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Klausuren Juli 2023
Law123
Member
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Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#241
12.07.2023, 19:17
Hauptsache KEIN Baurecht…
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NDS juli23
Junior Member
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Beiträge: 32
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#242
12.07.2023, 20:54
(12.07.2023, 19:17)Law123 schrieb:  Hauptsache KEIN Baurecht…

Dafür bete ich auch..
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Law123
Member
***
Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#243
12.07.2023, 21:59
Noch schlimmer wäre aber BeamtenR oder KommunalR….
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NDSREF12345
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**
Beiträge: 25
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#244
13.07.2023, 14:14
Kurze Zusammenfassung für Niedersachsen, VR:

Klage gegen Polizeidirektion mit 3 Anträgen (allesamt Feststellung der Rechtswidrigkeit). Dem zugrunde liegt folgender Sachverhalt:
Demonstration der N-Partei (nicht verboten, aber unter Beobachtung vom VS) in der Stadt. Es gibt Gegendemos. Der K macht mit 11 Kumpels eine Sitzblockade (nicht angemeldet /angezeigt)auf der Straße, auf der die Kundgebung der N laufen soll. Die Polizei kommt mit 20 Mann. POK E fordert zum Verlassen auf und kündigt ansonsten Einsatz von Pfefferspray an. Die 12 Leute inkl K verharken sich während der Aufforderung noch mehr und rücken enger zusammen. E setzt daraufhin das Spray ein und anschließend setzt die Polizei Schmerzgriffe inkl Arme verdrehen ein.Vier Minuten später (ungefähr) kommt die Demo der N an der Stelle vorbei.

Man sollte einen Schriftsatz ans VG schicken oder ein ausführliches Gutachten im Vermerk schreiben (wenn man die Klage für begründet hält). Der Auftraggeber R gibt u.a. Hinweise auf das Randgeschehen, "Polizeifestigkeit der Versammlung" etc.
In der Klage ist der SV zudem leicht falsch dargestellt und die Wirkkonzentration des polizeilichen Pfeffersprays wurde falsch dargestellt (gab hierzu Informationen in der Akte).

Es gab zudem noch die Frage/Hinweis, ob man sich zu den politischen Äußerungen in der Klage äußern solle.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2023, 14:17 von NDSREF12345.)
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gw23
Junior Member
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Beiträge: 43
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#245
13.07.2023, 14:26
In NRW Gerichtsklausur mit demselben Sachverhalt/Anträgen.

War hier ein Teil der Maßnahmen nach der Versammlung? Ich ging für Antrag zu 3) von der Anwendbarkeit der PolG aus, und für die ersten zwei davon, dass diese noch Teile der Auflösung seien.
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mrn
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Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2021
#246
13.07.2023, 14:30
https://openjur.de/u/2459131.html 

Hier das Urteil
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Ref_NDS_2023
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#247
13.07.2023, 14:42
Es lässt sich wohl nach Auffassung eines anderen VG auch eine Versammlung bei nonverbalen Zusammenkünften annehmen: https://openjur.de/u/867817.html
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NDSREF12345
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#248
13.07.2023, 14:58
(13.07.2023, 14:42)Ref_NDS_2023 schrieb:  Es lässt sich wohl nach Auffassung eines anderen VG auch eine Versammlung bei nonverbalen Zusammenkünften annehmen: https://openjur.de/u/867817.html


Ich fand dahingehend §4 NVersG relativ hilfreich (Es ist verboten, eine nicht verbotene Versammlung mit dem Ziel zu stören, deren ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.) (Also selbst für den Fall dass eine Versammlung vorliegt, war die Auflösung rechtmäßig...)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2023, 14:59 von NDSREF12345.)
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AberratioInvictus
Member
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Beiträge: 82
Themen: 5
Registriert seit: May 2023
#249
13.07.2023, 15:01
(13.07.2023, 14:14)NDSREF12345 schrieb:  Kurze Zusammenfassung für Niedersachsen, VR:

Klage gegen Polizeidirektion mit 3 Anträgen (allesamt Feststellung der Rechtswidrigkeit). Dem zugrunde liegt folgender Sachverhalt:
Demonstration der N-Partei (nicht verboten, aber unter Beobachtung vom VS) in der Stadt. Es gibt Gegendemos. Der K macht mit 11 Kumpels eine Sitzblockade (nicht angemeldet /angezeigt)auf der Straße, auf der die Kundgebung der N laufen soll. Die Polizei kommt mit 20 Mann. POK E fordert zum Verlassen auf und kündigt ansonsten Einsatz von Pfefferspray an. Die 12 Leute inkl K verharken sich während der Aufforderung noch mehr und rücken enger zusammen. E setzt daraufhin das Spray ein und anschließend setzt die Polizei Schmerzgriffe inkl Arme verdrehen ein.Vier Minuten später (ungefähr) kommt die Demo der N an der Stelle vorbei.

Man sollte einen Schriftsatz ans VG schicken oder ein ausführliches Gutachten im Vermerk schreiben (wenn man die Klage für begründet hält). Der Auftraggeber R gibt u.a. Hinweise auf das Randgeschehen, "Polizeifestigkeit der Versammlung" etc.
In der Klage ist der SV zudem leicht falsch dargestellt und die Wirkkonzentration des polizeilichen Pfeffersprays wurde falsch dargestellt (gab hierzu Informationen in der Akte).

Es gab zudem noch die Frage/Hinweis, ob man sich zu den politischen Äußerungen in der Klage äußern solle.
Dasselbe in Hessen, nur ohne politische Äußerungen, dafür mit vier Anträgen, noch ein Gewahrsam dazu.
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Kate
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2023
#250
13.07.2023, 15:06
Wenn ich mir das so anschaue, find ich’s nicht mehr verwunderlich, das in 5 Stunden nicht geschafft zu haben ? mein Gott das war so viel zu argumentieren. 
Danke fürs teilen der Urteile!
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