang wohl nur süße Theorie. Frühe oder später wird es jeder Jurist so sehen müssen. 

Vielen Dank für eure Meinung, hat mir doch geholfen die Sachlage besser bewerten zu können.

Man sollte sich aber auch ab und an vor Augen halten, dass man durchaus auch Arbeitgeber verprellen kann, wenn man sehr hohe Forderungen, die auch ich als eher dreist empfinde, stellt. Das ist einfach unrealistisch und - wenn man versteht, woher dein Vorschlag kommt - auch unseriös. Das zeigt einfach, dass man den Markt nicht kennt. Selbstbewusstsein und Arroganz liegen oft nah beieinander. Du willst Dich ins gemachte Nest setzen und wie ein Partner bezahlt werden - was genau bringst Du denn mit? Bist Du jetzt schon so ein guter Anwalt, der ein Mandat nach dem anderen selbstständig bearbeitet und bringst so viele Mandanten mit, dass sich dein Vorschlag für die Kanzlei wirtschaftlich lohnen würde? 

Wenn Du meinst, dass du sehr bald entsprechende Umsätze machst, dann wäre doch denkbar zu vereinbaren, diese Klausel nach einem Jahr nochmal zu verhandeln (und das auch so zu vereinbaren)? Dann hast Du auch erstmal gezeigt, was Du kannst und das hilft auch bei der Verhandlungen einer höheren Vergütung (aktuell kann ja keiner wissen, wie du als RA arbeitest. Woran willst Du also festmachen, dass Du so eine Umsatzbeteiligung auch "verdient" hast?)
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