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  5. Ablehnung Richterwahlausschuss Berlin
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Ablehnung Richterwahlausschuss Berlin
UngelösteFrage
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2023
#1
04.08.2023, 13:03
Hallo, 

nach meinem Vorstellungsgespräch bei der Senatsverwaltung habe ich im März diesen Jahres eine Zusage für die Berliner Justiz erhalten. Wie üblich natürlich vorbehaltlich der Wahl durch den Richterwahlausschuss, wobei mir mehrfach gesagt wurde, dass ich davon ausgehen kann, dass alles klappt. 

Nun wurde ich ohne Angabe von Gründen am 21.6. vom Richterwahlausschuss abgelehnt. Wie ich im Nachhinein erfahren habe ging es wohl mindestens 3 weiteren Bewerbern auch so. Niemand weiß etwas oder möchte mir etwas sagen. Ich habe mich mit ein paar Berliner Richterinnen und Richtern ausgetauscht, alle waren sauer und können es sich ebenfalls nicht erklären - gerade mit Blick auf den bestehenden Personalmangel.

Nachdem ich nach der "Zusage" über 3 Monate auf den Wahlausschuss gewartet habe, war die Absage natürlich ziemlich bitter, sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Am meisten macht mir aber zu schaffen, dass ich nicht weiß woran es lag. 

Ist hier zufällig jemand, die oder der es genauso ging oder die anderen Abgelehnten kennt?? Ich würde mich sehr freuen mit den betreffenden Personen in Kontakt zu treten.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#2
04.08.2023, 13:27
(04.08.2023, 13:03)UngelösteFrage schrieb:  Hallo, 

nach meinem Vorstellungsgespräch bei der Senatsverwaltung habe ich im März diesen Jahres eine Zusage für die Berliner Justiz erhalten. Wie üblich natürlich vorbehaltlich der Wahl durch den Richterwahlausschuss, wobei mir mehrfach gesagt wurde, dass ich davon ausgehen kann, dass alles klappt. 

Nun wurde ich ohne Angabe von Gründen am 21.6. vom Richterwahlausschuss abgelehnt. Wie ich im Nachhinein erfahren habe ging es wohl mindestens 3 weiteren Bewerbern auch so. Niemand weiß etwas oder möchte mir etwas sagen. Ich habe mich mit ein paar Berliner Richterinnen und Richtern ausgetauscht, alle waren sauer und können es sich ebenfalls nicht erklären - gerade mit Blick auf den bestehenden Personalmangel.

Nachdem ich nach der "Zusage" über 3 Monate auf den Wahlausschuss gewartet habe, war die Absage natürlich ziemlich bitter, sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Am meisten macht mir aber zu schaffen, dass ich nicht weiß woran es lag. 

Ist hier zufällig jemand, die oder der es genauso ging oder die anderen Abgelehnten kennt?? Ich würde mich sehr freuen mit den betreffenden Personen in Kontakt zu treten.

Interessant und traurige Konstellation. Tut mir leid für dich.

Hab noch nie gehört das sowas vorkommt und es wundert mich auch sehr. Aus Interesse mal nachgeschaut, es sieht nach kurzer Recherche echt so aus, als müsste der Wahlausschuss seine Entscheidung nicht begründen - kannst aber dagegen vorgehen. Komische Konstellation.
Dazu vom Bundesverwaltungsgericht:

"Die Vorschriften über die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 BbgRiG) und über die Wahl in geheimer Abstimmung (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BbgRiG) schließen aus, daß die Mitglieder des Richterwahlausschusses ihr Votum und ihre Motive für das Abstimmungsverhalten unmittelbar oder mittelbar offenbaren"

Danach ist eine Begründung faktisch nicht möglich, da die Beteiligten jeweils nur die eigene Motivation kennen dürfen  Verrueckt

Als Gründe die erst auf Ebene des Wahlauschusses zu tragen kommen, kann ich mir nur politische/haushalterische Streitigkeiten oder Geschlechter-Quote vorstellen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2023, 13:30 von Homer S..)
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1Ri
Member
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Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#3
04.08.2023, 13:37
Das tut mir sehr Leid. Ich habe noch nie davon gehört, dass der Riwa eine Einstellung als ProRi ablehnt! Ich war damals natürlich trotzdem unheimlich nervös, dass der erlösende Anruf kommt. Wenn es gleich mehrere Kandidaten getroffen haben soll, fehlt mir leider auch völlig die Fantasie woran es gescheitert sein soll.

Gibt es irgendwas erwähnenswertes? Irgendein auffälliges Stationszeugnis oder Noten am absolut unteren Rand der Voraussetzungen?
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JackTheLad
Junior Member
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Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#4
04.08.2023, 13:48
Das tut mir sehr leid. Das ist wirklich eine ungewöhnliche Geschichte. Hast Du parallel noch andere Bewerbungen laufen? Wäre Brandenburg ggf. etwas für Dich?
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UngelösteFrage
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2023
#5
05.08.2023, 23:29
Danke für Eure netten Nachrichten! 

Habe nach der Absage natürlich direkt alle eingereichten Unterlagen nochmal durchforstet, um nach der vermeintlichen 
Leiche im Keller zu suchen, aber bisher nichts gefunden.   
Auch wenn ich so einen Tiefschlag niemandem wünsche, war es dann doch eine gewisse Erleichterung zu erfahren, dass es nicht nur mich alleine getroffen haben soll. Nehme es seitdem weniger persönlich, bei solchen Gremien kommt halt viel zusammen, gerade so kurz nach einer Wahl.... Traurig, aber ist wohl so.  

Brandenburg ist sicherlich einen Versuch wert, wobei ich die Fahrerei schon heftig finde. Ansonsten erscheint mir das Dasein al Anwalt nach dieser schlechten Erfahrung nun wieder viel attraktiver. Immerhin kann man so von Beginn an in den favorisierten Rechtsgebieten arbeiten und ist auch was Arbeitsplatzwechsel etc. angeht freier.
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Musijo
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2023
#6
06.08.2023, 17:30
Ich bin null bewandert, frage mich aber gerade: Gibts da keine Anfechtungsmöglichkeiten? Und würde das praktisch Sinn machen oder würde man sich damit ins Aus schießen?
Oder kann man sich noch mal bewerben?
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#7
06.08.2023, 20:31
(06.08.2023, 17:30)Musijo schrieb:  Ich bin null bewandert, frage mich aber gerade: Gibts da keine Anfechtungsmöglichkeiten? Und würde das praktisch Sinn machen oder würde man sich damit ins Aus schießen?
Oder kann man sich noch mal bewerben?

Hab das mal sehr grob recherchiert. Also man kann dagegen vorgehen, dass gebietet schon Art. 19 IV GG. 
Der Grund an sich wird allerdings nicht geprüft - da dieser ja erstens nicht bekannt ist und zweitens auch bei mehreren Abstimmenden ein anderer sein kann, es ist ja lediglich das Ergebnis "nein" gleich. Daher findet wohl nur eine Plausibilitätskontrolle dahingehend statt, dass geprüft wird, ob die Ablehnung unter keinem vernünftigen Grund vom Gericht nachzuvollziehen ist.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
06.08.2023, 22:34
Das ist alles so skurril, dass ich mal wieder nicht weiß, ob ich das wirklich glauben soll.

Aber sei's drum: nach Art. 33 II GG hat man ja zumindest Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Nun ist es eine Gremienentscheidung, zum Richterwahlausschuss des Bundes gibt es da Rechtsprechung. Der Wahlakt selbst ist danach nicht überprüfbar und nicht zu begründen, aber das Drumherum vielleicht aufklärbar.
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UngelösteFrage
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2023
#9
06.08.2023, 23:48
(06.08.2023, 22:34)Praktiker schrieb:  Das ist alles so skurril, dass ich mal wieder nicht weiß, ob ich das wirklich glauben soll.

Aber sei's drum: nach Art. 33 II GG hat man ja zumindest Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Nun ist es eine Gremienentscheidung, zum Richterwahlausschuss des Bundes gibt es da Rechtsprechung. Der Wahlakt selbst ist danach nicht überprüfbar und nicht zu begründen, aber das Drumherum vielleicht aufklärbar.


Äähm und wieso sollte man sich diese Story ausdenken??

Was die Anfechtbarkeit angeht ist es in der Tat wohl so wie von Homer beschrieben.. 
Es gibt vereinzelt Rechtsprechung zum Berliner Richterwahlausschuss, wenn auch nicht zur Einstellung ins Richteramt auf Probe, sondern in Bezug auf Beförderungen. Insgesamt erschien mir das alles wenig aussichtsreich, zudem stehe ich finanziell nach der ganzen Geschichte ohnehin nicht sonderlich gut da. 

Eine erneute Bewerbung ist nicht ausgeschlossen und ich denke auch darüber nach. Ganz nach dem Motto "zu verlieren hab ich eh nix mehr."  Allerdings erscheint es mir schon eher unrealistisch, dass der Wahlausschuss beim zweiten Mal seine Meinung ändert. Wenn man überhaupt soweit kommt, das Auswahlverfahren bei der Senatsverwaltung muss man ja auch nochmal durchlaufen. Und dort hat man vermutlich auch keine Lust sich gegen die Meinung des Wahlausschusses aufzulehnen und eine bereits abgelehnte Person erneut vorzuschlagen. 

Genau deswegen habe ich mich hier aber auf die Suche nach anderen Betroffenen gemacht. Vielleicht hat jemand, dem oder der es genauso erging wie mir mehr Einblicke oder sogar etwas unternommen. Wäre wirklich sehr interessant....
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Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#10
07.08.2023, 11:18
(06.08.2023, 23:48)UngelösteFrage schrieb:  
(06.08.2023, 22:34)Praktiker schrieb:  Das ist alles so skurril, dass ich mal wieder nicht weiß, ob ich das wirklich glauben soll.

Aber sei's drum: nach Art. 33 II GG hat man ja zumindest Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Nun ist es eine Gremienentscheidung, zum Richterwahlausschuss des Bundes gibt es da Rechtsprechung. Der Wahlakt selbst ist danach nicht überprüfbar und nicht zu begründen, aber das Drumherum vielleicht aufklärbar.


Äähm und wieso sollte man sich diese Story ausdenken??

Was die Anfechtbarkeit angeht ist es in der Tat wohl so wie von Homer beschrieben.. 
Es gibt vereinzelt Rechtsprechung zum Berliner Richterwahlausschuss, wenn auch nicht zur Einstellung ins Richteramt auf Probe, sondern in Bezug auf Beförderungen. Insgesamt erschien mir das alles wenig aussichtsreich, zudem stehe ich finanziell nach der ganzen Geschichte ohnehin nicht sonderlich gut da. 

Eine erneute Bewerbung ist nicht ausgeschlossen und ich denke auch darüber nach. Ganz nach dem Motto "zu verlieren hab ich eh nix mehr."  Allerdings erscheint es mir schon eher unrealistisch, dass der Wahlausschuss beim zweiten Mal seine Meinung ändert. Wenn man überhaupt soweit kommt, das Auswahlverfahren bei der Senatsverwaltung muss man ja auch nochmal durchlaufen. Und dort hat man vermutlich auch keine Lust sich gegen die Meinung des Wahlausschusses aufzulehnen und eine bereits abgelehnte Person erneut vorzuschlagen. 

Genau deswegen habe ich mich hier aber auf die Suche nach anderen Betroffenen gemacht. Vielleicht hat jemand, dem oder der es genauso erging wie mir mehr Einblicke oder sogar etwas unternommen. Wäre wirklich sehr interessant....

Mit dem jetzt endgültigen Abschuss des Einstellungsverfahrens müsste das jeweilige Einstellungs OLG doch nach 6 Monaten sämtliche Bewerberdaten von dir löschen. Theoretisch dürfte dann bei einer neuen Bewerbung nichts mehr da sein, auch kann der Wahlausschuss dann anders besetzt oder der Grund für die Ablehnung weggefallen sein. 

Glaube ehrlicherweise nicht, dass der Grund in deiner Person begründet ist. Der müsste ja so krass sein, dass eine Mehrheit des Wahlauschusses sich für ein "nein" entscheidet, denke dieser Grund wäre auch der Einstellungsvebörde aufgefallen. Zudem sind ja wohl noch weitere Bewerber abgelehnt worden.

Glaube die Erfolgsausschichten eines Rechtsmittels sind nahezu 0. 

Zudem bleibt ja die Frage, ob du noch dort arbeiten wollen würdest. Hast jetzt ja bereits den ersten Vorgeschmack von intransparenter Behördenpolitik bekommen...
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