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Klausuren August 2023
LawLove
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Registriert seit: Nov 2021
#151
10.08.2023, 20:32
(10.08.2023, 20:16)Neu schrieb:  
(10.08.2023, 20:15)Neu schrieb:  Habt ihr was dazu geschrieben, dass der Beschuldigte auf die Belehrung verzichtet hat?
Sorry, Beschuldigte meinte ich

Ja... super kurz. I.E. aber unproblematisch.
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TraurigerRef
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Registriert seit: Jul 2023
#152
10.08.2023, 20:37
(10.08.2023, 19:56)LawLove schrieb:  
(10.08.2023, 18:45)aho schrieb:  Habt ihr die Gewalt groß thematisiert ? Also 2. Reihe Rspr., mittelbare Täterschaft ?

Ja, ziemlich ausführlich... gerade weil es in den beiden TK ja unterschiedlich war.


Schreibt ihr E-Examen ?
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LawLove
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Beiträge: 64
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Registriert seit: Nov 2021
#153
11.08.2023, 14:35
(10.08.2023, 20:37)TraurigerRef schrieb:  
(10.08.2023, 19:56)LawLove schrieb:  
(10.08.2023, 18:45)aho schrieb:  Habt ihr die Gewalt groß thematisiert ? Also 2. Reihe Rspr., mittelbare Täterschaft ?

Ja, ziemlich ausführlich... gerade weil es in den beiden TK ja unterschiedlich war.


Schreibt ihr E-Examen ?

Nein... per Hand.
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Aug-MV
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Registriert seit: Jul 2023
#154
11.08.2023, 15:12
Für alle Interessierten:

Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.


Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt

Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB 
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
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18729309932
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Registriert seit: May 2023
#155
11.08.2023, 16:07
(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb:  Für alle Interessierten:

Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.


Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt

Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB 
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.


Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?
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Neu
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Beiträge: 31
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#156
11.08.2023, 16:14
(11.08.2023, 16:07)18729309932 schrieb:  
(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb:  Für alle Interessierten:

Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.


Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt

Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB 
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.


Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?

Theoretisch wäre die Begründungsfrist schon abgelaufen gewesen. Da das Urteil aber erst später zugestellt wurde, lief die Frist noch
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Refinn
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Beiträge: 8
Themen: 2
Registriert seit: Jan 2023
#157
11.08.2023, 16:18
(10.08.2023, 14:17)Konova schrieb:  Hier war erneut der § 240 StGB zu prüfen, obwohl hier in Abweichung zu 1. der S sich festklebte, sodass nach neuer Rspr. des BVerfG der S nicht nur mittelbar durch den ersten blockierten PKW nötigt, sondern bereits eine unmittelbare Gewaltanwendung gegen den ersten PKW vorliegt (insoweit abweichung zur klassischen zweite-reihe-rechtsprechung). 


Hey, könnte mir kurz jemand sagen, um welche neue BVerfG Rechtsprechung es geht / wie ich die finde?
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Konova
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Beiträge: 268
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#158
11.08.2023, 16:25
(11.08.2023, 16:14)Neu schrieb:  
(11.08.2023, 16:07)18729309932 schrieb:  
(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb:  Für alle Interessierten:

Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.


Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt

Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB 
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.


Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?

Theoretisch wäre die Begründungsfrist schon abgelaufen gewesen. Da das Urteil aber erst später zugestellt wurde, lief die Frist noch

Ja die zweite Zustellung an den neuen RA ist nach 37 abs 2 stpo entscheidend
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.08.2023, 16:25 von Konova.)
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Eyelashes
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Beiträge: 118
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Registriert seit: Aug 2022
#159
11.08.2023, 16:29
(11.08.2023, 16:18)Refinn schrieb:  
(10.08.2023, 14:17)Konova schrieb:  Hier war erneut der § 240 StGB zu prüfen, obwohl hier in Abweichung zu 1. der S sich festklebte, sodass nach neuer Rspr. des BVerfG der S nicht nur mittelbar durch den ersten blockierten PKW nötigt, sondern bereits eine unmittelbare Gewaltanwendung gegen den ersten PKW vorliegt (insoweit abweichung zur klassischen zweite-reihe-rechtsprechung). 


Hey, könnte mir kurz jemand sagen, um welche neue BVerfG Rechtsprechung es geht / wie ich die finde?

Die Unterschiede erklären sich für mich nicht, ein wenig Sekundenkleber wird ein Auto sicherlich nicht aufhalten, falls ein Fahrer weiter fährt. 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...gsfreheit/

Hier steht, dass die 2 Reihe Rspr. gerade nicht verworfen wurde.
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Eyelashes
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Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#160
11.08.2023, 16:34
(11.08.2023, 16:14)Neu schrieb:  
(11.08.2023, 16:07)18729309932 schrieb:  
(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb:  Für alle Interessierten:

Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.


Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt

Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB 
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.


Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?

Theoretisch wäre die Begründungsfrist schon abgelaufen gewesen. Da das Urteil aber erst später zugestellt wurde, lief die Frist noch

Das Protokoll wurde nicht unterschrieben. Ist zwar eine beglaubigte Abschrift, das galt jedoch auch für das Urteil. Nach der Abschrift des Urteils gab's einen Hinweis, dass man davon ausgehen soll, dass das Urteil ordnungsgemäß unterschrieben worden sei. Nach dem Protokoll gab's diesen Hinweis nicht...
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