04.08.2023, 15:44
Hallo,
ich bereite mich auf das 2. Staatsexamen in Hamburg vor und möchte mir einmal Gewissheit verschaffen, was alles für Klausuren drankommen können. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich richtig liege oder mir dabei weiterhelfen. Die Reihenfolge der Klausuren ist ja ZR I, ZR II, ZHG, ZR III, SR I, SR II, ÖR I, ÖR II. Nun zu den einzelnen Fächern:
Zivilrecht
Irgendwo habe ich mal gehört, dass immer 2 Gerichtsklausuren und 2 Anwaltsklausuren drankommen sollen. Einmal Zwangsvollstreckung oder Handels-/Gesellschaftsrecht und evtl. eine Kautelarklausur. Stimmt das? Was gibt es sonst für Besonderheiten?
Strafrecht
Erst Anklageklausur, dann Revisionsklausur. Kann sonst noch was drankommen?
ÖffRecht
Im ÖffRecht gibt es ja verschiedene Klausurtypen (Gericht, Behörde, Anwalt). Kommt immer mindestens eine Gerichts- und/oder Anwaltsklausur dran? Oder was ist der übliche Klausurverlauf?
ich bereite mich auf das 2. Staatsexamen in Hamburg vor und möchte mir einmal Gewissheit verschaffen, was alles für Klausuren drankommen können. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich richtig liege oder mir dabei weiterhelfen. Die Reihenfolge der Klausuren ist ja ZR I, ZR II, ZHG, ZR III, SR I, SR II, ÖR I, ÖR II. Nun zu den einzelnen Fächern:
Zivilrecht
Irgendwo habe ich mal gehört, dass immer 2 Gerichtsklausuren und 2 Anwaltsklausuren drankommen sollen. Einmal Zwangsvollstreckung oder Handels-/Gesellschaftsrecht und evtl. eine Kautelarklausur. Stimmt das? Was gibt es sonst für Besonderheiten?
Strafrecht
Erst Anklageklausur, dann Revisionsklausur. Kann sonst noch was drankommen?
ÖffRecht
Im ÖffRecht gibt es ja verschiedene Klausurtypen (Gericht, Behörde, Anwalt). Kommt immer mindestens eine Gerichts- und/oder Anwaltsklausur dran? Oder was ist der übliche Klausurverlauf?
04.08.2023, 16:06
(04.08.2023, 15:44)P C schrieb: Hallo,
ich bereite mich auf das 2. Staatsexamen in Hamburg vor und möchte mir einmal Gewissheit verschaffen, was alles für Klausuren drankommen können. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich richtig liege oder mir dabei weiterhelfen. Die Reihenfolge der Klausuren ist ja ZR I, ZR II, ZHG, ZR III, SR I, SR II, ÖR I, ÖR II. Nun zu den einzelnen Fächern:
Zivilrecht
Irgendwo habe ich mal gehört, dass immer 2 Gerichtsklausuren und 2 Anwaltsklausuren drankommen sollen. Einmal Zwangsvollstreckung oder Handels-/Gesellschaftsrecht und evtl. eine Kautelarklausur. Stimmt das? Was gibt es sonst für Besonderheiten?
Strafrecht
Erst Anklageklausur, dann Revisionsklausur. Kann sonst noch was drankommen?
ÖffRecht
Im ÖffRecht gibt es ja verschiedene Klausurtypen (Gericht, Behörde, Anwalt). Kommt immer mindestens eine Gerichts- und/oder Anwaltsklausur dran? Oder was ist der übliche Klausurverlauf?
Ja und Nein.
Zivilrecht sind meistens 2 Urteilsklausuren 2 Anwaltsklausuren. Unter den Urteilsklausuren ist eine Zwangsvollstreckungsklausur (ZHG), die kommt auch jeden Durchgang. Gesellschaftsrecht und Erbrecht sind klassischen Themen und kommen auch in Kautelarklausuren vor, aber nicht in jedem Durchgang kommt eine Kautelarklausur als Anwaltsklausur dran. Wir haben jetzt im August auch einfach mal ein Berufungsurteil als Urteilsklausur gehabt, kann also quasi alles drankommen.
Strafrecht ist im GPA eigentlich immer StA dann Revision. Bei der Revision gibt es dann Besonderheiten wenn zB ein Berufungsurteil überprüft werden soll.
ÖffR ist meistens auch eine Urteil und eine Anwaltsklausur. Behördenklausuren kommen ab und zu dran. Daher kann man sich hier auch auf nichts wirklich "verlassen".
04.08.2023, 16:28
Es soll auch schonmal eine Klausur gegeben haben, in dem ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 707, 719 ZPO beschieden werden sollte. Es können also auch mal exotische Sachen drankommen.
Ich würde also nicht von Urteils- und Anwaltsklausuren, sondern eher von Gerichts- und Anwaltsklausuren sprechen. Denn einstweiliger Rechtsschutz ist auch sehr beliebt.
Ansonsten kann ich mich dem vorigen Beitrag nur anschließen.
Ich würde also nicht von Urteils- und Anwaltsklausuren, sondern eher von Gerichts- und Anwaltsklausuren sprechen. Denn einstweiliger Rechtsschutz ist auch sehr beliebt.
Ansonsten kann ich mich dem vorigen Beitrag nur anschließen.
05.08.2023, 08:53
ZR I: Gericht
ZR II: Anwalt (Schriftsatz)
ZHG: zu 90% Zwangsvollstreckung (Gericht)
ZR IV: Anwalt (Schriftsatz oder Kautelar)
StR I: Anklage
StR II: Revision (Anwaltssicht)
ÖR I: Gericht
ÖR II: 90% Anwalt (Alt.: Behörde)
ZR II: Anwalt (Schriftsatz)
ZHG: zu 90% Zwangsvollstreckung (Gericht)
ZR IV: Anwalt (Schriftsatz oder Kautelar)
StR I: Anklage
StR II: Revision (Anwaltssicht)
ÖR I: Gericht
ÖR II: 90% Anwalt (Alt.: Behörde)


