09.08.2023, 19:56
(09.08.2023, 18:35)Ref.HH schrieb:(09.08.2023, 10:37)rubinya3 schrieb:(08.08.2023, 07:09)Konova schrieb:(08.08.2023, 06:49)NRW123456 schrieb: Bei Anklicken des Links erscheint das:
„This item is currently unavailable, or was removed for copyright infringement.“
Womit hängt das zusammen, dass ich es nicht öffnen kann? ?
Anki Uploads benötigen 24h. Der Link sollte ab heute Nachmittag live sein und funktionieren
Richtig cool, dass du das teilst. Wirklich sehr hilfreich.
Ich bedanke mich auch bei Dir für die Unterlagen und viel Erfolg bei den Klausuren! Habe gesehen, Du schreibst gerade.
(07.07.2023, 23:31)Konova schrieb: ich kann dir gerne mein Anki-Sammlung teilen: https://ankiweb.net/shared/info/1232815549
da sollte der Großteil des relevanten Stoffes für das 2. drinne sein
Bin am überlegen, mit den Karteikarten zu lernen und die Karten zu vervollständigen. Was denkst Du, wieviel % vom Gesamtstoff die Karteikarten beinhalten, bzw. wieviele Karten noch fehlen?
Die Sammlung ist vom grundlegenden "Stoff" her soweit fertig, also bei 100 %.
Die laufende Bearbeitung bezieht sich vor allem auf neue Rechtsprechung der Obergerichte die ergeht und für die teilweise Überarbeitung von Rechtschreibfehlern / Übersichten etc.
Selbstverständlich ist nicht jedes einzelne Rechtsgebiet enthalten (zB kein Familienrecht und kein Arbeitsrecht), sondern vielmehr die wesentlichen und wichtigen die insbesondere im GPA Nord Teil der Prüfungen sind. Wenn etwas fehlen sollte, dass als relevant erachtet wird lass es mich gerne wissen.
10.08.2023, 00:40
Brauche ich dafür eig die Anki App und muss ich da ein Konto erstellen? Kenne mich mit Anki leider nicht aus
10.08.2023, 09:10
(10.08.2023, 00:40)Lost_inPages schrieb: Brauche ich dafür eig die Anki App und muss ich da ein Konto erstellen? Kenne mich mit Anki leider nicht aus
Kenne mich mit Anki auch nicht aus. Hat aber alles bestens geklappt. Ich bin so vorgegangen:
1. Auf den Link von Konova klicken: Klick
2. Im AnkiWeb ganz nach unten scrollen und dann auf "Download" klicken. Datei speichern. Damit speicherst Du die Karteikarten von Konova auf Deinem PC.
3. Anki-App hier downloaden. Es ist keine Registrierung erforderlich. Anschl. die App installieren.
4. Jetzt sollte die Anki-App auf dem Startbildschirm sein. Die App kannst Du jetzt anklicken (Doppelklick) und unter Kartenverwaltung siehst Du jetzt alle 309 Karteikarten von Konova.
In der linken Spalte kannst Du unter "Zweites Staatsexamen - Jura" alle Karteikarten ansehen, oder darunter nur die zum mat. StrafR/ZR, bzw. die Prozessrechtl.
5. Wie man letzendlich mit Anki lernt, weiß ich auch noch nicht. Einfach mal ausprobieren!
10.08.2023, 14:30
(10.08.2023, 09:10)Ref.HH schrieb:(10.08.2023, 00:40)Lost_inPages schrieb: Brauche ich dafür eig die Anki App und muss ich da ein Konto erstellen? Kenne mich mit Anki leider nicht aus
Kenne mich mit Anki auch nicht aus. Hat aber alles bestens geklappt. Ich bin so vorgegangen:
1. Auf den Link von Konova klicken: Klick
2. Im AnkiWeb ganz nach unten scrollen und dann auf "Download" klicken. Datei speichern. Damit speicherst Du die Karteikarten von Konova auf Deinem PC.
3. Anki-App hier downloaden. Es ist keine Registrierung erforderlich. Anschl. die App installieren.
4. Jetzt sollte die Anki-App auf dem Startbildschirm sein. Die App kannst Du jetzt anklicken (Doppelklick) und unter Kartenverwaltung siehst Du jetzt alle 309 Karteikarten von Konova.
In der linken Spalte kannst Du unter "Zweites Staatsexamen - Jura" alle Karteikarten ansehen, oder darunter nur die zum mat. StrafR/ZR, bzw. die Prozessrechtl.
5. Wie man letzendlich mit Anki lernt, weiß ich auch noch nicht. Einfach mal ausprobieren!
Also Anki ist grds. für PC / Mac und Android kostenlos. Die IOS-App kostet 30 Euro und dient der Finanzierung des Open-Source-Programms.
Es ist empfehlenswert sich auch einen kostenlosen Account anzulegen, damit die Sammlung und der Lernfortschritt auf allen Geräten synchronisiert bleibt, wenn man sich auf allen Geräten mit dem gleichen Account einloggt.
Nach dem Download der App kann die Sammlung direkt importiert werden; in der Desktop-version von Anki ist unten ein Button für Datei importieren.
Das Lernen mit Anki erfolgt in dem man den entsprechenden Stapel anklickt und auf "jetzt lernen" geht. Dabei werden die Karteikarten je nach Einstellungen abgefragt.
Es ist essentiell für eine erfolgreiches Lernen sich wenigstens kurz mit dem Lernalgorithmus vertraut zu machen und die Einstellungen anzupassen. Die Standardeinstellungen sind absoluter Mist! Hierzu gibt es aber zahlreiche Youtube-Videos die gute Einstellungen erläutern. Die Einstellungen finden sich unter "Optionen" bei dem kleinen Zahnrad, rechts neben einem beliebigen Stapel. Bei Bedarf poste ich sonst meine eigenen, aber die Einstellungen sollte grds. jeder für sich individuell anpassen.
Noch ein Tipp: es gibt zahlreiche Add-ons für Anki, die das Lernen erleichtern, insb. Review Heatmap.
10.08.2023, 14:52
Danke, werde ich so testen!
15.08.2023, 12:47
Hi,
wenn man (also ich) das Examen dieses Jahr schreibt, sollte man dann bei den Kommentaren die 2023er Auflage nutzen oder kann man ruhig die 2022er nutzen? Ich möchte sie nämlich gern kaufen und nicht mieten
wenn man (also ich) das Examen dieses Jahr schreibt, sollte man dann bei den Kommentaren die 2023er Auflage nutzen oder kann man ruhig die 2022er nutzen? Ich möchte sie nämlich gern kaufen und nicht mieten
15.08.2023, 14:26
(15.08.2023, 12:47)arpi schrieb: Hi,
wenn man (also ich) das Examen dieses Jahr schreibt, sollte man dann bei den Kommentaren die 2023er Auflage nutzen oder kann man ruhig die 2022er nutzen? Ich möchte sie nämlich gern kaufen und nicht mieten
Wenn Du im Dezember schreibst, sind bereits jetzt schon alle Kommentare auf dem Markt:
Grüneberg,
BGB, 82. Aufl. 2023, 125,00 EUR
ð Neuaufl. erscheint vsl. im November 2023, ca. 125,00 EUR
Thomas/Putzo,
ZPO, 44. Aufl. 2023 (03.04.2023), 69,00 EUR
ð Neuaufl. erscheint vsl. im April 2024, ca. 69,00 EUR
Fischer,
StGB, 70. Aufl. 2023, 105,00 EUR
ð Neuaufl. erscheint vsl. im Dezember 2023, ca. 109,00 EUR
Meyer-Goßner/Schmitt,
StPO, 66. Aufl. 2023 (03.05.2023), 109,00 EUR
ð Neuaufl. erscheint vsl. im Mai 2024, ca. 109,00 EUR
Kopp/Schenke,
VwGO, 29. Aufl. 2023 (28.07.2023), 72,00 EUR
Kopp/Ramsauer,
VwVfG, 24. Aufl. 2023 (28.07.2023), 72,00 EURSelbst der Fischer erscheint vsl. erst im Dezember. Das dürfte wohl zu spät sein. Bleibt nur der Grüneberg, der eigentlich immer schon Ende November erscheint. Ob Du den dann schon verwenden darfst, steht in der Hilfsmittelverfügung. Ich denke mal eher nicht.
Hilfsmittelverfügung: GPA
15.08.2023, 14:31
(15.08.2023, 14:26)Ref.HH schrieb:(15.08.2023, 12:47)arpi schrieb: Hi,
wenn man (also ich) das Examen dieses Jahr schreibt, sollte man dann bei den Kommentaren die 2023er Auflage nutzen oder kann man ruhig die 2022er nutzen? Ich möchte sie nämlich gern kaufen und nicht mieten
Wenn Du im Dezember schreibst, sind bereits jetzt schon alle Kommentare auf dem Markt:
Grüneberg,
BGB, 82. Aufl. 2023, 125,00 EURð Neuaufl. erscheint vsl. im November 2023, ca. 125,00 EURThomas/Putzo,ZPO, 44. Aufl. 2023 (03.04.2023), 69,00 EURð Neuaufl. erscheint vsl. im April 2024, ca. 69,00 EURFischer,StGB, 70. Aufl. 2023, 105,00 EURð Neuaufl. erscheint vsl. im Dezember 2023, ca. 109,00 EURMeyer-Goßner/Schmitt,StPO, 66. Aufl. 2023 (03.05.2023), 109,00 EURð Neuaufl. erscheint vsl. im Mai 2024, ca. 109,00 EURKopp/Schenke,VwGO, 29. Aufl. 2023 (28.07.2023), 72,00 EURKopp/Ramsauer,VwVfG, 24. Aufl. 2023 (28.07.2023), 72,00 EUR
Selbst der Fischer erscheint vsl. erst im Dezember. Das dürfte wohl zu spät sein. Bleibt nur der Grüneberg, der eigentlich immer schon Ende November erscheint. Ob Du den dann schon verwenden darfst, steht in der Prüfungsordnung. Ich denke mal eher nicht.
ich schreibe im Oktober, meine jetzigen Kommentare sind zumeist von 2022, die habe ich halt schon (da ich Ende 22 das Examen schrieb und nun die Verbesserung versuche), muss ich die durch die neuen ersetzen?
Maßgeblich ist ja "Die Kommentare sind möglichst in der neuesten Auflage mitzubringen.", das lässt halt Spielraum zu
15.08.2023, 17:17
(15.08.2023, 14:31)arpi schrieb: ich schreibe im Oktober, meine jetzigen Kommentare sind zumeist von 2022, die habe ich halt schon (da ich Ende 22 das Examen schrieb und nun die Verbesserung versuche), muss ich die durch die neuen ersetzen?
Maßgeblich ist ja "Die Kommentare sind möglichst in der neuesten Auflage mitzubringen.", das lässt halt Spielraum zu
Sorry, habe mich mit den Jahreszahlen vertan
Die von mir verlinkte Hilfsmittelverfügung gilt nur für das GPA! Evtl. gilt für Dein Bundesl. etwas anderes. Ich gehe auch davon aus, dass die Vfg. bei der Aufl. Spielraum zulässt, die aber zu Deinen Lasten gehen, wenn in der aktuellen Aufl. etwas steht, was in der Voraufl. noch nicht steht. Also liegt es bei Dir, ob Du das Risiko eingehen willst. Vielleicht sollte man zumindest bei dem Grüneberg überdenken, ob man sich die neueste Aufl. beschafft.
15.08.2023, 19:30
(15.08.2023, 17:17)Ref.HH schrieb:(15.08.2023, 14:31)arpi schrieb: ich schreibe im Oktober, meine jetzigen Kommentare sind zumeist von 2022, die habe ich halt schon (da ich Ende 22 das Examen schrieb und nun die Verbesserung versuche), muss ich die durch die neuen ersetzen?
Maßgeblich ist ja "Die Kommentare sind möglichst in der neuesten Auflage mitzubringen.", das lässt halt Spielraum zu
Sorry, habe mich mit den Jahreszahlen vertan
Die von mir verlinkte Hilfsmittelverfügung gilt nur für das GPA! Evtl. gilt für Dein Bundesl. etwas anderes. Ich gehe auch davon aus, dass die Vfg. bei der Aufl. Spielraum zulässt, die aber zu Deinen Lasten gehen, wenn in der aktuellen Aufl. etwas steht, was in der Voraufl. noch nicht steht. Also liegt es bei Dir, ob Du das Risiko eingehen willst. Vielleicht sollte man zumindest bei dem Grüneberg überdenken, ob man sich die neueste Aufl. beschafft.
Danke dir, das war auch mein Gedanke, dass der Grüneberg neu sein sollte, ich denke, dass in der StPO bzw. VwGO sich nicht so viel geändert hat.
Ich schreibe auch im GPA Bereich. Auf dem Deckblatt muss man ja die jeweilige Auflage eintragen, so dass es nicht zu meinen Lasten ginge, da die das ja dann kontrollieren in der jeweilugen Auflage - was wäre ansonsten der Sinn der Regelung?
Das Wort "möglichst" ist sehr unpräzise