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Klausuren Juli 2023
NRWExamen
Junior Member
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Registriert seit: Jul 2023
#161
10.07.2023, 15:07
(10.07.2023, 15:02)NDSREF12345 schrieb:  
(10.07.2023, 14:59)Ref0211 schrieb:  Warum habt ihr die Verjährung abgelehnt?
Ich habe das bejaht, weil ich kein Argument dagegen gefunden habe, habe allerdings in NRW geschrieben.


In NDS war es (mMn) auf 242,243 angelegt durch das Schließfach. Zehn Jahre Höchststrafe. 78 StGB sagt 10 Jahre Verjährung.

Gilt nicht wegen 78 IV die Strafandrohung von 242?
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gw23
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Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#162
10.07.2023, 15:07
Hab' bei der Verwertbarkeit der bei der Durchsuchung erlangten Augenscheinsgegenstände nach dem Verneinen der Eilkompetenz der Polizei gleich die RM nach dem Grundsatz der doppelfunktionalen Maßnahme geprüft und hab' vergessen, hilfsgutachterlich noch auf die RM des hypothetischen Ersatzeingriffs einzugehen, obwohl das auf meiner Skizze stand Skeptical
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Nds Verbesserer
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Registriert seit: Jul 2023
#163
10.07.2023, 15:15
(10.07.2023, 14:36)NDSREF12345 schrieb:  Nicht viel Disappointed 
242, 243. Verjährung (-) (besonders schwerer Fall des Diebstahls; bis 10 Jahre) und ET zwar bei der BRD, allerdings Zueignungsabsicht möglich laut https://openjur.de/u/353060.html

Da ansonsten alles ausgeschlossen war und B nichts mit dem Ausweis angestellt hat, habe ich nichts mehr geprüft...

Dann Kiosk:
249 I, 250 II (+),  fast lückenlose Beweiskette möglich zur Festnahme. Messer ist Waffe, die O ist vor Angst zurück gewichen und B ging mit dem Messer "drohend" in den Kiosk.
241 etc wären nicht zu prüfen.

Bzgl P dann 340 I, III iVm 224. (P): Rechtfertigung? §32 (-) und §34 (-), aber §127 StPO als Rechtfertigungsgrund? Hier dann Argumentation bzgl NPOG (keine vorherige Androhung, Pflicht zur Verhältnismäßigkeit etc pp); iE Rechtfertigung (-).

Wegen der unterschiedlichen Aktenzeichen habe ich zwei Anlklagen geschrieben Fragezeichen


Mir ist das mit den AZ nichtmal aufgefallen. Habe alles in einer Anklage und gesagt, dass die Verfahren verbunden werden müssen.

Habe bei TK I auch:
242,243 (+) keine Verjährung, kein Strafklageverbrauch durch Einstellung 
267 (-) keine unechte Urkunde 
274 (-) Mangel Nachteilsabsicht

TK II:
249,250 (+)
Verwertbarkeit trotz fehlender richterlichen Anordnung
Falsche Verdächtigung durch Vorlegen des falschen Ausweises (-), da bei Beamten nicht der Verdacht aufkam, dass es sich um den Zeugen A handeln könnte.

Bei P hatte ich keine Zeit und habe nur 340, 224 
Habe aus Zeitnot nur 32 abgelehnt und bin zu 127 nicht mehr gekommen 

Im B Gutachten
Verbindung der Verfahren 
Anklage LG große Strafkammer 
Einstellung des ersten TK nach 154 (um weniger in die Anklage schreiben zu müssen)
112 StPO
140 StPO
Mitteilungen für B und P 




TK II
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cindylawless
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Registriert seit: Sep 2021
#164
10.07.2023, 15:19
Meint ihr, es wäre ok und noch vertretbar, wenn man Diebstahl mit Quali 242 I, 244 I Nr 1 angenommen hat? Für mich war das einfach keine Drohung, nicht mal eine konkludente. Habe das natürlich weit argumentiert, warum ich das so sehe. Aber habe leider erst viel zu spät gesehen, dass ein PV beigeordnet wurde, so dass es logischerweise zum Raub kommen müsste… Bin so unfassbar traurig…
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Nds Verbesserer
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Registriert seit: Jul 2023
#165
10.07.2023, 15:25
(10.07.2023, 15:05)Yasaka1896 schrieb:  
(10.07.2023, 15:02)NDSREF12345 schrieb:  
(10.07.2023, 14:59)Ref0211 schrieb:  Warum habt ihr die Verjährung abgelehnt?
Ich habe das bejaht, weil ich kein Argument dagegen gefunden habe, habe allerdings in NRW geschrieben.


In NDS war es (mMn) auf 242,243 angelegt durch das Schließfach. Zehn Jahre Höchststrafe. 78 StGB sagt 10 Jahre Verjährung.


Habe nicht mitgeschrieben aber müsste man nicht gem. § 78 IV StGB auf das Grunddelikt abstellen, also Diebstahl, der dann nach 5 Jahren verjährt. Weil 243 StGB Strafzumessung iSd § 78 IV StGB ist?
Ja genau, ist auf 242 abzustellen. 5 Jahre hat gepasst wegen 78c abs. 1 nr.1
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Ref0211
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Beiträge: 34
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2023
#166
10.07.2023, 15:28
Ich habe 78 III Nr. 5 genommen, weil § 242 keine Mindeststrafe vorsieht. Deswegen habe ich die Verjährung bejaht.
Eine Unterbrechung oder ein ruhen hat es in NRW hoffentlich nicht gegeben.
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Law123
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Beiträge: 166
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Registriert seit: Nov 2021
#167
10.07.2023, 15:30
Meine Skizze:
1. TK:
- 242,243 (+)
- 276 (-)
- 274 (+)
Aber nach 154a beschränkt auf ersteres

2. TK:
- 249,250 (+)
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Law123
Member
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Beiträge: 166
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#168
10.07.2023, 15:31
(10.07.2023, 15:28)Ref0211 schrieb:  Ich habe 78 III Nr. 5 genommen, weil § 242 keine Mindeststrafe vorsieht. Deswegen habe ich die Verjährung bejaht.
Eine Unterbrechung oder ein ruhen hat es in NRW hoffentlich nicht gegeben.

Habe gesagt es ruht wegen 78 b I Nr.2
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AberratioInvictus
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Beiträge: 82
Themen: 5
Registriert seit: May 2023
#169
10.07.2023, 15:32
(10.07.2023, 15:02)law1305 schrieb:  Wieso habt ihr denn die Strafbarkeit von P geprüft? Es war doch nur für Brinkmann die Strafbarkeit zu prüfen? Also zumindest in Hessen

Ich hoffe, ich habe nichts übersehen. MWn war es nur Brinkmann.
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Ref0211
Junior Member
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Beiträge: 34
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2023
#170
10.07.2023, 15:35
Wie habt ihr in NRW die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung geprüft? Habt ihr dabei inzidiert 127 II StPO geprüft. Ich war der Meinung, dass keine Gefahr in Verzug vorliegt, weil B rechtmässig vorläufig festgenommen wurde und daher keine Beweisvereitelung droht.
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